Darf mein Chef das(Strafe)?
Hallo
Ich habe eine Frage Strafmaßnahmen am Arbeitsplatz betreffend. Ich bin Mitarbeiter einer Werkstätte für Behinderte Menschen (WFBM), vor kurzem kam es dort zu einem Fall von Sachbeschädigung, (jemand fand es wohl besonders lustig den Abfluss der Toilette zu verstopfen)woraufhin der Betriebsleiter alle Mitarbeiter zusammenrief, und uns fragte wer denn nun der Täter sei, er sagte auch wenn derjenige sich melden würde, hätte er keine Strafe zu befürchten. Als sich jedoch trotz dieses Angebotes seitens der Betriebsleitung, der Schuldige nicht auffindbar machen ließ teilte der Betriebsleiter uns mit dass nun für die nächsten zwölf Monate für den gesamten Betrieb jegliche Art von Arbeitsbegleitenden Aktivitäten (Betriebsausflug etc.) gestrichen werden. Nun zu meiner Frage darf die Betriebsleitung eine solche Kollektivstrafe überhaupt aussprechen?
3 Antworten
Herje ... der spinnt ja ein bisschen total ... ;-))) Ich bezweifle, dass so was zulässig ist, der scheint zu glauben, alles zu dürfen...
Wo genau Ihr Wiederspruch einlegen könnt, damit kenne ich mich leider nicht aus, aber aus meiner Sicht kann das echt nicht sein, dass alle bestraft werden wegen irgend jemanden.
Das ist nicht nur unfair, sondern bestimmt auch gesetzwidrig.
PS: Dass jemand das Klo verstopft hat, ist vermutlich eh nur eine Reaktion auf allgemeine Ungerechtigkeiten seitens der Betreuer ...
Das sind m.E. "Bundeswehr-Methoden", und haben im normalen Arbeitsleben eigentlich nichts zu suchen. Sie zeugen aber auch von der Hilflosigkeit der Betriebsleitung, die offensichtlich von Personalführung wenig versteht.
Ich persönlich würde mir Unterstützung von möglichst vielen (unschuldigen) Mitarbeitern holen, ggf. eine Unterschriftenaktion starten, die dieses Verhalten der Betriebsleitung anprangert. Diesen Brief würde ich an die oberste Geschäftsführung richten - vielleicht weiß diese gar nichts von der Strafmaßnahme, die im Übrigen denkbar unsinnig ist, denn wenn das Jahr vorbei ist, ist der Täter immer noch unerkannt. Was allerdings bleiben wird, ist ein übles Betriebsklima.
Juristisch dagegen anzugehen, dürfte schwierig werden.
Andererseits ist eine gewisse Vorsicht geboten, dass man nicht als "Rädelsführer" in die Schusslinie gerät, obwohl mir dies persönlich egal wäre - ich würde mir dann ewtas Neues (Besseres) suchen.
Da gibt es nur ein kleines Problem. Wie soll ich mir Unterschriften von unschuldigen Arbeitskollegen holen,wenn ich(bis auf wenige Ausnahmen) nicht weiß wer unschuldig ist? Es will ja keiner zugeben dass er es war, und ich kann ja leider keine Gedanken Lesen woher soll ich, also wissen wem ich trauen kann und wem nicht?
Ich würde sagen, da solche Ausflüge freiwillige Aktionen des Arbeitgebers sind, können die auch gestrichen werden.
Ob das jetzt Motivationsfördernd ist, ist eine andere Sache..
Das es sich bei den von mir erwähnten Aktivitäten, um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers handelt, ist mir schon klar mir geht es aber vor allem darum ob der Betriebsleiter überhaupt berechtigt ist, alle Mitarbeiter des Betriebes wegen des Vergehens eines einzelnen zu Bestrafen also eine Kollektivstrafe zu Verhängen.