Darf meine Vorgesetzte den Dienstplan kurzfristig ändern?
Ich arbeite seit über einem Jahr als Minijobber in einem Textildiscounter. Ich wurde im Mai am Fuß operiert . Vergangene Woche habe ich unter Vorbehalt ,was abgesprochen war wieder zu arbeiten angefangen. Wie gesagt unter der Option, erstmal nur leichte Tätigkeiten wie kassieren auszuüben. Als ich zu meiner Schicht kam interessierte es Niemanden und man verlangte den Einsatz wie vor der OP. Meine Vorgesetzte drohte mir am Telefon ,wenn ich nicht die Leistung bringe die sie erwsrtet ,würde sie mich suszählen und ich würde auf ihrer Liste stehen . Die sagte auch es würde sich nicht mehr lohnen in mich zu investieren. Ich solle nach Hause gehen ,sie bräuchte mich nicht ,sie hat genug Leute. Was zur Zeit nicht der Fall ist . Viele im Krankenstand und Urlaub. Darauf hat sie mich am darauffolgenden Tag , am Freitag fast komplett aus dem Dienstplan ausgestrichen . Der Arbeitsplan wurde uns bereits schon am 19.06. zugeschickt über Whats up . Durch die Streichungen habe ich nun erhebliche finanzielle Einbußen, was für mich eine Katatrohe darstellt. Nun haben sich weitere Mitarbeiter krank gemeldet aber ich werde ignoriert für diese einzuspringen. Ist das rechtens was meine Vorgesetzte mit mir macht?
2 Antworten
Auch die Mitarbeiter können eine Verlässlichkeit bei der Personaleinsatzplanung erwarten.
Eine Änderung muss dir 4 Tage vorher angekündigt werden.
Der Chef kann dich also höchstens BITTEN, für einen anderen Mitarbeiter kurzfristig einzuspringen.
das sie mir fast alle eingetragenen Stunden ohne Begründung gestrichen hat
Dass ändert aber nichts daran, dass Deine Chefin Dich trotzdem für diese Stunden laut Dienstplan bezahlen muss; Du musst ihr aber erklären, dass Du mit der Streichung vom Dienstplan nicht einverstanden bist.
Denn dann gerät sie nämlich in den sogenannten "Annahmeverzug" nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" Satz 1:
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Du bist dann also so zu bezahlen, als hättest du tatsächlich gearbeitet; und das darf dann auch nicht mit Deinen Ansprüchen (Vergütung, Überstunden, Urlaub) verrechnet werden!
Erstmal vielen Dank für ihre Antwort. Das hilft mir schon. Sehr weiter .
Du solltest erst wieder arbeiten gehen wenn du richtig gesund bist, denn deine Bereitschaft zum arbeiten scheint ja nicht angekommen zu sein. Ist mies von der Chefin, aber nicht zu ändern. Schau dich mal nach einem neuen Job um, wo die Rahmenbedingungen besser sind. Die Chefin wird den ganzen Frust wegen dem hohen Krankenstand an dir ausgelassen haben und hat versucht es auszureizen. Das war reine schikane von ihr.
Danke für die schnelle Antwort.Ja das seh ich leider auch so. Die schikaniert unser Team und wird auch oft persönlich beleidigend Ich habe schon Bewerbungen am laufen
keine gute Chefin
Nein , weit weit entfernt davon
Danke für deine Antwort. Es geht hier nicht darum dass ich für Jemanden einspringen soll ,sondern darum. das sie mir fast alle eingetragenen Stunden ohne Begründung gestrichen hat ,wodurch mir ein erheblicher du aktueller Nachteil entsteht.Durch neue krankmeldungen besteht jetzt noch mehr Personalmangel der ausgeglichen werden muss, aber man lässt mich nicht arbeiten