Darf mein Vermieter mir mein Eigentum verwehren?
Hallo, ich habe seit 6 Jahren eine Räumlichkeit angemietet und habe diese als Partyraum umgebaut. (Wände gezogen, Toiletten eingebaut und alles was dazu gehört) In der Zeit gab es drei Vermieter Wechsel. Ich habe letztes Jahr, das erste mal eine Nebenkostenabrechnung von über 1000 Euro bekommen. Plötzlich wurde das Schloss ausgewechselt und ich kam nicht mehr rein ab da ging alles über die Polizei und den Anwalt. Es wurde sich nach langer Zeit geeinigt, dass ich einen bestimmten Geld Betrag zahle an Nebenkosten und ich dafür räumen kann. Der Vermieter gibt mir zwei Tage Zeit die mir nicht reichen werden, mein Anwalt ist mir keine große Hilfe erst hieß es ich brauche solange wie ich brauche für die Räumung und heute wurde mir gesagt das wird schwierig ich soll die zwei Tage räumen und dann würde er den Anwalt des Gegners anrufen und wenn alles gut geht kann ich den Rest räumen. Es geht um mein Eigentum alles kann ich wiederverwenden oder verkaufen, ich brauche mindestens eine Woche. Von vorne rein war ich Kompromiss bereit und habe die verlangte Summe gezahlt. In dem letzten Brief stand zwei Tage reichen und ab Mai würde er mir täglich 100 Euro in Rechnung stellen wenn bis dahin nicht alles vollständig draußen ist. Ich habe gehört er möchte das alles so übernehmen wie es ist ich hatte ihm über meinen Anwalt angeboten mir einen preisvorschlag zu nennen für das ganze was er ablehnte. Er weiß ganz genau das ich in den zwei Tagen nur schaffe meinen Kram zusammen zu räumen. Ist das rechtens habe ich keinen Anspruch meine Sachen auszubauen obwohl ich alles aus eigener Tasche bezahlt und aufgebaut habe? Liebe Grüße
7 Antworten
Hier fehlt doch wenigstens die Hälfte der Geschichte.
Hallo, ich habe seit 6 Jahren eine Räumlichkeit angemietet und habe diese als Partyraum umgebaut. (Wände gezogen, Toiletten eingebaut und alles was dazu gehört) In der Zeit gab es drei Vermieter Wechsel.
Es handelt sich also um einen gewerblichen MV. Auch der hat aber definierte Kündigungsfristen.
Ich habe letztes Jahr, das erste mal eine Nebenkostenabrechnung von über 1000 Euro bekommen.
Wenn die Vormieter sich nicht die Mühe gemacht haben, eine NK-Abrechnung zu erstellen, bedeutet das noch lange nicht, dass der aktuelle VM das so fortführen müsste.
Plötzlich wurde das Schloss ausgewechselt und ich kam nicht mehr rein ab da ging alles über die Polizei und den Anwalt.
Mit anderen Worten, du hast die NK-Abrechnung nicht gezahlt, und daraufhin hat der VM dir vermutlich nach Mahnung gekündigt und das Schloss wechseln lassen.
Es wurde sich nach langer Zeit geeinigt, dass ich einen bestimmten Geld Betrag zahle an Nebenkosten und ich dafür räumen kann.
Das nennt man einen Vergleich. Und er ist beidseitig einzuhalten.
Der Vermieter gibt mir zwei Tage Zeit die mir nicht reichen werden
Das ist nun nicht das Problem des Eigentümers. Umzugshelfer gibt es wie Sand am Meer, auch binnen weniger Stunden. Und die Einbauten sind Eigentum des Vermieters geworden. Die bleiben also ohnehin drin.
Es geht um mein Eigentum alles kann ich wiederverwenden oder verkaufen, ich brauche mindestens eine Woche.
Die bewegliche Masse braucht ganz sicher keine 7 Tage zum Räumen, sondern vielleicht 2 oder 3 Helfer und 24 h maximal.
