Chef streicht Überstunden die wir alle machen nachträglich aus der stechuhr und hält uns das stundenkonto vor?
Ist es als Chef eines Unternehmens erlaubt die Überstunden nachträglich zu entfernen dabei die reguläre Arbeitszeit einzutragen und unsere Arbeitszeiten uns vorzuenthalten so das wir nicht sehen was eingetragen wurde? Die Überstunden sind notwendig weil wir die Arbeit aus Technischen Gründen nicht einfach liegen lassen können ohne sie abzuschließen. Ein Freund hat zu einem Anwalt geraten aber welchen straftatsbestand erfüllt der Chef. Bevor das vorkam hat er einmal alle Überstunden gezahlt und danach angefangen uns das Arbeitszeitkonto vorzuenthalten.
5 Antworten
Die Frage ist, wurden die Arbeitsstunden angeordnet oder habt Ihr die freiwillig gemacht?
Überstunden liegen nicht vor, wenn der Arbeitnehmer aus freiem Willen etwas länger arbeitet als vereinbart wurde oder sich z.B. bloß im Betrieb befindet. Denn die Überstunden werden eher mit Wissen und Wollen des Vorgesetzten erbracht. Freiwillig geleistete Überstunden sind somit nicht vergütungsfähig.
Vielleicht hilft dir dieser Beitrag weiter: https://www.expertehilft.de/arbeitsrecht/ueberstunden-die-wichtigsten-fakten-zum-thema
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Ein Leckerbissen für das Arbeitsgericht
Arbeitsrechtliches Mahnverfahren.
Nein, das darf dein Chef nicht.
Du musst also schriftlich genau deine Arbeitszeiten dokumentieren, am besten mit Leuten, die das bezeugen können.
Dann gehst du mit den Aufzeichnungen aus einem Monat zu einem Anwalt, der dich dann beraten kann und mit dir weitere Schritte absprechen kann.
Es ist auf jeden Fall ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht und du kannst da deinen Chef ordentlich verklagen lassen.
Ein Anwalt wird dir die notwendigen Schritte erläutern, dir deine Rechte erklären und dann alles erforderliche tun.
Überstunden sollten nur auf Anweisung gemacht werden, das zum Grundsätzlichen.
Deine Abrechnung beruht auf den geleisteten Stunden und diese Arbeitszeiten gehören zu deiner Personalakte die durch den AN einsehbar ist.
Einen Strafbestand erfüllt das nicht, aber wenn es gegensätzliche Auffassungen gibt dann ist das zumeist ein Problem für einen Betriebsrat oder eben für ein Arbeitsgericht.
Unabhängig von den bezahlten Stunden werdet ihr doch aber eine eigene Liste haben und gegenhalten können? Ihr wisst doch am besten wieviel Stunden ihr jeden Tag arbeitet und warum eben eine Überstunde notwendig ist.