Arbeitgeber setzt mich Risiko aus, Schadensersatz?
Hallo Community,
ich arbeite in einer Entsorgungsfirma, unter anderem von verbrannter Kohle (sogenanntes Altkoks). Seit einer Woche finden hier Reinigungsarbeiten direkt neben meinem Büro statt. Zuerst habe ich keine Veränderung bemerkt, doch nach ein paar Tagen stellte ich fest, das Teile des Staubs meine kompletten Räumlichkeiten benetzt haben.
Mittlerweile ist klar, dass hier überhaupt nicht arbeitnehmergerecht gehandelt wurde, sondern gegen Arbeitsschutzgesetze verstoßen wurde. Niemand hat mich darüber aufgeklärt welche Arbeiten stattfinden, welcher Belastung ich ausgesetzt war bzw bin und was das für Folgen haben könnte. Anscheinend wurde auch in Kauf genommen, dass es ein Belastungsrisiko in meinem Büro gibt. Ich habe das Thema mehrmals angesprochen, aber wirklich passiert ist erst etwas nachdem sich mehrere Abteilungen gemeldet haben.
Ist es in irgendeiner Weise möglich, eine Entschädigung zu erhalten/ zu verhandeln?
Vielen Dank im Voraus
6 Antworten
Eine Entschädigung ist bzw. wäre nur möglich, wenn du einen Schaden nachweisen kannst. Es geht darum denselben nachweisen nicht um Befürchtungen.
Wenn ihr einen Betriebsrat habt sprich mit ihm darüber, einen Anwalt, auf dessen Kosten du vermutlich sitzen bleiben dürftest, ist wohl noch nicht sinnvoll. Wenn dir der Betriebsrat nicht helfen kann wende dich an die Berufsgenossenschaft oder erkundige dich nach der Aufsichtsbehörde deiner Stadt. Tatsächlich wird das doch ernst genommen und kann zu einer Besichtigung führen, wenn du entsprechende Hinweise gibst.
Hier ein Artikel über Arbeitssicherheit
Danke für die Info, so habe ich es mir in etwa auch vorgestellt. Da es keinen nennenswerten, aktuellen Effekt gibt macht es wohl keinen Sinn sich zu bemühen. Und woher nun eine Erkrankung in 10-20 Jahren kommen könnte, wird dann keiner mehr rückverfolgen können. Bleibt also nur mit dem Finger zu mahnen und nichts passieren zu lassen...
Hm, du spielst also auf eine Berufskrankheit an... Nein. Den Anspruch hättest Du vermutlich selbst dann nicht, wenn sofort ein Schaden eingetreten wäre (§ 104 SGB VII)
(1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verursacht hat, nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben. Ein Forderungsübergang nach § 116 des Zehnten Buches findet nicht statt.
Möglich ist es, da müsstest du auf jeden Fall einen Anwalt hinzu ziehen. Ich kann jetzt nicht beurteilen, wie dramatisch diese Veränderungen am Arbeitsplatz sind, wäre alles noch zu untersuchen.
Das ist ein Fall für den Betriebsarzt und Betriebsrat.
Entschädigung gibt es nur, wenn ein Schaden eingetreten ist.
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