Darf man zum Aussteigen auf dem Radweg halten?
Guten Abend.
Ich möchte gerne wissen ob man als Autofahrer auf dem Radweg halten darf, um seinen Mitfahrer aussteigen zu lassen.
Ein Kumpel hat mich vor einer halben Stunde zu Hause abgesetzt und hielt dabei auf dem Radweg. Dieser verläuft auf der Straße und ist nur durch einen Trennstreifen ausgewiesen. Hinter uns fuhr ein Radfahrer, der sofort anfing uns anzuschreien.
Mir ist bewusst, dass man nicht auf Gehwegen halten darf, aber wenn der Radweg auf der Fahrbahn verläuft und quasi den rechten Fahrbahnrand darstellt, sollte doch hier halten unter 3 Min. möglich sein oder?
Übrigens eine bitte an die vielen Radfahrer; man kann sich, wenn etwas den Radweg blockiert (sei es ein Auto oder ein Mensch), auch mal geldulden und langsamer werden und muss nicht anfangen wie blöd zu klingeln und die Leute anzuschreien. Leider erlebe ich das als Fußgänger und als Autofahrer andauernd von Radfahrern.
Vielen Dank für die Antworten
5 Antworten
Wenn jeder auf seiner Fahrspur bleibt, gibt es auch keine Probleme. Ihr könnt euch mit eurem Auto gerne auf der Fahrspur für Autos den Zorn der Autofahrer zuziehen. Warum willst du die Belange als Auto Passagier über die eines Radfahrers stellen? Das ist anmaßend und rücksichtslos.
Darf man? Man soll nicht mal.
Also nicht fragen, was erlaubt/verboten ist, sondern dass man sich partnerschaftlich verhält.
Dass der Radfahrer sich ungehobelt verhält ist genau so zu tadeln wie das Blockieren des Radweges.
Versetze dich mal in die Lage eines Radfahrers; er fährt auf einem Fahrweg, darf sogar 50 fahren und plötzlich reißt einer die Tür auf - wer ist hier der Leidtragende (Verletzungen)?
Slalom fahren um unrechtmäßig parkende / anhaltende Pkw ist kein Vergnügen.
Als Kraftfahrzeugführer steigst du aufs Gas und fährst wieder an - der Radfahrer muss erhebliche Eigenenergie aufbringen, um wieder Fahrt aufzunehmen.
Und eines fällt mir auf bei deiner Darstellung: Du ignorierst sozial schwächere Verkehrsteilnehmer - dir sind Radfahrer egal, und Pkw-Fahrer willst du nicht behindern oder belästigen. Wie bist du zu Fußgängern? Wenn du aus dem Pkw steigst bist du selbst ein Fußgänger.
Shame on you!
Wenn ich als Fußgänger von einem Radfahrer auf dem (reinen) Fußweg belästigt werde, sag ich: "Oh, verzeihen Sie, dass ich auf dem Radweg laufe." Der denkt länger drüber nach, als dass ich ihn anmaule.
Rückkehr zu §1 StVO ist erforderlich, keine Millionen Grundsatz-Urteile für dubiose Sonderfälle.
Übrigens eine bitte an die vielen Radfahrer; man kann sich, wenn etwas
den Radweg blockiert (sei es ein Auto oder ein Mensch), auch mal
geldulden und langsamer werden und muss nicht anfangen wie blöd zu
klingeln und die Leute anzuschreien. Leider erlebe ich das als Fußgänger
und als Autofahrer andauernd von Radfahrern.
ganau so wurde ich von Autofahren und Fußgängern Beschimpft, Angehupt und schon mehrmals fast vom Rad gefahren.
also Spar dir deine Moralpredigt
der Radweg wird sicher mit einer Durchgezogenen Linie Abgetrennt sein .. hier ist Halten und Parken Verboten. kann bis zu 40€ kosten.
Mit 40€ kommst Du aber nicht hin wenn Du abgeschleppt wirst.
Straßenverkehrsordnung:
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer
geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
behindert oder belästigt wird.
Auf dem Radweg zu halten ist eine unnötige Behinderung, man hätte genauso gut auf der Fahrbahn halten können.
Es gibt zwei Arten von Radfahrstreifen auf der Fahrbahn:
- Schutzstreifen (gestrichelte Linie)
- Radstreifen mit Zeichen 237 (Radweg) und durchgehender Linie
Für Schutzstreifen gilt: "... Dort wo Schutzstreifen direkt am rechten Rand der Straße eingerichtet werden, muss gleichzeitig durch Zeichen 283 (Halteverbot) der ruhende Verkehr ausgeschlossen sein. .."
Radstreifen auf der Fahrbahn gelten als "Radwege" mit allen Folgen:
"... Autofahrer dürfen auf Radwegen nicht parken oder halten. Das gilt auch für Radwege, die nicht mit dem blauen Verkehrszeichen als
benutzungspflichtig gekennzeichnet sind...."
Aber eines ist ja wieder interessant: Halten auf der Fahrbahn gilt als Behinderung des Verkehrs und geht gar nicht; regt sich beim Halten auf einem "Radweg" jemand auf, soll "er sich nicht so anstellen"...
Quellen:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/RadSchutzstreifen01.php
http://www.adfc.de/presse/pressemitteilungen/archiv-1-halbjahr-2013/parken-auf-radwegen-grundsaetzlich-verboten
thumbs up!
Da man mit dem Auto nicht auf einem Radweg fahren darf, darf man dort erst recht nicht parken. Siehe StVO und Anlage 2 der StVO.
Vielen Dank für die Antwort.
Ich denke mir ein anhalten auf der Fahrbahn stellt ja auch eine Behinderung dar, zumal der Radweg in meinem Fall ja auf der Fahrbahn liegt und nicht auf dem Gehweg.
Gibt es noch genauere Rechtsvorschriften, die solche Fälle regeln?