Darf mein Vermieter Geld von mir verlangen für die Ab- und Anmeldung bei der Stadt (Aufwandsentschädigung)?

8 Antworten

wenn du ihn beauftragst, mit Vollmacht, aber sicher

das kannst auch alleine

Handerson90 
Beitragsersteller
 30.04.2017, 12:55

Super, danke für die Antworten!

Handerson90 
Beitragsersteller
 30.04.2017, 12:19

Die Anmeldung erledige ich selbst. Ich glaube es geht nur um die Bestätigung.

anitari  30.04.2017, 12:31
@Handerson90

Die kostet ihn 1 Blatt Papier, etwas Druckertinte, falls er sie selbst ausdruckt, und etwa 1 Minute Zeit.

Aber wie gesagt, das sind Verwaltungskosten, die muß er selbst tragen.

peterobm  30.04.2017, 12:34
@Handerson90

ach so; die Wohnungsgeberbestätigung, die hat er Kostenlos zu erstellen und zu überreichen

Mach es selbst, ist für umme.

Mieter müssen sich innerhalb Deutschlands lediglich an- aber nicht (mehr) abmelden. Dazu benötigen sie vom Vermieter (Wohnungsgeber) einen ausgefüllten und unterschrieben Vordruck "Wohnungsgeber- Bescheinigung". Dazu ist der gesetzlich verpflichtet. Wenn der glaubt, ihm entstünden dadurch Kosten (was Unsinn ist), so hat er diese als Verwaltungskosten selbst zu tragen.

Den Vordruck kannst du aus dem Netz runterladen. Wenn ausgefüllt und unterschrieben, gehst du damit und mit deinem PA zum EMA und nicht der Vermieter.

Welchen Aufwand, außer die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, hat er denn? Dafür darf er nichts verlangen. Das sind Verwaltungskosten.

Anmelden mußt Du dich doch eh selbst.