Was für ein recht habe ich wenn ich durch verschneite Straßen nicht zur Arbeit fahren/ gehen kann?
wir sprechen hier von nicht geräumten Straßen wo es 20 CM sind. (Und mehr) also wo nicht mal der winterdienst es schafft. Habe ich da ein Sonderrecht das ich nicht kommen kann?
12 Antworten
Da gibt es keine Sonderrechte. "Schneefrei" gibt es nur in der Schule. ^^
Es liegt im ermessen des Chefs, wer wann zu erscheinen hat. Es gibt Chefs, die melden sich und sagen dann, dass man nicht kommen braucht. Bevor noch jemand ums Leben kommt. Sofern das Wetter schlimm genug ist.
Ich fahre z.B. insgesamt 160 Kilometer. Ich lebe abseits der Zivilisation. Mein Chef hat zum Glück genug Verstand, um zu wissen, wann er mein Leben aufs Spiel setzt und wann nicht. Und hier in Deutschland, haben wir Gott sei Dank, keine wirklich schweren Sturmkatastrophen, sodass man nicht kommen könnte.
Zur Not muss man anrufen, und Bescheid sagen, dass man möglicherweise später kommt, weil man vorsichtig fahren muss.
Ich bin z.B. mal morgens im dunkeln, mit dem Auto in einem Graben gerutscht. Hat etwas gedauert, bis mein Auto da raus war. Ich habe angerufen, gesagt was passiert ist und es war völlig ok, dass ich später zur Arbeit kam. Aber es war eben kein Grund, gar nicht aufzutauchen. Mein Auto ist schließlich heile geblieben.
Du hast natürlich das Recht, langsam zu fahren, wenn die Straßen glatt sind. Da sagt niemand was. Wichtig ist nur die Kommunikation miteinander. Der Chef hat einen Betrieb zu leiten. Er muss Bescheid wissen, um alles umorganisieren zu können. Aber wegen schlechten Wetterverhältnissen, kann man nicht alles stehen und liegen lassen.
nicht wirklich,...es ist Deine Verantwortung eigentlich
aber notfalls anrufen, dass...
Nein.
Du trägst das Wegerisiko.
Es ist also deine Sache / Problem wie du zur Arbeit kommst.Du musst im Winter mit winterlichen Bedingungen rechnen.
Wegerisiko: wegen Schnee zu spät zur Arbeit
Denn: Bei witterungsbedingtem Zuspätkommen kann sogar von einem Verschulden des Mitarbeiters ausgegangen werden. In der Winterzeit muss er nämlich damit rechnen, dass es über Nacht schneit oder die Straßen glatt werden. Deshalb muss er dies bei seiner kalkulierten Fahrzeit zum Betrieb mit einberechnen und entsprechend früher von zu Hause aufbrechen.
Welches sollte es geben? Frage Mutti nach Stiefel, oder so.
🙄
Ein Sonderrecht gibt es nicht. Du musst dich somit früh genug auf die Socken machen, damit du deine Arbeitsstelle pünktlich erreichst. Ob dein Arbeitgeber kulanterweise Urlaub oder sogar Sonderurlaub genehmigt, liegt in seiner Hand, frag doch einfach mal nach....