Waschmaschine funktioniert nicht richtig weil das Eckventil kaputt ist. Muss der Vermieter die Kosten für den Waschmaschinen-Monteur übernehmen?

10 Antworten

Grundsätzlich ja, ist das defekte Gerät ja Eigentum des Vermieter. In Zukunft, solltest Du Dich mit dem Vermieter kurzschließen, bevor Du einen Handwerker rufst. Viele Vermieter haben bevorzugte Firmen, bei denen sie günstigere Preise bekommen.

Sie hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung weil sie den Monteur ohne Wissen des vermieters bestellt hat. Das gilt übrigens für sämtliche Handwerkeraufträge die ohne Absprache mit dem Vermieter erteilt wurden. Der vermieter ist grundsätzlich verpflichtet Schäden abzustellen aber der Mieter muss den Schaden an ihn melden und darf nicht in Eigenregie tätig werden.

Ja, nach meiner Meinung hat sie Anspruch auf die Erstattung dieser Rechnung durch den Vermieter - denn die Ursache für das Nichtfunktionieren lag ja am Eckventil als Verursacher und das gehört dir als Vermieter.

ChristianLE  25.11.2015, 09:46

Hier hätte der Fragesteller aber vorab mit dem Vermieter sprechen müssen. Einfach eine Firma beauftragen und dann eine Rückerstattung der Kosten zu verlangen, funktioniert nicht.

Genau aus diesem Grund würde ich bei derartigen Problemen (Egal ob Waschmaschine, Geschirrspüler, etc.) erst einmal die entsprechenden Ventile/Zuläufe prüfen (lassen).

angy2001  25.11.2015, 19:33
@ChristianLE

Naja, wer kommt denn darauf, dass die Maschine wegen des defekten Wasserzulaufs nicht funktioniert. Ich nicht.

NSchuder  26.11.2015, 08:35
@angy2001

Da kommt man sehr einfach drauf. In der Regel zeigt die Maschine das nämlich als Fehlercode an. Ein Blick ins Handbuch und man weiß Bescheid. Ein Techniker muss das in 5 Minuten finden.

Die WM ist Eigentum der Mieterin. Wenn sie meint, sie funktioniere nicht und bestellt den Techniker, ist das ihr Bier und von ihr zu bezahlen. Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Außerdem hätte sie wohl feststellen können, ob das Auslaufventil für die Frischwasserzufuhr funktioniert oder nicht, zumal dieses nach Abschluss des Waschvorganges immer geschlossen werden sollte. Möglicherwise war es nur schwergängig durch Verkalkung und es wurde nicht ausreichend weit geöffnet. Derartige Ventile sollten immer wieder in gewissen Zeitabständen vom Mieter mehrmals geöffnet und geschlossen werden um die Verkalkung und Schwergängigkeit zu vermeiden bzw.zu beheben.

ich denke mal sie hat keinen Anspruch, es sei denn, die Maschine gehört dem Vermieter und sie steht mit im Mietvertrag!