Gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass keine Gegenstände in Hausfluren stehen dürfen?
Meine Freundin wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit Miet- und Eigentumswohnungen. Sie wohnt in der obersten Etage (5 Stock.). Einige Mietmieter und einige Eigentümer haben Schuhe und Schuhschränke im Flur stehen. Da sie ganz oben wohnt, hat Sie Angst, dass sie es bei einem Brandfall, aufgrund der Gegenstände im Hausflur nicht rechtzeitig bis nach unten schafft. Leider sehen das Ihre Mitbewohner im Haus nicht ein. Am besten wäre ein Gesetzestext oder Gerichtsurteile, die Sie für Ihre Argumentation nutzen kann.
3 Antworten
Schau mal in die Bauordnung deines Bundeslandes. Da müsste eine Satz stehen wie ich ihn in der Musterbauordnung gefunden habe.
(5) Die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppenmuss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen.
Die Umsetzung ist aber in aller Regel auch in der Hausordnung aufgenommen.
Im Grunde genommen ist das die Sache der Hausverwaltung oder des Vermieters sich darum zu kümmern. Sie alleine wird sich gegen sture Mieter nicht durchsetzen können. Am besten ist also, sie holt sich Hilfe bei der Hausverwaltung und erklärt denen am besten auch genau, um was es ihr geht.
hi Adriana - das ist eig Aufgabe vom Vermieter das zu verbieten, und meist steht sowas auch in der Hausordnung und im Mietevertrag.
Hier ist ne Info:
http://www.zuhause.de/treppenhaus-rechte-und-pflichten-im-hausflur/id_52955856/index
und da auch
anwalt.de/rechtstipps/rumpelkammer-treppenhaus_016188.html