Vorsätzliche Sachbeschädigung der Wohnung?
Guten Abend,
Mein Vermieter und ich sind im kleinen Rechtsstreit.
Unzwar ist der Vermieter, ohne einen Anruf oder einen Brief, in meine Wohnung gegangen und hat das Schloss ausgetauscht.
Ein Nachbar beschwerte sich beim Vermieter, weil das Wasser in der Toilette durchgehen lief. Spülung War defekt. Gab aber kein Rohrbruch.
Ich muss zugeben, dass meine Wohnung gut vermüllt war.
Als ich ihn Anrief und ihn zu rede stellen wollte warum er das Schloß ausgetauscht hat, meinte er dass meine Wohnung schrecklich aussieht.
(Trotzdem kein Grund Hausfriedensbruch zu begehen und das Schloss auszutauschen)
Daraufhin habe ich einen Fachanwälte für Mietrechte eingeschaltet. Der Anwalt hat einen Brief aufgesetzt, dass ich bis zum 28.2 ausziehen möchte und 500€ Schmerzensgeld wegen Erniedrigung, weil der Vermieter die anderen Mieter die Wohnung sehen ließ.
Nun habe ich heute 22.02 eine SMS von meinem Vermieter bekommen , dass ich die Schlüssel sofort abgeben muss, sonst droht eine Anzeige und er sowieso eine Anzeige wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung einklagen will.
Es ist eine möbelisierte Wohnung, die möbelisierung aber nicht im Mietvertrag steht.
Meine Frage:
-Wie wäre der korrekte nächste Schritt?
-Was ist mit der vorsätzlichen Sachbeschädigung? Beweispflicht? Wenn ja reichen Fotos,bevor ich eingezogen bin?
-Muss die möbelisierte Wohnung im Mietvertrag stehen?
7 Antworten
Es ist immer wichtig zu wissen was genau im Mietvertrag steht und was sie dort unterschrieben haben.Die Frage ist sind sie im Verzug die Miete zu bezahlen? Nach zwei nicht bezahlten Mieten ist es dem Vermieter möglich den Mieter auf die Straße zu setzen. Aber ich sehe hier keine Sachbeschädigung sowie auch keine Körperverletzung. Zudem liegt die Beweislast bei vermeintlicher Körperverletzung bei Ihnen. Wenn sie wie beschrieben haben eine vermüllte Wohnung haben kann ich mir zudem durchaus vorstellen, dass sie die Briefe einfach noch nicht entdeckt haben.....
Aber alles muss schriftlich erfolgen. Es reicht NICHT als Vermieter einfach nur was zu sagen oder eine SMS zu schreiben. Ich denke sowas ist nicht rechtgültig.
Naja bleiben sie besonnen. Ich kann mich natürlich auch irren.
LG
Nach zwei nicht bezahlten Mieten ist es dem Vermieter möglich den Mieter auf die Straße zu setzen
Nein, er kann bestenfalls kündigen. Auf die Straße kann ihn nur ein Gerichtsvollzieher setzen.
Danke für die Antwort!
Nein, ich bin nicht im Verzug der Miete.
Die Wohnung ist auch breits "entmüllt" und von oben bis unten gereinigt worden.
.... da kann aber etwas nicht stimmen, denn eine Anzeige kann nicht eingeklagt werden, wie denn auch?
Und wenn wirklich ein Schaden angerichtet wurde, ordnet diesen ja die Haftpflicht, die sich ja jeder Mieter auch aus diesen Gründen leistet.
Dein Anwalt wird es schon richten und die SMS weise zurück wegen Irrläufer. Dein Vermieter möge sich an deinen Anwalt wenden.
.... wer sagt das bzw. wer hat das ausgeurteilt?
Ich sehe es nicht so, bin allerdings auch erst seit 40 Jahren Vermieter und habe bisher gegen Fachanwälte für Mietrecht noch nie verloren (deutschlandweit!!)
Viel Glück, also.
Ich möchte ehrlich nicht wirklich wissen, wie es bei Dir in der Wohnung aussah. Vermutlich so schlimm, dass der Vermieter, der bestimmt genau weiß, was er darf und was nicht, sich ohne weiteres bereit fand zum Rechtsbruch, um sein Eigentum vor weiterem Schaden zu schützen.
Er wird ganz bewußt in Kauf nehmen, dass er ggf. angezeigt wird, ggf. Schadensersatz leisten muss und vielleicht sogar Schmerzensgeld zahlen muss. Vielleicht auch, dass er bestraft wird.
Alle diesbezüglichen Anzeigen oder andere rechtliche Maßnahmen, die Du ihm androhst, gegen ihm wahrscheinlich am A-wertesten vorbei. Er wird heilfroh sein, Dich los zu sein und den Rest läßt er in Ruhe auf sich zukommen.
Sicher weiß er auch, dass ihm nicht viel passieren wird und dass er das locker wegsteckt. Eigentlich kannst Du Dir weitere Maßnahmen deshalb sparen. Konzentriere Dich lieber darauf, wie Du Dein Leben künftig in Griff bekommst.
- Bezgl. der Beendigung des MV seit ihr euch ja einig. Die bestätigt man schriftlich und teilt mit, "unter angemessener Räumungsfrist am 28.02. die Wohnung mit allen Schlüsseln ordnungsgemäß zu übergeben."
- Das beschädigte Kochfeld hast du natürlich zu ersetzen.
