Fristlose Kündigung Diebstahl?
Ich habe heute eine fristlose Kündigung erhalten, mein Senior Chef wirft mir Diebstahl vor, folgender Sachverhalt:
Ich sollte letzte Woche auf Anweisung von meinem Junior Chef, einen Corona Test machen, weil ich Kopfschmerzen und Übelkeit hatte. Daraufhin bin ich zum Arzt und er hat mir mitgeteilt, dass er keine Notwendigkeit für den Test sieht und der Test bezahlt werden muss. Nach Rücksprache mit dem Junior Chef sollte ich den Test dann aber am folgenden Tag doch machen und die Kosten würde die Firma übernehmen. Ich bin also vor dem Arzt Termin in die Firma gefahren und habe meine Krankmeldung (bis Ende der Woche, bin allerdings weiterhin Krank geschrieben und war nicht mehr in der Firma) abgegeben und zeitgleich das Geld für den Test mitgenommen. Ich hatte die Frau in der Arztpraxis so verstanden, dass ich den Test direkt bar vor Ort zahlen kann und die Quittung erhalte. Dem war dann nicht so und darüber habe ich dann auch direkt auf dem Weg vom Arzt zu mir meinen Arbeitskollegen informiert und er hat es im Kassenbestand vermerkt.
Nun hat mein Senior Chef der mir am Vortag bereits eine ordentliche Kündigung ausgesprochen hat, (Inklusive Missachtung der Kündigungsfrist) fristlos gekündigt und beschuldigt mich, das Geld gestohlen zu haben.
Zuletzt noch als Infos, dass wir Mitarbeiter vom Junior Chef die Erlaubnis haben, Geld aus der Kasse zu nehmen. Weiterhin hat der Senior Chef mich nicht einmal angerufen und zum Sachverhalt befragt.
Ich bin wirklich beunruhigt und will natürlich rechtlich dagegen vorgehen, daher meine Frage ob er mit sowas wirklich durchkommen könnte...
Vielen Dank vorab.
4 Antworten
Schwer zu beurteilen und was hier erzählt wird ist auch etwas durcheinander. Wenn 2 Kündigungen ausgesprochen werden, wird oft der Fehler gemacht, dass mehr oder weniger der gleiche Kündigungsgrund vorhanden ist. Durch eine Kündigung wird der Kündigungsgrund jedoch verbraucht und damit geht die 2. Kündigung ins Leere. Das aber erstmals theoretische Ansatzpunkt. In der Tat wird die Beantwortung der Frage, neben vielen Formalien, davon abhängen, ob davon ausgegangen werden durfte das die Entnahme von Geld aus der Kasse o. k. ist. Wie wird das bei anderen Mitarbeitern gehandhabt? War das früher schon mal so? Kann sich der Juniorchef an die Freigabe erinnern?
Unabhängig davon muss in jedem Fall Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Wird nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage eingereicht wird die Kündigung bestandskräftig. Also von daher schnell einen Termin mit der Rechtsberatung des Vertrauens vereinbaren und alles im Detail durchgehen.
Also von daher schnell einen Termin mit der Rechtsberatung des Vertrauens vereinbaren und alles im Detail durchgehen.
Hier haette ich mir noch einen Hinweis auf die Besonderheit in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht hinsichtlich der Kostenverteilung gewuenscht.
Zuletzt noch als Infos, dass wir Mitarbeiter vom Junior Chef die Erlaubnis haben, Geld aus der Kasse zu nehmen.
Nun wird wohl festzustellen sein, ob du davon ausgehen konntest, das Geld zu diesem Zweck entnehmen zu duerfen oder nicht. Sicher wird es auch eine Rolle spielen, inwieweit du die Entnahme dokumentiert oder zustaendige Mitarbeiter davon in Kenntnis gesetzt hattest. Wenn beides zu bejahen ist, koennte eine Kuendigungsschutzklage durchaus Erfolg haben.
Fuer die Einreichung einer Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht hast du ab Zugang der schriftlichen Kuendigung 3 Wochen Zeit. Reichst du sie zu spaet ein, wird das Arbeitsgericht nicht mehr ueber die Rechtmaessigkeit der Kuendigung befinden und die Kuendigung bleibt genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde.
In der ersten Instanz beim Arbeitsgericht zahlt grundsaetzlich jeder seinen Anwalt selbst, egal wie es ausgeht. Wenn du keine entsprechende Rechtsschutzversicherung hast und dir auch kein Anwalt von der Gewerkschaft gestellt wird (dazu muesstest du dort Mitglied sein), ueberlege dir gut, ob du ueberhaupt einen Anwalt einschalten willst.
Da anscheinend 2 Kuendigungen vorliegen, musst du auch gegen beide klagen. Klagst du nur gegen eine, wird auch nur die ueberprueft und die andere bleibt bestehen.
Du kannst dir das Geld nicht einfach nehmen. Du hättest in Vorkasse treten können und dir das Geld anschließend von Senior oder Junior Chef wiederholen.
dass wir Mitarbeiter vom Junior Chef die Erlaubnis haben, Geld aus der Kasse zu nehmen.
bestimmt nicht zum eigenen Gebrauch
es fehlt Geld ohne Quittung; du hast eigenmächtig gehandelt.
mein Senior Chef wirft mir Diebstahl vor,
weiß Senior Chef über diese Vereinbarung bescheid?
für ihn ist es Diebstahl und damit ist eine Fristlose zu Recht erfolgt.
und damit ist eine Fristlose zu Recht erfolgt
Sehr "gewagte" Behauptung ohne genaueste Kenntnis der konkreten Umstände!!
Scheinbar nicht, ich sollte jedoch erwähnen, dass es sich bei der Firma um eine GmbH handelt, in der der Junior Chef ebenfalls zur 50% Geschäftsführer ist. Weiterhin sitzt er an einem anderen Standort und ich habe In den letzten 6 Monaten keine 5 Mal mit Ihm gesprochen. Für mich ist sozusagen rein der Junior Chef zuständig gewesen.