Darf mein Vermieter Geld von mir verlangen für die Ab- und Anmeldung bei der Stadt (Aufwandsentschädigung)?
8 Antworten
wenn du ihn beauftragst, mit Vollmacht, aber sicher
das kannst auch alleine
Super, danke für die Antworten!
Die kostet ihn 1 Blatt Papier, etwas Druckertinte, falls er sie selbst ausdruckt, und etwa 1 Minute Zeit.
Aber wie gesagt, das sind Verwaltungskosten, die muß er selbst tragen.
ach so; die Wohnungsgeberbestätigung, die hat er Kostenlos zu erstellen und zu überreichen
Mach es selbst, ist für umme.
Mieter müssen sich innerhalb Deutschlands lediglich an- aber nicht (mehr) abmelden. Dazu benötigen sie vom Vermieter (Wohnungsgeber) einen ausgefüllten und unterschrieben Vordruck "Wohnungsgeber- Bescheinigung". Dazu ist der gesetzlich verpflichtet. Wenn der glaubt, ihm entstünden dadurch Kosten (was Unsinn ist), so hat er diese als Verwaltungskosten selbst zu tragen.
Den Vordruck kannst du aus dem Netz runterladen. Wenn ausgefüllt und unterschrieben, gehst du damit und mit deinem PA zum EMA und nicht der Vermieter.
Welchen Aufwand, außer die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, hat er denn? Dafür darf er nichts verlangen. Das sind Verwaltungskosten.
Anmelden mußt Du dich doch eh selbst.
Ganz klares Nein! Das darf er nicht, denn er ist dazu gesetzlich verpflichtet.
Aber er darf gerne die Geldstrafe bezahlen, wenn er sich weigert.
Die Anmeldung erledige ich selbst. Ich glaube es geht nur um die Bestätigung.