Kündigungsschutzklage wegen Kündigung des Arbeitgebers nach Bekanntgabe der Krankheit bzw. Reha
Ich habe meinem Chef vor ca. 3 Wochen mitgeteilt, dass ich bei der DRV einen Antrag auf stationäre Reha gestellt habe wegen einer Essstörung. Nun habe ich am 31.05. die Kündigung aus betrieblichen Gründen zum 30.06.2013 bekommen. Ich bin erst seit ca. eineinviertel Jahr dort beschäftigt, daher die kurze Kündigungsfrist. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ich aufgrund der anstehenden Reha, die bestimmt ca.8 Wochen dauern wird, gekündigt wurde. Sollte ich zu einem Anwalt gehen und Kündigungsschutzklage einreichen? Bin auch am überlegen, ob ich mich krank schreiben lassen soll, weil mir das alles echt n bißchen zu viel wird.
9 Antworten
Meistens entlässt der Arbeitgeber nicht mal eben, wenn ein Mitarbeiter kurzfristig krank ist oder eine Reha machen muss. Oft gibt es eine Vorgeschichte, dass der Arbeitnehmer oft fehlt, nicht belastbar ist etc. und als Arbeitgeber muss man die Lücke füllen und dass fällt gerade kleineren Betrieben schwer.
Was Du tun kannst, hängt auch davon ab, inwieweit das Kündigungsschutzgesetz herangezogen werden kann, wie groß also der Betrieb ist.
Aber unabhängig davon: Wenn für die Kündigung schon betriebliche Gründe genannt werden, dann reicht das so pauschal nicht - der Arbeitgeber muss dann die Gründe sehr genau darlegen; mit der Begründung "aus betrieblichen Gründen" hat er sich unter Umtständen selbst sehr große Stopersteine in den Weg gelegt.
Wie gesagt: Deine Handlungsmöglichkeit hängt auch von der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ab (Größe des Betriebes).
Eine Kündigungsschutzklage wird dir nichts bringen. Auch wenn es viele denken - Krankheit schützt nicht vor Kündigung.
Wie viele Mitarbeiter hat das Unternehmen? Welcher genaue Kündigungsgrund wurde genannt?
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ich aufgrund der anstehenden Reha, die bestimmt ca.8 Wochen dauern wird, gekündigt wurde. Sollte ich zu einem Anwalt gehen und Kündigungsschutzklage einreichen?
Seit der Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) im Jahre 2004 findet das wichtigste Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer in Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern („Kleinbetriebe“) keine Anwendung mehr.
Sind es mehr als 10 Personen dann greift auch der Kündigungsschutz.
Nur die Aussage "aus betrieblichen Gründen" reicht nicht aus.
Sie können entweder zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen oder selber beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Bin auch am überlegen, ob ich mich krank schreiben lassen soll, weil mir das alles echt n bißchen zu viel wird.
Das müssen Sie entscheiden.