Darf mein Arbeitgeber bei Urlaub Stunden abziehen?
Hallo,
bevor ich zu meiner Frage komme, möchte ich mich kurz vorstellen:
Ich (weiblich, 34 J.) bin zu 100 % schwerbehindert und arbeite als Teilzeitkraft in einer 30-Stunden-Woche, wobei meine Arbeitszeiten unterschiedlich sind!
Diese sieht dann so aus:
Mo - Mi: 9:45 bis 16:00 Uhr Do: 8:45 bis 16:00 Uhr Fr: 8:00 - 13:00 Uhr
(von Mo-Do sind 15 min Pause enthalten!)
Nun möchte ich in der 40. KW 2014 eine zusammenhängende Woche Urlaub nehmen, wobei der Freitag ein Feiertag ist.
Jetzt zu meiner Frage: Darf mein Arbeitgeber mir 1 Stunde abziehen, weil ja der Donnerstag statt 6 sogar 7 Stunden enthält. Dies gilt auch, wenn ich nur den Donnerstag frei nehmen würde.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!
Vielen Dank im Voraus
5 Antworten
Nein, darf er natürlich nicht.
Deine Arbeitszeiten oder eine Behinderung spielen dafür keine Rolle.
Entscheidend ist: Du hast einen 30-Stunden-Vertrag und eine 5-Tage-Woche. Das macht im Schnitt 6 Stunden Arbeit pro Tag. Dieser Wert ist wichtig, und nicht der tatsächliche Wert (mehr oder weniger als 6).
Ein gesetzlicher Feiertag wird nicht als Urlaubstag gerechnet und für die restlichen 4 Tage darf man dir keine Stunden abziehen.
Dein AG muss Dir für diese Woche 30 Stunden bezahlen und es werden vier Urlaubstage berechnet.
Bei Urlaub, Feiertag und Krankheit gilt das Lohnausfallprinzip. Der AN muss so bezahlt werden als hätte er gearbeitet. Das bedeutet, bist Du an einem Donnerstag krank, es ist ein Feiertag oder Du hast Urlaub muss der AG die 7 Stunden bezahlen die Du dort immer arbeitest. Umgekehrt braucht er Dir für einen Urlaubstag, Feiertag oder Krankheitstag am Freitag auch nur 5 Stunden bezahlen.
Mir ist aber aufgefallen, dass Du am Donnerstag zu wenig Pause machst. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben (was allerdings mit Deiner Frage nichts zu tun hat).
Wenn ich es richtig verstehe arbeitest du jeden Tag der Woche und die Arbeitszeiten sind sogar festgelegt. In der 40.KW ist der 3.Okt. ein bezahlter Feiertag für dich mit den üblichen Stunden, kein Urlaubstag.
Urlaub nimmst du tageweise. Wenn du Donnerstags Urlaub nimmst, ist es 1 Urlaubstag. wenn du Montags Urlaub nimmst, ist es ebenfalls ein Urlaubstag. Wenn nun nach Std.Lohn abgerechnet wird, gelten die jeweils festgelegten Std.. Durch Urlaub können keine Plus- u. keine Minusstd. entstehen.
Irgendwie sehe ich das Problem nicht.
Das ist richtig, dass meine Arbeitszeiten festgelegt sind, aber ich arbeite nicht nach Std-Lohn, sondern bekomme einen monatlichen Gehalt.
Wenn ich aber donnerstags frei nehmen möchte, will mein Arbeitgeber mir immer 1 Stunde abziehen! Dies würde auch auf die 40. KW zutreffen!
Entweder gibt es eine Ulaubspauschalbetrag so wie es bei uns in der Firma ist oder dein Urlaubsgeld muss aus deinen Durschnittsstunden der letzten Monat errechnet werden.
Er kann Dir keine Stunde abziehen. Allerdings ist es Dein Pech, wenn der Freitag ein Feiertag ist und Du die Woche ganz als Urlaubswoche nehmen musst.
ist es Dein Pech, wenn der Freitag ein Feiertag ist
Warum? Wenn ein AN von Mo - Fr. arbeitet und der Freitag ist ein gesetzlicher Feiertag gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Der Tag muss bezahlt werden wie man ohne Feiertag gearbeitet hätte (Lohnausfallprinzip). Urlaub darf dafür nicht abgezogen werden.