Empfangsbestätigung Arbeitsvertrag?
Ich habe den vom Arbeitgeber unterschriebenen Arbeitsvertrag per Post bekommen. Der Vertrag habe ich von meiner Seite noch unterschrieben und per Post wieder an Arbeitgeber zurückgeschickt. Später habe ich aber keine Empfangsbestätigung z.B. per Email bekommen. Meine Frage ist ob normalerweise eine Empfangsbestätigung vom Arbeitgeber überhaupt erforderlich ist?
5 Antworten
Nein, ihr habt jetzt einen von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag. Wenn du dir ganz sicher sein willst, dann ruf in diesem Betrieb an, lass dir den Sachbearbeiter aus der Personalabteilung geben und frag nach, ob deine Post angekommen ist (einfach, weil du dir sicher sein willst....das ist kein unübliches Argument).
Normalerweise hätte der AG Dir ZWEI von ihm unterschriebene Verträge schicken sollen, dann hättest Du einen für Dich behalten und den anderen unterschrieben zurückgeschickt.
Dann braucht man natürlich keine Empfangsbestätigung.
Frage einfach per E-Mail höflich nach, ob sie das von Dir unterschriebene Exemplar bereits erhalten haben.
Warum stellst Du hier diese Frage? Du bist unsicher und darum versichere Dich, dass Alles in Ordnung ist. Rufe an und sage einfach, dass Du gerne wissen möchtest, ob der Vertrag von Dir unterschrieben dort auch angekommen ist. Dann erhältst Du eine Antwort und Du kannst ruhig schlafen oder eben handeln, damit Nichts schief läuft.
Außerdem handhabt das wohl jeder Arbeitgeber unterschiedlich und wenn Du nochmal in so eine Situation kommst, dann mache daraus ein Einschreiben oder werfe es selber in den Briefkasten und auch dann weißt Du noch lange nicht, ob der Vertrag dann auch richtig weitergeleitet wurde oder im Betrieb rumgeistert.
Nachfragen und es geht Dir gut!
Ich meine, eine Empfangsbestätigung vom Arbeitgeber wird kaum kommen, wenn alles in Ordnung ist, was vereinbart wurde, und Du fristgerecht den Vertrag unterschrieben zurückgesandt hast.
nein, da wird nicht dauernd alles bestätigt. Bist Du unsicher, melde Dich doch mal kurz, ob der jetzt wieder bei ihnen ist.