Muss ich als Auszubildender für einen verlorenen Schlüssel hafften und wie ist meine Rechtsgrundlage?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

hier mal ein link zu einem ähnlichen Sachverhalt:

http://www.handwerksblatt.de/handwerk/wann-muss-ihr-azubi-fuer-seine-schaeden-haften-6059.html

Wenn Mitarbeiter einen Schaden verursachen tritt erstmal der Begriff "Fahrlässigkeit" in den Raum.

Wenn man mit voller Absicht oder gegen eine Anweisung handelt, ist man dazu verpflichtet, den Schaden selbst zu tragen. Zum Beispiel wenn ein LKW-Fahrer über eine rote Ampel fährt weil er keine Lust hatte zu warten.

Einen Schlüssel zu verlieren kann schnell gehen. Und in den seltensten Fällen geschieht es aus Absicht oder Bosheit. Es war also keine Absicht und wird deshalb auch leicht fahrlässig behandelt.

Euer Sachverhalt ist der folgende:

Zwei Azubis, beide offiziell ohne Arbeitserfahrung (gewinnt man in der Ausbildung nicht), einer sogar noch im ersten Lehrjahr, sind ohne Anleitung und Aufsicht auf der Baustelle und verlieren fahrlässig den Schlüssel, den jeder hätte verlieren können.

Hinzu kommt, dass, und das wird in Deutschland unter anderem auch berücksichtigt, die Vergütung eines Azubis in keiner Relevanz dazu steht, ein Generalschlüsselsystem zu bezahlen, dass mehrere Dutzend tausend Euro kosten kann.

Euer Arbeitgeber hat meiner Einschätzung nach nichtmal den Hauch einer Chance, euch das aufzubrummen. Wenn überhaupt bekommt ihr eine Teilschuld und werdet dann eine Summe zahlen müssen, die eurem Lebensverdienst entspricht.

lG

 

Mik1337 
Beitragsersteller
 31.07.2015, 11:21

Vielen Dank, diese Aussage bringt mich schon meilen weiter, klingt aber so als wird da auf jeden fall noch was vor Gericht gehen, obwohl durch die fehlende Aufsichtspflicht des Ausbilders ein elementarer punkt im Raum steht.

Es war ein Generalschlüssel für die Baustelle und dieser wurde von meinem Chef an den Auszu 1. Lehrjahr gegeben. Ich war nur da um ihm zu helfen. Davor war er auch komplett Alleine auf der Baustelle

Reintheoretisch muss dein Kollege den Schlüssel bezahlen

Chef meint, ich bin mitschuld weil ich halt mit ihm zusammsn da war

Mik1337 
Beitragsersteller
 31.07.2015, 11:09

PS: Ich war dabei als er ihn Verloren hat.

Eben,

Ansprechpartner ist dein Kollege! Generell gilt aber, dass die Person, welche den Schlüssel verloren hat, auch dafür haften muss. Der Schlüssel ist nicht das Problem. Das große Problem ist, dass die komplette Schließanlage getauscht werden muss. Also alle Schlösser zu denen der Schlüssel passt. Geht mal flott in die 50.000 Euro Region, wenn es ein größeres Unternehmen ist mit X Türen und Toren.

Ich z.B. habe ich meiner privaten Haftpflichtversicherung extra auch solche Schließanlagen mitversichert für den Fall, dass mir soetwas passiert.

Mik1337 
Beitragsersteller
 31.07.2015, 11:34

Nein aber er meint es wären mehr als 100000€ zu zahlen

chockinghazard  31.07.2015, 11:41
@Mik1337

Die wären also nach locker 15 Jahren abbezahlt!

Aber mal Spaß bei Seite... BLÖDSINN. Zum einen bist du dafür nicht haftbar zu machen, da der Schlüssel nicht in deiner Obhut war, sondern bei deinem Kollegen. Egal welches Ausbildungsjahr...

Ich war lange Zeit im Rettungdienst tätig und hatte (bevor die chip-Schlüssel eingeführt wurden) einen Generalschlüssel der im ganzen Kreisverband passte. SPrich mehrere Rettungswachen, Servicestellen, Bereitschaftsheime etc. und selbst bei dieser RIESENANZAHL von Schlössern sprechen wir von rund 16.000 Euro die es gekostet hätte, wenn ein Schlüssel weggekommen wäre.

Von daher, lass dir keinen Blödsinn erzählen und wenn er es drauf ankommen lässt, seht ihr Euch eben vor dem Arbeitsgericht. Mach dir da ma keine zu großen Gedanken... Denke, dein Chef will Euch ein bisschen Angst machen, dass ihr künftig besser drauf aufpasst.

Mik1337 
Beitragsersteller
 31.07.2015, 11:16

Mein scheff meint, wenn er sich nicht anfinden sollte, kann ich mich schon mal darauf gefasst machen bis an mein Lebensende zu zahlen...

chockinghazard  31.07.2015, 11:20
@Mik1337

g sind Eure Schließzylinder aus Gold???

Mik1337 
Beitragsersteller
 31.07.2015, 11:11

Nun ist die Frage zu meiner Person, Ich war zwar dabei, habe den schlüssel an dem Tag nicht mal in der Hand gehabt und bin nur Azubi 3. Lehrjahr und halt mein Kollege 1. Lehrjahr?

chockinghazard  31.07.2015, 11:13
@Mik1337

Gegenfrage: Dein Kollege im ersten Lehrjahr schlägt deinem Chef ins Gesicht. Du warst dabei, aber im dritten Lehrjahr. Wer ist dafür verantwortlich zu machen?!

Und nun übertrag diese Aussage auf die Thematik Schlüssel