- Ebenfalls Aufwendungen einer Schadensbehebung wg. Ungeziefer- oder Schimmelbefall aufgrund deiner Müllhalde.
- Auf Hausfriedensbruch erkennt nicht einmal dein Anwalt. Das solltest du deshalb auch knicken, denn tatsächlich war Gefahr in Verzug, als laufendes Wasser bemerkt wurde, dass genausogut aus verstopfter Toilette oder Wanne daruterliegende Wohnungen hätte schädigen können.
- Die 500 EUR Schmerzensgeld sind ebenso lachhaft, wenn sich der VM eines Zeugens bedient hätte. Und das Beweise für Mängelbeseitigungsverlangen nötig sind, zweigen ja dein Bestreiten und hektischen Beseitigungsversuche.
- Im Ergebnis kommen hier beiderseits keine Strafanzeigen, sondern zivilrechtliche Forderungen und fristwahrender Auszug in Betracht - und der scheint ja kein Thema zu sein.
G imager761
Na wenn der Community Experte für Recht hier KEIN Hausfriedensbruch (inkl. sofortigem wechseln des Schloßes ) sieht,
wie nennt man sonst so einen Vorfall?
Normale Vorsichtsmaßnahme wegen laufender Toilettenspülung? ..Übrigens kann man das Wasser, im Fall der Fälle im Hausflur ganz leicht abstellen..einfach drehen..zudrehen , wissen Sie ..
Er hätte mich anrufen oder zumindest einen Brief hinterlegen sollen.
Ich wusste, dass keine Gefahr besteht, da nur die Toilettenspülung etwas klemmte.
Mein Fachanwälte für Mietrechte sieht ganz klar Hausfriedensbruch in diesem Fall.
Danke für Ihre Meinung, Sie haben Recht wenn es um das Kochfeld geht
Sie werden noch merken, das Ihrer sogenannten Fachanwälte hier ausschließlich zu Ihren Lasten "Honig saugen"; danach ist Ihr gezahltes "Lehrgeld" und Ihre Bleibe ab dem 28.02.2018 ohnehin weg.
Noch einmal: Selbst Ihr Anwalt erkennt nur deshalb auf Hausfriedensbruch, weil sich mit solch renitenten, aufgebrachten Mandanten sehr gutes Geld verdienen lässt.
Im wohlverstandenen eigenen Kosteninteresse verschweigt er Ihnen natürlich, dass der Eigentümer wie Einsatzkräfte (Stadtwerke, Feuerwehr) bei begründetem Verdacht (Fliessgeräusche) selbstverständlich berechtigt sind, zur unmittelbaren Gefahrenabwehr in die Wohnung einzudringen.
Sie ärgert doch nur, das sie zu unbedarft waren, das Zulaufventil neben der Toilettenspülung abzustellen oder den Schwimmerarm in Spülkasten festzusetzen, um dieses verräterische Geräusch abzustellen und damit den Notfalleinsatz hätten verhindern können und ihre vermüllte Wohnung im ganzen Haus bekannt wurde :-O
Da haut man eben aus verletzter Eitelkeit lieber mit der Rechtskeule zu, wenn man eigenes Versagen nicht hinnehmen will. Und besitzt die unverschämte Arroganz zu behaupten, man hätte stattdessen doch allen Mietern das Wasser abstellen sollen :-O
Dazu fällt mit nichts ein außer: Nur zu, jeder blamiert sich so gut er kann und darf Anwälte finanziell unterstützen.
G imager761
.... Vertragswidirges Verhalten des MIeters nennt man so etwas bei uns auf dem Land, wenn er einfach nur so (womöglich auch noch zu Lasten der MB) Wasser weglaufen läßt!
Der erste nun folgenden Schritt sollte ein schneller Auszug sein, bevor es für Sie noch mehr kostenintensiveren Ärger gibt.
- Ihr Anwalt reibt sich schon die Hände! - Der will aus der Sache nur "Honig saugen"!
Der nächste Schritt sollte im Überdenken Ihrer Lebensgewohnheiten samt Sinn für Sauberkeit und Ordnung liegen.
Das Wasserrauschen in der Wohnung rechtfertigte die Sorge, dass da Gefahr im Verzug sein und ein Gebäudeschaden auftreten konnte und legitimierte den Vermieter in soweit, die Wohnung aus Sicherheitsgründen zu öffnen.
Seine Besonnenheit, zu dieser Maßnahme einen Zeugen hinzu zu ziehen und die Wohnung wieder ordnugnsgemäß unter Verschluß zu nehmen, spricht für sein Verantwortugnsgefühl Ihnen, sich selber und der Sachlage gegenüber.
Dass Sie da Berge von Müll produziert haben, die ungewollt augenfällig wurden, ist Ihrem mangelhafte Odrnugnssinn zu zu schreiben und keines falls eine Ernidrigung Ihrer Persönickeit, die Sie sich ausschließlich selber zu zu schreiben haben, einschließlich der Kündigung wegen vertragswidriger Nutzung ud Sachbeschädigung der möblierten Wohnung durch deren Degradierung zur "Mülldeponie"!
Danke für die Antwort :) Ich habe schon mit meinem Anwalt (Fachanwalt für Mietrechte) gequatscht und das ganze wird seinen Lauf nehmen. Gericht etc..
Ich bin natürlich im klaren Recht.. der Vermieter bekommt seine gerechte Strafe