Darf mein Mieter Anmeldung von Übernachtungsgästen verlangen?
Mein Mieter möchte, dass alle Übernachtungsgäste angemeldet werden. Ich bezweifle, dass dies verlangt werden kann. Es geht hierbei um einmalige Übernachtungen, keine Dauergäste.
8 Antworten
Was definiert das Mietrecht zum Besuch? Wie lange und wie viel Besuch darf ein Mieter haben? Rechtlich steht eine genaue Festlegung aus. Doch es gilt grundsätzlich, dass Mieter Besuch so oft und so lange in der Wohnung empfangen dürfen wie sie wollen. Es ist nicht entscheidend, um was für einen Besuch es sich handelt und wie oft dieser kommt. Ein Besuchsrecht können Vermieter nicht generell ausschließen oder untersagen, denn private Angelegenheiten der Mieter, haben sie in der Regel nicht zu interessieren.
Werden beispielsweise Besucher in der Mietwohnung im Mietvertrag ausgeschlossen oder das Besuchsrecht eingeschränkt, sind diese Klauseln üblicherweise unwirksam. Auch ist in der Regel das Aussprechen eines Hausverbots nur zum Zweck der Verhinderung des Besuchs nicht zulässig. Nur in bestimmten Ausnahmefällen können Vermieter im Mietrecht einen Besuch verbieten. So kann das der Fall sein, wenn der Besuch wiederholt den Hausfrieden gestört oder Gemeinschaftsräume wie Flur oder Treppenhaus beschädigt hat. Hierbei handelt es sich dann immer um Einzelfallentscheidungen, die begründet sein müssen.
Untersagt werden kann im Mietrecht der Besuch, wenn es sich um ein Gewerbe handelt – der Mieter also im Wohnraum regelmäßig Besuch empfängt um Waren oder Dienstleistungen anzubieten.
Nein das musst du nicht anmelden oder so, es ist einmalig was ihm egal sein kann. Du zahlst deine Miete also ist es deine Entscheidung und nicht seine.
Du bist hier im Forum der 1000e, der Mieter und Vermieter nicht unterscheiden kann. Insofern nun deine Frage auf den/deinen Vermieter zielt, ist die Rechtslage eindeutig zu Gunsten des Mieters. Der/er darf jederzeit Besuch bekommen, auch mit Übernachtung. Es bedarf werder einer Erlaubnis noch einer Dokumentation. Entsprechende Forderungen sind deshalb entschieden zurückzuweisen.
Sollte der Vermieter Anmeldung beim Einwohnermeldeamt meinen, so ist das natürlich irrational und zu verneinen.
Nein, kann der Vermieter nicht verlangen.
Egal, ob du eine ganze Wohnung mietest oder ob du zur Untermiete wohnst: Einmalige Übernachtungen sind okay ohne Anmeldung und ohne Genehmigung des Vermieters.
Du meinst sicher deinen Vermieter. Dann nein, dein Besuch geht deinen Vermieter nichts an.