Ich habe gehört er möchte das alles so übernehmen wie es ist
Das ist auch sein gutes Recht. Dein Vertrag ist beendet, und alles, was fest verbaut ist, ist ins Eigentum des Vermieters übergegangen. Alles, was sich leicht entfernen lässt, kannst du ganz sicher in 48h ausräumen.
Du gehst mit keinem Wort auf Rechte des Mieters ein.
Das muss ich auch nicht, denn der OP hat einen Anwalt. Ich antworte daher auch nur auf die eingestellten Informationen, bzw. deren Fehlen.
Für dich hat der Mieter in allen belangen schuld,
Nein. Wer hier an was Schuld trägt oder nicht, kann hier weder beantwortet werden, noch ist es Frageinhalt.
und der Vermieter hat alles richtig gemacht.
Auch das ist falsch - aus vorgenannten Gründen.
Bisher ist nur ersichtlich das der Anwalt des Fragestellers den Partyraum gekündigt hat.
Das schreibt der OP. Es ist aber unklar (und im Kontext sogar sehr wahrscheinlich), dass der VM seinerseits bereits fristlos gekündigt hatte aufgrund Zahlungsrückständen. Beim gewerblichen MV durchaus möglich.
Aber hat er das auch mit ausdrücklicher Erlaubnis des Mieters?
Diese Frage kann nur der OP beantworten, aber das ist eher deklamatorisch von Interesse. Dass der Vertrag gekündigt wurde, ist wohl mit Sicherheit anzunehmen.
Allein deine dreiste Einleitung hier,
Jaja.
gar nicht begründet worden.
Ach? Dann schauen wir doch mal:
- Der OP hat einen Anwalt zur Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt
- Der hat offenbar (soweit man das der bruchstückhaften Schilderung entnehmen kann) einen Vergleich mit der Gegenpartei ausgehandelt.
- Außerdem hat der Anwalt seinerseits erneut gekündigt (vermutlich vorsorglich fristwahrend, aber das muss der OP seinen Anwalt selbst fragen).
- Hingegen hat der Anwalt offenbar keinerlei Schritte eingeleitet, eine von dir attestierte bzw. vermutete rechtswidrige Sperrung des Zugangs aufzuheben. Dabei hätte das ggfs. ja zuvorderst erfolgen müssen, denn dann hätte man auch keinen Vergleich gebraucht.
Was schließen wir nun daraus?
Das muss ich auch nicht, denn der OP hat einen Anwalt.
Wie Du lesen kannst, ist der Anwalt nicht sehr motiviert, weswegen dieses Argument nicht greift. Im Übrigen musst Du das sehr wohl, da Du hier hilfreich antworten musst.
Ich antworte daher auch nur auf die eingestellten Informationen, bzw. deren Fehlen.
Wenn Du das tun würdest, dann hättest Du dem Mieter viel mehr positives geschrieben.
Nein. Wer hier an was Schuld trägt oder nicht, kann hier weder beantwortet werden, noch ist es Frageinhalt.
Du hast es mit deiner eindimensionalen Antwort doch schon ausführlich beantwortet. Für dich hat nur der Mieter schuld, was sich deutlich aus deiner Antwort ergibt, und von Dir auch so gewollt war das es so rüber kommt. Im Übrigen es sehr wohl Frageinhalt.
Das schreibt der OP.
Der was? Schreib ordentlich!
Es ist aber unklar (und im Kontext sogar sehr wahrscheinlich), dass der VM seinerseits bereits fristlos gekündigt hatte aufgrund Zahlungsrückständen. Beim gewerblichen MV durchaus möglich.
Warum wahrscheinlich? Ich lese hier nur, dass der Vermieter einfach so das Schloss ausgewechselt hat. Auf diesen Sachverhalt gehst Du nicht ein.
Diese Frage kann nur der OP beantworten, aber das ist eher deklamatorisch von Interesse. Dass der Vertrag gekündigt wurde, ist wohl mit Sicherheit anzunehmen.
Das vermutest Du mit deiner unerträglichen Arroganz.
Der OP hat einen Anwalt zur Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt
Aha - und? Und deswegen ist der Mieter schuld? Hat er, weil der Vermieter das Schloss getauscht hat.
