darf mein vermieter mir vorschreiben wie oft mein freund bei mir schlafen darf?
hallo ihr lieben brauche dringend eure hilfe!und zwar bewohne ich seit 1.2.2011 mit meiner tochter eine drei zimmer whg. im 6 familienhaus!vor circa sechs wochen hat mein vermieter mir einen brief geschickt ! in dem nur ein satz stand! SIE VERSTOßEN GEGEN DEN MIETVERTRAG!!! habe ihn dann angerufen und er meinte dann sie wohnen nicht allein in der wohnung einer ihre drei freunde wohnt mit da! absolut unverschämt! habe nur einen ganz bestimmt! jedenfalls wollte er dann schriftlich von mir das niemand bei mir wohnt damit er das dann den anderen mitmietern zeigen kann! habe das nicht eingesehen! wo gibt es sowas? habe mich dann mit einer nachbarin unterhalten und bei dem gespräch kam raus es gibt nur eine wasseruhr! daher wehte also der wind! naja trotzdem habe ich bis zum heutigen tag ´auch nichts mehr gehört! heute hat er mich dann in sein büro bestellt für ein gespräch! wieder das selbe bla bla einer ihre drei freunde wohnt bei ihnen und duscht da bla bla ! habe ihm dann versucht zu erklären das mein freund schon so vier fünf mal die woche bei mir schläft aber eine eigene wohnung hat ! außerdem habe ich ihm erklärt das mein freund 6 tage die woche ins fitnessstudio geht und somit auch dort duscht! hätte ich ne eigene wasseruhr könnte ich ihm das ja auch beweisen! :-) jedenfalls ist das gespräch dann eskaliert und ich bin gegangen weil er mir mit ner abmahnung drohte! wofür bitte? was soll ich nur machen ist das so rechtens das er mir vorschreibt wer wie wann und wieoft jemand bei mir schlafen darf? danke im vorraus lg kacy
8 Antworten
Wen Du als Gast hast, und wenn Du 30 Freunde hättest und jeden Tag ein anderer bei Dir duscht, das geht den gar nichts an.
Problem wird es jedoch, wenn einer dort "wohnt".
Die Frage ist, wann wird ein Gast zum Bewohner.
Besuch bis zu 6 - 8 Wochen jährlich muss der VM tolerieren. Darüber hinaus jedoch könnte er dann davon ausgehen, dass Du die Wohnung zu zweit bewohnst. Auch das ist kein Problem, muß ihm aber gemeldet werden, denn dann hat er die Möglichkeit, Verbrauchskosten geltend zu machen und die Nebenkostenumlagen entsprechend zu korrigieren.
Dein Ärger rührt daher, weil sich da wohl ein oder mehrere andere bei ihm beschwert haben, die da einen weiteren Bewohner ausgemacht haben wollen und natürlich das in der Nebenkostenabrechung sehen möchten.
Auch das ist verständlich, denn genau genommen zahlen damit alle anderen dessen Verbrauch teilweise mit - und wollen das nicht.
Also, er kann Dir nicht verbieten, das oder welchen Besuch Du bekommst, nicht einma, wer bei Dir einzieht, geht ihn nichts an. Was ihn was angeht, ist die Tatsäche, ob Du Besuch hast oder ob das schon als Bewohner gilt und somit in den Nebenkosten Berücksichtigung finden muß.
Der Unterschied hierzu ist fließend und je nach Einzelfall kannst Du auch Baden gehen, wenn der es drauf anlegt und klagt.
ist das so rechtens das er mir vorschreibt wer wie wann und wieoft jemand bei mir schlafen darf?
Nein, ist es nicht, zumal Dein Freund ja auch noch nachweislich eine eigenen Wohnung hat und hoffentlich auch dort und nicht bei Dir gemeldet ist. Auch Post darf er bei Dir nicht empfangen oder an Deiner Klingel stehen. Ansonsten ist auch das als Besuch zu werten, was völlig normal und erlaubt ist...
Dennoch solltest Du gemeinsam eine Lösung finden, bevor das Ganze eskaliert und vor Gericht geht...
mit einbau bzw. zapfstellenzählern könnte man gegebenenfalls die anlage so aufteilen, dass jeder mieter seinen eigenen verbrauch erfassen lassen kann. das würde auch eher für ruhe im haus sorgen, was die wasserleitungen betrifft.
sprich mal mit deinem vermieter ruhig. ein guter installateur ist gerne bereit, sich die sache mal anzusehen, um einen kostenvoranschlag zu machen... möglich ist eine aufteilung übrigens immer, stellt sich nur die frage nach dem aufwand. aber wie gesagt, gucken lassen kostet ja nichts...
lg, anna
Unsinn, warum sollte sich die Mieterin auf ihre Kosten eine Wasseruhr einbauen lassen. Da sind schnell 300€ fällig.
Rechtlich ist es so das du bis zu 6 Wochen Besuch haben darfst. Alles darüber hinaus muss dem Vermieter angezeigt werden. Um des lieben Friedens willen würde ich Deinem Vermieter anbieten etwas mehr Wassergeld zu bezahlen. Andererseits kannst Du Ihn auch wegen Verleugnung (oder Beleidigung),wegen der Unterstellung mit den 3 Freunden anzeigen. Aber ob dies der richtige Weg ist...
Dein VM kann und darf Dir keinen Besuch, auch keinen Duschenden, verbieten. Wenn der VM damit ein Wasserproblem hat, muss der diese bitte selbst lösen.
Hättest Du, was es auch gibt, eine soziale Ader und ggf. des Duschens wg. Besuch dann, aber nur dann, könnte der VM meutern.
Sollte der VM Dir eine Abmahnung schicken, kopiere dies und schicke das Original als unbegründet zurück und schreibe dazu das Du das Verhalten des VM als Nötigung empfindest. Das aber vorsorglich per E+R. Das Porto muss Dir die Sache wert sein.