Was tun, wenn Arbeitsvertrag nicht kommt?
EIn Arbeitgeber A hat mir vor ca 1 Woche telefonisch mitgeteilt, dass ich für ihn arbeiten darf. Der Vertrag sollte noch am gleichen Tag zur Post gehen, doch bis heute habe ich ihn nicht erhalten.
Nun bekam ich die Zusage von einem Arbeitgeber B, der mir den Vertrag sofort zugeschickt hat. Ich müsste nur noch unterschreiben und möchte dies auch tun. Ist dies in Ordnung, wenn ich dies Arbeitgeber A mitteile, dass ich auf seinen Vertrag nicht mehr länger warten konnte/wollte?
7 Antworten
Wenn A nicht ausm Quark kommt, dann kannst du ihm ruhig mitteilen, dass du in der Zwischenzeit ein weiteres Angebot erhalten hast. Solange du bei A nichts unterschrieben hast, bist du keine Verpflichtungen eingegangen. Frag doch einfach nochmal bei A nach, vielleicht kommt der Vertrag ja auch noch in den nächsten Tagen. Dann kannst du beide Verträge in Ruhe miteinander vergleichen und dir dann die für dich bessere Variante aussuchen.
Unabhängig davon, dass du dich in der Regel zum jetzigen Zeitpunkt noch frei entscheiden kannst,
stimmt die vorherrschende Meinung, dass du erst bei "Unterschrift" einen AV eingehst nicht. Ein AV unterliegt (sofern es sich nicht um den Bereich eines Tarifvertrages handelt) keiner Formpflicht und kann daher durchaus mündlich - also ohne schriftlichen Vertrag und Unterschrift geschlossen werden! Dies ist natrülich recht schwammig und so wird i.d.R. ein schriftl. Vertrag geschlossen...
Ich für meine Person würde ohne einen Vertrag gar nicht erst zu Arbeiten anfangen.ES gibt viele Arbeitgeber die mit der Arbeit für ein oder zwei Wochen überfordert sind und für dieser Zwecke in die Trickkiste greifen.Ist die Arbeit erledigt,hörst Du dann einen ganzen Haufen Märchen warum es nicht zum Vertrag kommen kann.Muss bei Dir nicht sein.Wünsche Dir viel Glück.
Ja das ist in Ordnung.
Unabhängig davon ob dir AG A den Vertrag zugesandt hat oder nicht, ist ohne deine und seine Unterschrift noch kein Vertrag zustande gekommen.
Natürlich es es schade das du jetzt keine Konditionen vergleichen kannst, aber mit den Unterschriebenen Vertrag von AG B bist du auf der sicheren Seite.
Arbeitgeber A kann es versehentlich vergessen haben oder die Post hat geschlampt. Wozu gibt es Telefone/E-Mails?
Entscheide dich für das bessere Arbeitsstunden-/Gehaltsverhältnis und wo das bessere Arbeitsklima herrscht.
Natürlich wäre es schön, wenn du den dann nicht mehr gewollten Arbeitgeber bescheid gibst.