Außerdem hat der Anwalt seinerseits erneut gekündigt (vermutlich vorsorglich fristwahrend, aber das muss der OP seinen Anwalt selbst fragen).
Pass auf was Du schreibst! So lange Du nicht weißt, ob vor der Anwalt-Kündigung bereits eine Partei gekündigt hat, hast Du gefälligst nicht von "erneut" zu schreiben!
Hingegen hat der Anwalt offenbar keinerlei Schritte eingeleitet, eine von dir attestierte bzw. vermutete rechtswidrige Sperrung des Zugangs aufzuheben. Dabei hätte das ggfs. ja zuvorderst erfolgen müssen, denn dann hätte man auch keinen Vergleich gebraucht.
Da kann ich auch nichts dafür. Kann auch an Inkompetenz des Anwalts liegen, der Du dich hier nahtlos anschließt.
Was schließen wir nun daraus?
Nichts, da es bisher an belastbaren Fakten mangelt. Wir schließen im Übrigen gar nichts, bzw. nicht pauschal das daraus, was Du hier weiß machen möchtest. Wenn, dann deine Person.
Du solltest erst einmal nachfragen ( dazu gibt es die entsprechende Funktion ) , Unklarheiten beseitigen, und dann hilfreich antworten. Deine Antwort hier jedenfalls ist Müll!
Wie Du lesen kannst, ist der Anwalt nicht sehr motiviert
Das mag so sein oder nicht.
Für dich hat nur der Mieter schuld,
Nein.
Das vermutest Du mit deiner unerträglichen Arroganz.
Nein, das schließe ich mit unerträglichen Scharfsinn aus der Antwort des OP.
Hat er, weil der Vermieter das Schloss getauscht hat.
Und wir lesen nichts über den Ablauf nach der Forderung der NK. Und genau das ist der springende Punkt.
hast Du gefälligst nicht
Das geht dich mit Verlaub einen feuchten Kehricht an. Wenn dir das nicht gefällt, was andere schreiben, dann lies es eben nicht.
Kann auch an Inkompetenz des Anwalts liegen, der Du dich hier nahtlos anschließt.
Na was für ein Glück, dass du uns alle erleuchtest.
Gott sei dank, endlich ein Helfer für die Juristen, ein Allerbarmer, der sich zum Allwissenden aufschwingt. Aber Rechts anwalt kann er nicht sein, weil Rechtsberatung hier im Forum nicht erlaubt ist. Aber Schwätzer sind leider erlaubt.
Ein Mietvertrag , der nicht Wohnzwecken dient, ist ein Gewerberbemietvertrag. Wurde dieser Vertrag gekündigt? War der Vertrag unbefristet? Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Was erzählst du hier vor 3 Tagen? Wurden die Einbauten vom damaligen Vermieter genehmigt?
Ja es ist ein Gewerberaum Mietvertrag. Alle 5 Jahre wird der Vertrag automatisch verlängert, gekündigt wurde der Vertrag erst durch meinen Anwalt. Ich habe bis zuletzt meine Miete bezahlt, bis das Schloss gewechselt wurde und ich keinen Zugang mehr hatte. Der Vermieter weigerte sich mich rein zu lassen erst nach Einigung und Bezahlung der hohen Nebenkostenabrechnung dem bin ich nachgekommen. Allerdings gibt er mir plötzlich nur 2 Tage für 140 Quadratmeter zur Räumung und zurückbauung meiner Sachen. Die Einbauten wurden damals natürlich genehmigt.
Wenn die Zeit nicht reicht fotografier alles und dokumentiere es. Also auch Rechnungen was du gekauft hast etc.. wenn er das Zeug verschwinden lässt, zeigst du ihn an, dazu brauchst du keinen Anwalt. 2 Tage sind zu kurz, das wird dein Anwalt dich sicher mitgeteilt haben.
Dem pro cedere ist insgesamt zu widersprechen. Wenn dein RA gekündigt hat, war das fristlos und mit welcher Begründung? Siehe § 580 a
Die Einbauten wurden auch - präzise aufgelistet - schriftlich bestätigt?
