Darf ein Vermieter verlangen, dass der Mieter beim Einzug die Wände tapeziert und beim Auszug wieder alles entfernt?

7 Antworten

Natürlich, machen fast alle Genossenschaften so, sogar mit dem Fußbodenbelag.

Der Mieter bezahlt die angerichteten Schäden nicht, kennt keinen Eimer Farbe mehr, ist nicht bereit für diesen Kram dann 200 EUR/Monat mehr Miete zu bezahlen, also macht er es selber, ist doch ganz einfach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kommt darauf an.

Wenn du tapezieren willst, ist das in Ordnung. Wenn der Vermieter will, dass du tapezierst, musst du das nicht erfüllen.

In diesem Falle wäre die Wohnung unrenoviert wie erhalten auch unrenoviert zurückzugeben. Die Forderung nach Entfernung der Tapeten bei Mietende widerspräche dem einschl. Urteil des BGH. Sämtliche Schönheitsreparaturklauseln würden/werden unwirksam, die Wohnung auch deshalb nur besenrein zurückzugeben.

Warum nicht? So macht es sich jeder Mieter mit seinem Stil die Wohnung schön.

Diese Spielart hatten wir auch schon.

Rein rechtlich steht der Übergabe mit nackten Wänden nichts entgegen.

ja ist eigentlich OK aber ich würde da nicht wohnen wollen - such dir was anderes