Unbezahlte Überstunden, Nacharbeit

8 Antworten

die gesetzeslage ist eindeutig. abgesehen vom Akkordlohn, der hier aus mehreren gründen nicht gelten kann, gibt es für einfache Arbeitnehmer keine gesetzliche Grundlage für unbezahlte Mehrarbeit. lediglich führungskräften in höheren Positionen mit entsprechenden Gehältern kann zugemutet werden, diese Mehrarbeit zu leisten, weil davon auszugehen ist, dass im Gehalt die Abgeltung dafür enthalten ist. das gilt natürlich genauso für die viertel stunde die man vorher dazusein hat.

ne freundin von mir war mal leiharbeiterin, die hat das auf die Spitze getrieben. wenn die um 13.57 mit der Schicht begonnen und um 22.04 beendet hat, dann hat sie ihren Lohn für 7,60 Stunden. (8,10 Stunden abzgl. 0,5 Stunden Pause) eingefordert und auch recht bekommen damit...

lg, Anna

PS: die abrechnung viertelstundenweise ist übrigens nur dann rechtens, wenn der Arbeitgeber es gelegendlich verzeiht, wenn der Arbeitnehmer z.b. statt um 6.00 uhr mal um 6.02 oder so einstempelt.

Am besten geht ihr zur Gewekschaft und holt Euch dort Rat und Unterstützung! Dort sitzen auch Leute, die sich mit den Gepflogenheiten im Einzelhandel auskennen. Die zuständige Gewerkschaft für dein Einzelhandel ist Verdi. Viel Glück und Erfolg!

Lilithdreams90 
Beitragsersteller
 14.02.2015, 06:28

Danke schön:)

Überstunden sind Arbeitszeit, diese ist im Arbeitszeitengesetz geregelt. Und natürlich sind Überstunden entweder finanziell oder als Freizeitausgleich zu vergüten. Alles andere ist schlichtweg Betrug. Jedenfalls ist bei einer Arbeitszeit z.B. "bis 14 Uhr" definitiv um 14 Uhr Feierabend, danach wird sich allenfalls noch umgezogen. Wenn ihr keinen Betriebsrat habt, dann hilft ein Gespräch bei der zuständigen Gewerkschaft vielleicht weiter.

Im Einzelhandel wird oft eine übertarifliche Zulage bezahlt mit der evtl. Anfallende Überstunden abgegolten sind ! Schau mal in deinen Arbeitsvertrag ! Steht davon nichts drin muss er dir die Überstunden bezahlen oder die Überstunden durch Freizeit abgelten !

Lilithdreams90 
Beitragsersteller
 14.02.2015, 08:22

Die eigentlichen Überstunden werden mir monatlich ausbezahlt. Bin ja auch vertraglich auf 15 Stunden wöchentlich beschäftigt, arbeite aber 25-30 stunden in der Woche. aber wie gesagt, werden monatlich beglichen.

electrician  14.02.2015, 17:13
@Lilithdreams90

Aha...

Und schon hast Du Deine Frage relativiert, da Du ja für die Überstunden bezahlt wirst. Ändert aber nichts daran, dass der Arbeitsvertrag für beide Seiten bindend ist. Es kommt dann nur darauf an, was ihr schriftlich vereinbart habt. Allerdings kann man bei einer Verdoppelung der Stundenzahl wohl nicht mehr von Mehrarbeit sprechen. Mit 25-30 Wochenstunden ist das ohnehin kein Minijob, sondern Teilzeit mit Tendenz zur Vollzeit. Da werden u.U. dann auch schnell mal der Zoll oder die Krankenkasse wach, wenn hier Steuern und Sozialabgaben über falsch deklarierte Verträge der Gemeinschaft vorenthalten werden.

Familiengerd  14.02.2015, 20:02
@electrician

Von einem Minijob ist bisher nicht die Rede; es handelt sich lediglich um einen einfachen Teilzeitjob.

wenn hier Steuern und Sozialabgaben über falsch deklarierte Verträge der Gemeinschaft vorenthalten werden.

Das ist wohl ein wenig weit hergeholt!

Bei vereinbarten 15 Wochenstunden bedeuten 25 - 30 tatsächlich geleistete Stunden doch nicht, dass dadurch Steuern und Sozialabgaben hinterzogen werden: die werden schließlich auch vom Entgelt für die Mehrarbeitsstunden/Überstunden abgeführt!

electrician  14.02.2015, 20:21
@Familiengerd

Ich wollte es nur mal in den Raum werfen, denn "Schwarze Schafe" gibt es ausreichend. Und sich eine Vollzeitkraft zu sparen, indem man einer Teilzeitkraft Überstunden aufzwingt, ist auch nicht die feine Art. Will damit sagen: Augen auf!

Familiengerd  14.02.2015, 20:49
@electrician

Das ist natürlich richtig.

Im Übrigen ist kein Arbeitnehmer - erst recht keine Teilzeitkraft - verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn es dazu keine zwingende betriebliche Notwendigkeit gibt oder kein - im Wortsinne - Notfall.

Wo ein Arbeitgeber allerdings sparen können sollte, wenn er statt ein Vollzeitkraft eine Teilzeitkraft mit Überstunden beschäftigt, ist mir nicht erkennbar.

Wie manche Chefs die Arbeitnehmer ausnutzen... Und viele beschweren sich nicht, da sie eingeschüchtert werden und nicht ihren Job verlieren wollen - ist ja auch verständlich.

Wenn ihr 15 Minuten früher da sein müsst, dann sind auch diese 15 Minuten Arbeitszeit. Wenn ihr nach Ladenschluss die Kasse zählen müsst, ist das genau so Arbeitszeit! Vor allem, wenn das ganze regelmäßig stattfindet. Nur weil der Laden zumacht, heißt das doch noch lange nicht, dass die Arbeitszeit für euch endet.