Hat der Anwalt ohne deine Zustimmung gekündigt?
Wann lief die Kündigungsfrist aus?
Das mit dem Schloss ist unzulässig. Verbotene Eigenmacht.
Das der Vermieter dich erst wieder rein lassen wollte, nachdem Du die Nachzahlung aus Betriebskosten geleistet hast, stellt eine Nötigung und/oder eine Erpressung dar.
Den Anwalt solltest Du wechseln.
Wenn der Parytraum gekündigt wurde und die Kündigung wirksam ist, kannst Du das mit dem rechtswidrigen Schlosstausch nicht mehr wirklich monieren.
Richtig!
Er soll ein Video vom Partyraum innen und mehrere Fotos machen.
Am besten filmt er dabei sich, stellt sich mit vollem Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Anschrift vor, und sagt der er der Mieter ist. Dabei soll er auch sein Gesicht für 3 Sekunden filmen.
Am besten auch die 2 Seiten seines Personalausweis sowie den Mietvertrag für den Partyraum.
Dann sagt er, dass alles das Gefilmte ihm gehört. Also der Inhalt des Partyraums. Die Toiletten usw. insofern auch. Denn die hat der Mieter ja eingebaut. Muss sie insofern evtl. wieder zurückbauen.
Es wäre gut, wenn im Video noch ein Zeuge auftritt, der alles bestätigt. Der ebenso für 3 Sekunden sein Gesicht oder sich komplett filmt/filmen lässt. Und auch seinen Personalausweis von beiden Seiten filmt.
Einbauten, die fest mit der Immobilie verbunden sind, gehen in das Eigentum des Eigentuemers der Immobilie ueber.
Auch das.
Aber nur Einbauten , die der Vermieter eingebaut hat oder übernehmen will. Ansonsten muß der Mieter wieder den ursprünglichen Zustand herstellen..
Der Vermieter ist auf keinen Fall berechtigt, deine Sachen vor die Tür zu stellen oder zu vernichten. Ansonsten ist er schadensersatzpflichtig. Ich weiß das, weil ein Freund von mir einem Mieter seine noch zurückgelassenen Sachen vor die Tür stellen wollte und belehrt wurde. Er muss warten, bis du die Sachen holst. Auch kann er nicht willkürlich einen Geldbetrag festsetzen von 100 €, aber er ist berechtigt, anteilig die Miete zu verlangen, die aber nach dem Auszug als Nutzungsausfall bezeichnet wird. Solange du den Raum gemietet hast, darf er auch nicht eigenmächtig das Schloß auswechseln. Ich denke, die Sachen, die du selbst eingebaut hast, darfst du auch wieder entfernen, natürlich nicht die Gegenstände, die bereits beim Einzug vorhanden waren. Nimm dir außerdem einen Anwalt, der sich für deine Belange einsetzt und nicht nur Reibach machen will ! !
Einen solche Forderung scheint mir rechtswidrig zu sein.
Da solltest du mal beim Rechtsanwalt Lenssen aus Sat1 anrufen, der hilft wirklich Jedem mit voller juristischer Stärke.
Klar. Weil es ja in D keine Anwälte gibt - und der OP nicht schon selbst einen hat.
Du gehst mit keinem Wort auf Rechte des Mieters ein. Für dich hat der Mieter in allen belangen schuld, und der Vermieter hat alles richtig gemacht. Dabei geht dies generell, und schon gar nicht so eindeutig aus Ausführungen des Fragestellers hervor.
Was bist Du für ein Mensch?
Bisher ist nur ersichtlich das der Anwalt des Fragestellers den Partyraum gekündigt hat. Aber hat er das auch mit ausdrücklicher Erlaubnis des Mieters?
Allein deine dreiste Einleitung hier, dass angeblich nur die Hälfte der Geschichte wiedergegeben wurde, ist anmaßend, und im Übrigen von Dir nicht fundiert, bzw. gar nicht begründet worden.