Sozialamt verlangt Energiepass?

8 Antworten

Ebergiepaß, oder Vermietung generell einstellen.

Mach dich mal schlau, was due geltenden Vorschriften betrifft.

Es ist besser das  zu machen den eigentlich kann jeder der   eine Wohnung  mieten will den   sogar  für die Wohnung verlangen den damit  sieht derjenige ob zb eine gute Wärmedämmung vorhanden ist und auch ob er viel heizen muss oder eher weniger! Also damit kann  kein Vermieter mehr  mit  falschen angaben mogeln die gibt es leider ja auch!

Das Amt hat eigen regeln an die sich halten muss und das  heist  in dem Fall den Energieausweis oder kein  Geld für die  höheren Heizkosten!

Eigentlich sollte das schon  die Reglung seit  ca den 90ern sein Mit dem Energie ausweis!

Du bist dazu verpflichtet, dem Mieter bzw. Interessenten einen Energieausweis zur Verfügung zu stellen. (Man kann sogar abgemahnt werden, wenn man eine Wohnung ohne Energieausweis z.B. im Internet anbietet.)

Meistens wird dieser Energieausweis von der Hausverwaltung für das gesamte Gebäude erstellt. Also frag am besten dort nach. Vermutlich liegst dieser Energieausweis schon längst vor, und du hast ihn nur nicht bekommen. Es ist ja schon länger Pflicht, einen solchen Energieausweis zur Verfügung zu stellen, daher müsste es ihn schon geben.

Nur mal so zu Info: "Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie ganz oder teilweise verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen möchten, müssen potentiellen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorweisen oder gut sichtbar aushängen. Zusätzlich müssen bereits beim Inserieren der Immobilie (oder eines Teiles davon) zentrale Daten aus dem Energieausweis angegeben werden. Ohne diese Angaben droht ein Bußgeld von bis zu 14.000€. "

Hardware02  20.11.2017, 17:38

Wieder mal ein schwachsinniges "Bußgeld" mehr, das einer Teilenteignung gleichkommt. Und da wundert man sich, dass nicht mehr Wohnraum geschaffen wird! Ich kann jeden verstehen, der NICHT vermieten will.

Unwissenheit schützt Sie nicht vor Strafe!

Wenn Sie als Hauseigentümer bei Vermietung oder Verkauf potentiellen
Interessenten nicht unaufgefordert einen gültigen Energieausweis
vorlegen, dann begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit Sinne des § 8 Abs. 1 des
Energieeinsparungsgesetzes.

Diese kann vom zuständigen Amt mit empfindlichen Bußgeldern bis zu

€ 15.000 geahndet werden.