Müssen Brandschutztüren immer einen Türschließer besitzen?
Liebe Leute,
meine Frage: Müssen Brandschutztüren immer mit einem Schließer und einer Branschutzdichtung ausgestattet sein? Unser Mehrfamilienhaus ist BJ 1988 und der Übergang von Tiefgarage ins Treppenhaus ist laut Verwaltung eine Brandschutztür. Diese besitzt aber weder einen Türschließer noch Brandschutzdichtungen. Auf Nachfrage bei der Verwaltung und beim Beirat wurde gesagt: Das wäre halt einfach zu teuer, da müsse eine komplett neue Tür + Zarge angefertigt werden. Gibt es rechtlich Möglichkeiten dagegen vorzugehen bzw. bewegt sich die Verwaltung da in einer Grauzone oder ganz klar im Unrecht?
Vielen Dank!
6 Antworten
Eine Brandschutztür muss nicht zwingend einen automatischen Türschließer haben.
Jede Tür hat eine Zulassung (meist am Türblatt Richtung Türrahmen). Da kann man die notwendigen Angaben zur Tür meist sogar im Internet suchen.
Die Verwaltung hat im Rahmen ihrer Aufgaben für eine ordnungsgemäße Funktionalität zu sorgen. Diese Türen müssen meist auch ein mal jährlich gewartet werden. Dort wird im Arbeitsbericht dann bestätigt, dass alles i.O. ist.
Ansonsten stellen Sie doch im Rahmen einer Eigentümerversammlung eine entsprechende Anfrage. Die Verwaltung ist zur rechtmäßigen Beantwortung verpflichtet.
Eine Kostenfrage darf niemals über einen notwendigen Sicherheit stehen. Das wäre dann schon grob fahrlässig.
Man kann nicht einfach einen Türschließer anbringen. Dadurch verliert die Tür möglicherweise die Zulassung.
Die Verwaltung ist zur Lösung des Problems verpflichtet. Wie gesagt auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung setzen. Es gibt für alles eine Lösung.
Hallo Christanx1,
nun so wie ich deine Frage verstehe, ob diese Tür den Richtlinien entspricht?!?! Da das Haus aus dem Jahr 1988 ist, kann es durchaus möglich sein, das diese Tür damals der Brandschutzverordnung entsprach.
Geh einfach mal auf das Bauamt, die haben einen Brandschutzbeauftragten der diese Frage fachgerecht beantworten kann. Zudem hat das Haus einen Bestandschutz. Das würde die Argumentation der Hausverwaltung erklären.
Lg Andre
Feuerschutzabschlüsse müssen grundsätzlich selbstschließend sein ( und dürfen nicht durch Keile o.ä. offen gehalten werden)
Eine Brandschutztür ist nur eine Brandschutztür wenn sie, neben anderen Anforderungen, ein Zulassungsschild im Türblatt hat.
Wenn bauaufsichtlich gefordert ist das Argument "zu teuer" auch nicht wirklich zündend, um nicht zu sagen Blödsinn. Und ja zu einer Brandschutztür gehört auch eine Zarge, eine entsprechende Verankerung usw.
Rechtlich das Ganze zu bewerten ist aus der Erfahrung nicht zu machen.
Schaut mal zusammen mit der Verwaltung in die Bauunterlagen, was dort gefordert ist muss auch "fachgerecht" eingebaut sein.
die muß nicht nachgerüstet werden . die hält auch so noch die 80 minuten stand .
die meisten änderungen entstehen nur durch eine gewisse lobby , mit schmiere .
türen geschlossen halten , können einige lesen und umsetzen .
Nein, nicht immer. Es kommt auf die Gebäudeklasse an.
Danke! Das Haus hat etwa 1400 m2 Wohnfläche bei 5 Etagen.
Dann wird es Gebäudeklasse 4 oder 5 sein bei dieser Höhe und da benötigt man teilweise Türschließer. Das Bauamt bewegt sich da ganz klar im RECHT.
Suche mal nach der LBO deines Bundeslandes und dort dann unter Anhang (ganz am Schluss der LBO). Dort kannst du selber die Tabellen sehen, wofür du was brauchst.
Vielen Dank! Es geht auch darum: Die Verwaltung beruft sich in sämtlichen Dinge auf eine juristische Korrektheit. Die Tür steht entweder ständig auf oder wird erheblich zugeknallt (beides eigentlich nicht hinnehmbar). Alleine deshalb wäre ein Türschließer als Nebeneffekt dessen sehr zu begrüßen. Doch die Verwaltung sperrt sich, allenfalls könnten wir einen Türschließer auf eigene Kosten anbringen lassen.