Darf mein Chef mein Urlaubsgeld an meine Gläubiger überweisen?
Hallo
Ich hoffe das mir hier einer weiterhelfen kann und bin für jede antwort dankbar
Wie im Titel schon zu lesen ist hab ich ein Problem mit meinem Lohn/Urlaubsgeld und zwar habe ich eine Lohnpfändung so das mein Chef jeden Monat ein gewissen Betrag an mein Gläubiger zahlen muss jetzt ist aber die Sache das dass Arbeitsverhältnis zum 30.06 gekündigt wurde ich aber noch Anspruch auf Urlaub hatte mir den aber auszahlen lassen wollte jetzt zum eigentlichen Problem heute hatte ich meine Entgeltabrechnung im Briefkasten und die Urlaubsabgeltung würde 576 euro betragen davon werden mir nur 100 euro überwiesen und den Rest überweist er den Gläubiger jetzt meine Frage ist das so rechtens bzw darf er ohne mein Wissen und Einverständnis mein Urlaubsgeld an den Gläubiger überweisen.?
Vielen Dank für eure Hilfe
Mfg
7 Antworten
Er darf nicht nur, wenn eine Pfändungsverfügung vorliegt, ist er sogar rechtlich dazu verpflichtet.
Ein Urlaubsgeld wäre nicht pfändbar.
Aber Du hast kein Urlaubsgeld bekommen, sondern Urlaubsentgelt - und das ist als Arbeitslohn pfändbar; gem Pfändungstabelle ist (ohne Unterhaltsverpflichtungen) ab 1.150 € jeweils pro 10 € der Betrag von 7€ des Nettos pfändbar
Urlaubsgeld = zusätzliche Leistung, wenn man Urlaub hat
Urlaubsentgelt = Vergütung des nicht genommenen Urlaubs bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
Leider alles was über der monatlichen Pfändungsfreigrenze liegt muss an Gläubiger überwiesen werden. Hier wird mit einem staatlichen Zwangsmittel eine titulierte Förderung vollstreckt.
Er MUSS den Überschüsse an die Gläubiger auszahlen. Dir steht nur der Freibetrag zu, alles drüber geht weg.
und zwar habe ich eine Lohnpfändung
Genau!
Und genau deswegen darf dein Chef das nicht nur, er muss sogar. Tut der es nicht, hat er Probleme.
Und er will wohl wegen Dir keine Probleme, also tut er, wie er vom Gericht angewiesen wurde.
Ja aber was ich halt nicht verstehe ist warum er mir dann noch vom Urlaubsgeld 100 euro überweist das dürfte er ja dann eigentlich auch nicht da ich ja dann auch wieder über den Pfändungsbetrag bin?
Je nach dem, was dem sein Steuerberater oder sonstwer berechnet hat, Fehler passieren.
Freu Dich, 100 Öcken hast Du ja bekommen, sonst wärs auch weg.
Aber dann hätte er mir ja theoretisch auch nicht noch die 100 Euro vom Urlaubsgeld überweisen dürfen.?