Waschmaschine funktioniert nicht richtig weil das Eckventil kaputt ist. Muss der Vermieter die Kosten für den Waschmaschinen-Monteur übernehmen?
Eine Mieterin ist im Mai eingezogen. Sie merkt dass die neue Waschmaschine in der Küche nicht richtig funktioniert. Im Oktober bestellt sie einen Servicetechnichniker für Waschmaschinen der feststellt dass das Eckventil defekt ist. Der Vermieter läßt umgehend ein neues Eckventil montieren und trägt die Kosten. Die Mieterin möchte darüberhinaus auch die Kosten für den Sevicetechniker den sie für die Waschmaschine bestellt hat in Höhe von 107 € ersetzt haben. Hat sie einen Anspruch darauf?
10 Antworten
Grundsätzlich ja, ist das defekte Gerät ja Eigentum des Vermieter. In Zukunft, solltest Du Dich mit dem Vermieter kurzschließen, bevor Du einen Handwerker rufst. Viele Vermieter haben bevorzugte Firmen, bei denen sie günstigere Preise bekommen.
Sie hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung weil sie den Monteur ohne Wissen des vermieters bestellt hat. Das gilt übrigens für sämtliche Handwerkeraufträge die ohne Absprache mit dem Vermieter erteilt wurden. Der vermieter ist grundsätzlich verpflichtet Schäden abzustellen aber der Mieter muss den Schaden an ihn melden und darf nicht in Eigenregie tätig werden.
Ja, nach meiner Meinung hat sie Anspruch auf die Erstattung dieser Rechnung durch den Vermieter - denn die Ursache für das Nichtfunktionieren lag ja am Eckventil als Verursacher und das gehört dir als Vermieter.
Naja, wer kommt denn darauf, dass die Maschine wegen des defekten Wasserzulaufs nicht funktioniert. Ich nicht.
Da kommt man sehr einfach drauf. In der Regel zeigt die Maschine das nämlich als Fehlercode an. Ein Blick ins Handbuch und man weiß Bescheid. Ein Techniker muss das in 5 Minuten finden.
Die WM ist Eigentum der Mieterin. Wenn sie meint, sie funktioniere nicht und bestellt den Techniker, ist das ihr Bier und von ihr zu bezahlen. Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Außerdem hätte sie wohl feststellen können, ob das Auslaufventil für die Frischwasserzufuhr funktioniert oder nicht, zumal dieses nach Abschluss des Waschvorganges immer geschlossen werden sollte. Möglicherwise war es nur schwergängig durch Verkalkung und es wurde nicht ausreichend weit geöffnet. Derartige Ventile sollten immer wieder in gewissen Zeitabständen vom Mieter mehrmals geöffnet und geschlossen werden um die Verkalkung und Schwergängigkeit zu vermeiden bzw.zu beheben.
ich denke mal sie hat keinen Anspruch, es sei denn, die Maschine gehört dem Vermieter und sie steht mit im Mietvertrag!
Hier hätte der Fragesteller aber vorab mit dem Vermieter sprechen müssen. Einfach eine Firma beauftragen und dann eine Rückerstattung der Kosten zu verlangen, funktioniert nicht.
Genau aus diesem Grund würde ich bei derartigen Problemen (Egal ob Waschmaschine, Geschirrspüler, etc.) erst einmal die entsprechenden Ventile/Zuläufe prüfen (lassen).