Dienstplan am Montag noch nicht fertig, ist das rechtens?
An einem Montag steht in meinem Dienstplan an meinem Samstag noch ein Fragezeichen. Begründung von meinem Chef ist folgende: da Mitarbeiter krank sind weiß er noch nicht wie ich Samstag arbeiten muss denn, diese könnten auch bis Freitag zurück kehren. Aber bin mir nicht sicher ob das rechtens ist denn ich muss ja wenigstens meinen Dienstplan für eine Woche wissen.
PS :meine freien Tage sind am Donnerstag und am Freitag.
1 Antwort
Da die Fristen, wann Schicht-/Dienst-/Arbeitspläne im Gesetz nicht geregelt sind, bezieht sich die Rechtsprechung i.d.R. hier auf den § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Bei der "Arbeit auf Abruf" gibt es die Vorgabe dass der AG verpflichtet ist, eine Mindestankündigungsfrist von vier Tagen einzuhalten.
Prof. Dr. Peter Wedde schreibt dazu im Arbeitsrechtkommentar:
"Die Fristberechnung erfolgt nach den Vorschriften der §§ 186 ff. BGB. Der Tag des Zugangs der Mitteilung zählt bei der Berechnung der Frist ebenso wenig mit wie der Tag der Arbeitsleistung.
Ist der letzte Tag vor dem Vier-Tages-Zeitraum ein Samstag, Sonntag oder ein Feiertag, so muss die Mitteilung am nächsten Werktag, wegen der vorzunehmenden Rückrechnung folglich am nächsten vorhergehenden Werktag erfolgen.
Ist der geplante Arbeitstag beispielsweise ein Montag, so muss der Arbeitsabruf am vorhergehenden Mittwoch beim AN zugegangen sein. Ist der geplante Arbeitstag ein Mittwoch, Donnerstag oder Freitag, so muss der Abruf spätestens am Freitag der Vorwoche erfolgen."
Wenn Dein AG Dich also am Samstag zur Arbeit einteilen will, muss er Dir das spätestens am Montag sagen.