Darf mein Chef mein Kündigungsdatum vorziehen?

9 Antworten

Gar keine so einfache Konstellation. Erst einmal ist deine Kündigung in Ordnung. Aus meiner Sicht ist die Frage, ob die Kündigungsbestätigung ihrerseits wiederum als Kündigung aufgefasst werden kann. Die Bestätigung selbst ist erst einmal egal. Sollte die Bestätigung allerdings eine Kündigung sein, bliebe dir gegebenenfalls nichts anderes, als gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen. Im Zweifelsfall kommt es also auf den exakten Wortlaut der Kündigungsbestätigung an. Dies würde ich gegebenenfalls prüfen lassen um hier keinen Rechtsnachteil zu erleiden

Dein Chef kann dir nur dann kündigen, wenn er einen Grund dafür hat, also wenn du z.B. noch in der Probezeit bist, wenn du dir einen fetten Bock geleistet hast, also gravierenden Bockmist gebaut hast oder wenn die Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung vorliegen, also massive Fehlzeiten in den vergangenen drei Jahren und eine negative Zukunftsprognose.

Vor Gericht käme er mit einer Kündigung nicht durch.

Wenn du allerdings bereis vor dem 31. Mai aus der Lohnfortzahlung herausfällst, macht es für dich keinen großen Unterschied, da du das Krankengeld auch nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses erst mal weiterbekommst.

Du kannst ihm allerdings auch schreiben, dass du zum 30.06. gekündigt hast und einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nicht zustimmst.

Ich finde es schade, wenn die Fragesteller immer die wichtigen Details geheim halten. Hast du einen neuen Arbeitsplatz oder warum hast du gekündigt? Das ganze wird wohl eine rechliche Grauzone sein, in der die Personalabteilung operiert.

Wäre ja auch kein Problem, wenn du einen Monat Arbeitslosengeld beziehst. Ich würde der Kündigung einfach schriftlich ohne Angaben von Gründen widersprechen und auf den vereinbarten Termin vom 30.06. hinweisen. Dann ist der Ball wieder zurück beim Personalbüro.

DerCaveman  14.05.2018, 16:14

Die von dir gestellten Fragen sind fuer die OP gestellte Fragen allerdings voellig unerheblich.

RainerSpass  14.05.2018, 16:18
@DerCaveman

Ist es nicht, zu nebulösen Sachverhalten kann es keinen vernünftigen Ratschlag geben.

DerCaveman  14.05.2018, 16:25
@RainerSpass

Es ist voellig unerheblich, warum der OP gekuendigt und ob er einen neuen Arbeitsvertrag hat. Offensichtlich gibt es auch keine Kuendigung, der er widersprechen koennte (wie auch immer so ein "Widerspruch" aussehen soll).

Es gibt lediglich eine Kuendigungsbestaetigung zu einem Termin, zu dem er gar nicht gekuendigt hat. Diese fehlerhafte Kuendigungsbestaetigung loest aber keine Rechtsfolgen aus. Das Arbeitsverhaeltnis endet an dem Tag, zu dem er wirklich gekuendigt hat, also am 30. Juni.

JMReda 
Beitragsersteller
 14.05.2018, 16:14

Ich habe aus gesundheitlichen Gründen gekündigt.

RainerSpass  14.05.2018, 16:19
@JMReda

Wenn dir der Arbeitgeber bestätigt, dass du gesundheitsbedingt gekündigt wurdest, tut er dir damit sogar einen Gefallen, wenn es darum geht eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu bekommen.

Deine Kuendigung hindert deinen Chef nicht daran, selbst eine Kuendigung auszusprechen (sonst koennte man beispielsweise zum 31.12.2100 kuendigen und waere dann fuer die naechsten 82 Jahre unkuendbar).

Allerdings ist bei einer vierwoechigen Kuendigungsfrist keine ordentliche Kuendigung am 12.5. zum 31.5. moeglich. Eine solche ist aber auch gar nicht erfolgt.

Wenn du also wirklich zum 30.6. gekuendigt hast, endet dein Arbeitsverhaeltnis auch am 30.6. Daran aendert die fehlerhafte Kuendigungsbestaetigung zum 31.5. gar nichts.

Nein, ihr könnt es nur durch eine gegenseitige Vereinbarung vorziehen.

ErsterSchnee  14.05.2018, 16:22

Warum?

xRumiko  14.05.2018, 16:24
@ErsterSchnee

Kannst du deine Frage genauer stellen? Er darf die Kündigungsfrist nicht einfach nach freiem Belieben verkürzen. Außer beide wollen es und es wird ein Aufhebungsvertrag erstellt. Ansonsten muss er den AN schon selbst kündigen, da hätte er natürlich auch nochmal eine Frist uvm.

ErsterSchnee  14.05.2018, 16:25
@xRumiko

Er verkürzt die Kündigungsfrist ja auch nicht sondern kündigt selber. Und das darf er selbstverständlich.

xRumiko  14.05.2018, 16:30
@ErsterSchnee

Ohne Kündigung, ohne Ankündigung und ohne Grund? Das ist also deiner Meinung nach rechtens, wenn du beim Chef anrufst und er dir grundlos mitteilt "Ach übrigens, du bist zum Ende des Monats weg vom Fenster, machs gut" ? Blödsinn

DerCaveman  14.05.2018, 16:31
@ErsterSchnee

Ich lese hier aber nichts von einer Kuendigung durch den Arbeitgeber sondern nur von einer Kuendigungsbestaetigung zu einem Termin, zu dem gar nicht gekuendigt wurde.

Aber selbst wenn man dies in eine arbeitgeberseitige Kuendigung umdeuten wuerde, waere eine solche bei der vereinbarten Kuendigungsfrist zu dem betreffenden Termin nicht zulaessig.

ErsterSchnee  14.05.2018, 16:52
@DerCaveman

Mich würde jetzt mal die richtige Version interessieren... Also der objektive Tatsachenbericht...