darf mann fluchtwege in treppenhäuser mit kindersitzen,schlitten ,kinderwagen zustellen. ich bin geh
unser eingangsflur im haus ist mit gegenständen wie kinderwagen,autokindersitze,schlitten,hundedecken zugestellt.ich bin gehbehindert und bin oft nicht in der lage meinen rolator aus unserem keller zu holen.als ich die sachen zur seite gestellt habe habe ich eine anzeige wegen sachbeschädigung bekommen
9 Antworten
Wende dich mit Fotos an den Vermieter.
Kinderwagen und Rollatoren(Gehhilfe) dürfen im Flur stehen, WENN die Fluchtwege nicht zugestellt werden.
Kindersitze, Hundedecken und Schlitten jedoch haben im Hausflur nichts verloren!
den Vermieter schriftlich zur Abhilfe auffordern und monieren, dass hier bei deiner Selbsthilfe sogar mit Anzeige reagiert wurde.
Aus Feuerschutzrechtlichen Gründen dürfen keine Sachen da abgestellt sein, aber man darf sie nicht selber wegräumen. Ich bin nicht sicher, aber ich meine, dass da das Ordnungsamt zuständig ist - aber diese Aussage ist ohne Garantie.
Mach dir keine Sorgen wegen der Anzeige ;) Wahrscheinlich wird der Hausverwalter darauf aufmerksam gemacht, dass Fluchtwege verstellt sind, und dass das umgehend geändert werden muss. Wird, denk ich, keine große Sache.
Der Link ist nicht zugänglich, um da zu lesen, muss man blechen. Bitte Text kopieren!
Kinderwagen, Rollator und Rollstuhl
Ist im Haus kein Aufzug vorhanden oder passt der Kinderwagen nicht in den Aufzug, darf er vorübergehend im Flur abgestellt werden, wenn er keine Fluchtwege blockiert. „Vorübergehend abstellen" bedeutet, dass der Kinderwagen an Tagen, an denen er nicht gebraucht wird, und auch abends und nachts in die Wohnung zu holen oder in einem geeigneten Abstellraum abzustellen ist (OLG Hamm, Beschluss v. 03.07.2001, Az.: 15 W 444/00).
Notfalls darf der Kinderwagen auch vor den Briefkästen abgestellt werden (BGH, Urteil v. 10.11.2006, Az.: V ZR 46/06). Hier muss anderen Mietern der Zugang zu den Briefkästen jedoch weiterhin möglich sein, indem beispielsweise der Kinderwagen kurz zur Seite geschoben werden kann. Auf keinen Fall darf der Kinderwagen am Treppengeländer angekettet werden. Er muss zusammengeklappt oder weggeschoben werden können, wenn etwa ein anderer Mieter sperrige Sachen durchs Treppenhaus transportieren will (LG Berlin, Urteil v. 15.09.2009, Az.: 63 S 487/08).
Für Rollatoren, Rollstühle und andere Gehhilfen gilt dasselbe wie für Kinderwägen, denn ähnlich wie frischgebackene Eltern sind auch diese Bewohner auf die Gehhilfen angewiesen und werden daher „privilegiert". Die Gehhilfen dürfen im Flur geparkt werden, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Notfalls müssen sie zusammengeklappt werden, damit genug Platz für weitere Gehhilfen oder Kinderwägen anderer Bewohner ist (LG Hannover, Urteil v. 17.10.2005, Az.: 20 S 39/05).
Grundsätzlich dürfen nur die Sachen und Anlagen in einem Treppenhaus installiert sein, die zur bestimmungsmäßigen Nutzung dieses Treppenhauses gehören.
Hierzu gehören: die Treppenhausbeleuchtung, die Klingel- und Türöffnungsleitungen, auch die Türfernsehüberwachung, auch die Brandmeldeeinrichtungen. Leichte Tapeten müssen flächig verklebt sein.
Teppiche, Vorhänge und schwere Tapeten haben in einem Treppenhaus nichts verloren! Auch festinstallierrte, ungesicherte Anlagen, wie oft Elektroeinrichtungen und vor allem Gasleitungen es sind, sind unzulässig.
Bewegliche Gegenstände, wie: Schuhablagen, Möbel, Teppiche oder wie vom Fragesteller genannt: Autokindersitze, Schlittten, Hundedecken dürfen in einem Treppenhaus, es ist der erste Flucht- und Rettungsweg, nicht abgestellt werden.
Die Rechtsprechung meinte einmal, daß ein Kinderwagen, wenn der Durchgangsraum als Fluchtweg breit genug bleibt und der Kinderwagen festgelegt ist, so daß dieser nicht den freien Durchgang behindert, nicht zu beanstanden sei. Aber dies kommt auf die jeweilige Örtlichkeit an.
Ein Treppenhaus ist immer der 1. Flucht- und Rettungsweg und muß auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung und bei Gefahr noch sicher begangen werden können!
Ich denke in diesem Zusammenhang an die zwei jüngeren Personen, die erst in diesen Tagen in einem Haus in Köln den sicheren Ausgang aus dem Treppenhaus nicht mehr erreichten und dort ums Leben kamen. Siehe hierzu auch die derzeitigen Meldungen in der Tagespresse!
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