Komplette Arbeitswoche und Überstunden bei dualem Studium?
Hallo,
meine Mitstudenten und ich haben einige Fragen, da wir glauben, dass unser Arbeitgeber uns nicht korrekt behandelt, aber wir im Internet nicht wirklich fündig werden.
Wir haben uns für dieses Wintersemester für einen dualen Studiengang in Kooperation mit einem Unternehmen (Software-Hersteller) eingeschrieben. Da der Studienort nicht weit entfernt vom Unternehmen liegt, studieren wir an zwei Wochentagen (Montag und Freitag) und arbeiten die restlichen Tage komplett (9 bis 18 Uhr).
Unsere Vorlesungen geheh in der Regel von 9 bis 14 Uhr, sodass wir zwischen 14 Uhr und 15 Uhr frei hätten. Nun meint unser Arbeitgeber, dass wir auf jeden Fall an beiden Tagen kommen sollten. Ausnahme wären Zeiträume vor den Klausuren.
Frage 1 also: Ist es korrekt, dass wir keinen Tag in der Woche zum Lernen für das Studium bekommen? Praktisch könnten wir täglich am 18 Uhr lernen.. und natürlich am Wochenende.
Frage 2: Unausgesprochen werden Überstunden von uns erwartet. Die Begründung dafür sind laufende Projekte.. da wir aber immer an Projekten arbeiten, gilt diese Begründung praktisch jederzeit. Für die Überstunden gibt es keinen Ausgleich. Auch für Arbeitszeiten an Wochenenden gab es bisher keine Ausgleiche und die ältere Generation von Studenten sagte uns, dass wir uns darauf auch nicht einstellen sollen.
Kann mir jemand irgendetwas Hilfreiches dazu sagen?
3 Antworten
Das bestätigt mal wieder meine Theorie, dass die meisten dualen Studenten nur billige Arbeitskräfte sind.
Maßgeblich für dich ist, was im Arbeitsvertrag steht. Rein theoretisch kannst du die Bedingungen, die dort festgehalten sind, durchsetzen. Dann solltest du aber nicht erwarten, dass du nach dem Studium übernommen wirst.
maßgeblich sollte eigentlich dein ausbildungsvertrag sein, in dem die zeiten und die verteilung der betrieblichen und der akademischen ausbildung in irgend einer weise geregelt sein sollten. das sind immer standard-verträge.
es gelten z.b. bei klassischen ausbildungsverträgen klare regeln, ob und wann azubis nach dem besuch der beruifsschule in den betrieb zurückkkehren müssen. warum sollte das bei der dualen ausbildung anders sein?
wenn sich arbeitgeber ungefragt und widerrechtlich über die regeln der arbeitsverträge hinwegsetzen und z.b. von ihren leuten (auch von auszubildenden oder leute im dualen studium) unbezahlte mehrarbeit verlangen, dann gehören die leider zur sorte "ausbeuter" die auf deine kosten profit machen.
aber das problem ist oft, dass diese leute "beratungs-resistent" sind und bei kritik oder konflikten eher dazu neigen, solche "querulanten" rauszuwerfen, als sich an geschriebene und ungeschriebene gesetze zu halten. unternehmensführung nach gutsherrenart hat immer dann erfolg, wenn sich die herde der mitarbeiter duckt und brav alles macht, was chef befiehlt.
Die Zahl der Arbeitsstunden pro Woche richtet sich nach dem Arbeitsvertrag (ggf. Ausbildungsvertrag) und evtl. dem diesem zugrunde liegenden Tarifvertrag. Die Bestimmung wann diese Stunden abzuleisten sind, trifft (innerhalb des vorgegebenen Rahmens) der Arbeitgeber. Natürlich ist die Zumutbarkeit zu beachten. Ihr müsst euch darüber klar sein, dass der Arbeits-/Ausbildungsvertrag unabhängig von eurem Studium rechtlichen Bestand hat. Sollten die Freistellungszeiten nicht präzise vertraglich geregelt sein, dann habt ihr m.E. schlechte Karten. Und leider: Ich kenne niemanden im EDV- und vor allem Software-Bereich, der nicht auch z.T. umfangreiche Überstunden macht. Überlegt euch noch einmal das künftige Berufsfeld.