Was kann bei einer Räumung und Herausgabe Klage der Urteil sein?

8 Antworten

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Geklagt wird der Wohnungsmieter, das ist ja klar. Bei der Zwangsräumung werden natürlich alle anderen Mitbewohner und Untermieter der Wohnung verwiesen. Die Klags - Räumungs - und Folgekosten werden dem Beklagten aufgebürdet. Dieser Vorgang braucht seine Zeit. Das Gericht muss bei jedem Beschluss die Widerspruchsfrist abwarten. Vorerst wird ein Räumungstitel erwirkt. Dieser muss in der Regel namentlich auf alle Bewohner lauten. In diesem Titel ist eine Räumungsfrist vorgegeben, Danach erfolgt die Zwangsräumung. Die nicht unerheblichen Kosten dieser (Gebühren des Gerichtsvollziehers, Auslagen für eine Spedition zwecks Transport bzw. Entsorgung des Mobiliars ((rd. 1.500 € pro Zimmer)), evtl. Anwaltskosten), sind zunächst vom Gläubiger vorzuschießen, fallen letztlich aber dem Schuldner zur Last.

Auf dem Gerichtseinladung steht nur mein Vater sein Name muss er nicht alle Volljährigen anklagen??

Dort stehen die ,die der Vermieter anklagt und die den Mietvertrag unterschrieben haben.

Na ja ich denke bei dem Termin werden alle Parteien angehört und versucht eine Lösung zu finden.

Falls keine Einigung gefunden wird,entscheidet der Richter,wann die Wohnung geräumt werden muss.

Meine Ex hatte auch mal vor Jahren Streit mit Ihrem Vermieter,da sie im Recht war haben wir geklagt.Der Vermieter wolllte sie einfach raus haben,wegen veschiedener ungerechtfertigter Begründungen.

Wir hätten dem Richter sagen können,das wir so oder so in zwei Monaten ausziehen,da wir vor hatten zusammenzuziehen.Aber ich wollte ein eindeutiges Urteil gegen den Vermieter. Der Richter wollte,dass wir uns einigen und bot eine Räumfrist von einem Jahr an,der Vermieter wollte nicht,WIR AUCH NICHT.

Der Richter sagte sogar dem Vermieter,dass er verlieren wird,trotzdem wollte er auch ein Urteil.

Das Urteil hieß: Die Klage des Vermieters wird abgewiesen!

das heißt das ihr aus der Wohnung raus müßt - und es wird gegen die Person geklagt die als Hauptmieter im Vertrag steht , bei euch also dein Vater

Angeklagt wird der Mieter der Wohnung.

Wenn ihr rausmüsst, müsst ihr raus. Dass ihr keine Wohnung findet, ist euer Problem, nicht dass es Vermieters.

Dann hat ja schon ein Gerichtstermin stattgefunden, an dem Du nicht teilgenommen hast? In dem Räumungsurteil ist eine Frist angegeben, innerhalb der Du bzw. Dein Anwalt evtl. noch etwas machen könnt. Ruf sofort einen anderen Anwalt an - evtl. hat Deiner eine Vertretung? - und lass Dich beraten, was zu tun ist.

newcomer5555 
Beitragsersteller
 23.02.2012, 15:35

Das Grichtstermin ist im März .

Anifin  23.02.2012, 15:54
@newcomer5555

Ah... Dann ist das erst eine Vorladung. Trotzdem sind wahrscheinlich Fristen einzuhalten, innerhalb derer Ihr antworten müsst. Kommt Dein Anwalt innerhalb dieser Frist zurück, kein Problem. Kommt er später, frage beim Amtsgericht nach, was Du tun kannst.

newcomer5555 
Beitragsersteller
 23.02.2012, 17:43
@Anifin

ja er kommt rechtzeitig wieder zurück.