Vermieter verlangt Räumung der Garage, trotz Schlüsselübergabe?


14.03.2020, 13:15

Uns wurden die Schlüssel übergeben*

Korrektur

10 Antworten

Tatsächlich steht die Garage nicht im Mietvertrag, doch warum wurden uns die Schlüssel übergeben wenn wir so die Garage nicht nutzen dürfen?

Ohne mietvertragliche Bestimmung als Teil der Mietsache oder ausdrückliche Mietzahlung bzw. Nutzungsentgeltvereinbarung, in der Kaltmiete eingepreist oder extra zusätzlich ausgewiesen, handelt es sich schlicht um unentgeltiche Gebrauchsüberlassung.

Sie war nur geliehen, ihr durftet sie daher bislang durchaus kostenlos nutzen, nun aber nicht mehr.

Denn eine Leihe darf der Eigentümer n. Maßg. d. § 604 III BGB jederzeit zurückverlangen, etwa um sie zu entgeltlich einem Dritten zu vermieten.

Entweder macht man ihm ein (besseres) Angebot und schließt gesonderten Mietvertrag darüber oder muss sie tatsächlich besenrein geräumt und mit Schlüssel zurückgeben.

G imager761

Die Schlüssübergabe begründet kein Mietverhältnis, oder habt ihr irgendwann Miete bezahlt? Wenn nicht, dann kann maximal auf einen mündlichen Leihvertrag erkannt werden, den der Vermieter ohne Frist kündigen kann. Dei Garage ist kein Wohnraum.

ich vermute, dass hier lediglich eine Duldung der Nutzung vorliegt und diese Duldung kann der Vermieter sofort beeenden.

bwhoch2  14.03.2020, 16:09

Ich vermute mal, dass bei unser sehr mieterfreundlichen Rechtsprechung die Garage als mit vermietet gilt, wenn die Schlüssel beim Einzug in die Wohnung kommentarlos mit übergeben wurden.

Gerhart  14.03.2020, 17:49
@bwhoch2

Die Garage steht nicht im Mietvertrag. An deine Vermutung glaube ich nicht.

bwhoch2  14.03.2020, 19:50
@Gerhart

Musst Du auch nicht. Es reicht, wenn der FS sieht, dass es hier verschiedene Ansichten gibt, aber auch dass es heftige finanzielle Konsequenzen haben könnte, wenn man auf seinem Recht besteht. Das habe ich an anderer Stelle erklärt.

Na, das war eben eine Gutmütigkeit/Kulanz/Lockangebot.

Sieh es, wie du willst, aber er ist nicht dazu verpflichtet, euch das für immer gönnen zu müssen.

Das musst du verstehen, schließlich wird Alles teurer, Und lieber keine Garage mehr, als eine Verdopplung der Miete.

Aber vielleicht kannst du ihn überzeugen, dass du dir selbst eine Garage zusammenschustern darfst, und das auch schriftlich/vertraglich festhältst.

Woher ich das weiß:Recherche

Ihr durftet sie bis dahin halt unentgeltlich nutzen.

Jetzt vermietet er sie aber.

bwhoch2  14.03.2020, 16:11

Nein, ganz sicher nicht unentgeltlich. Die Garagenmiete ist in so einem Fall ganz normaler Bestandteil der Wohnungsmiete. Wenn der Vermieter nicht von vornherein das ordentlich schriftlich regelt, ist er selbst schuld.

Er darf es mit einer Frist schon machen aber ich denke eine Frist von 2-3 Wochen sollte er euch lassen, allerdings finde ich es komisch warum er nicht euch erstmal fragt ob ihr die monatlich Mieten wollt?
naja aber Garagen dürfen glaube ich rein rechtlich gesehen auch nur als PKW Stellplatz verwendet werden und nicht als Rumpelkammer.

LG