Radfahrer seitlich in mich reingefahren welche folgen?
Hallo,
vor vier Tagen ist ein Radfahrer seitlich in mich reingefahren, ich ich war mit Firmen Auto unterwegs, war beim Ausgang vom Lager da war ein Schutzweg, welches leer war. Hab nach links geschaut und hab dabei ein bisschen gerollt, und dabei ist der Radfahrer vom Gehweg in mich reingefahren (obwohl gegenüber ein Radweg war) seitlich hab ihn dann ein bisschen angerollt. War nicht schneller als 10-15km/h Er hat sich den Schienbein gebrochen.. Obwohl ich so langsam unterwegs war.
PS: Da ist ein Stop Tafel, wollte vorne beim Sichtlinie stehen bleiben.
4 Antworten
Hmm... der Radfahrer hatte dort natürlich nichts zu suchen. Dementsprechend musst du auch nicht damit rechnen, dass ein Radfahrer von rechts kommt.
Aber: Damit, dass ein schneller Fußgänger (z.B. ein Jogger) von rechts kommt und Vorrang hat, damit hättest du rechnen müssen. Dementsprechend hast du in meinen Augen durchaus deine Pflichten vernachlässigt, indem du nur nach links geschaut hast.
Die entscheidende Frage ist womöglich, wie viel schneller der Radfahrer im Vergleich zu einem Jogger war. Wenn der Radfahrer deutlich schneller war, kannst du argumentieren "einen flotten Fußgänger hätte ich rechtzeitig gesehen". Wenn der Radfahrer nicht ernsthaft schneller war, könnte man dir vorwerfen, dass du auch einen Fußgänger erwischt hättest.
Ich denke, du solltest einen Anwalt konsultieren und genau nachfragen. Dass der Radfahrer, der dort nicht hätte sein dürfen, die Hauptschuld am Unfall trägt ist klar. Aber wie hoch deine Teilschuld ist, könnte interessant werden.
Ich war als Lieferant unterwegs, dementsprechend hatte ich über 6 Kisten Bierflaschen (Glas) und keiner davon ist kaputt gegangen. Würde ich so schnell fahren und eine Notbremsung machen würden ja alle Bierflaschen umkippen und kaputt gehen, und hatte nicht mal eine Bremsspur, so langsam war ich unterwegs. Zu dem ist dem Fahrrad nichts passiert..
Auf dem Zebrastreifen hat ein Radfahrer nicht die selben Rechte wie ein Fusgänger. Er verliert durch das Radfahren auf dem Zebrastreifen die Vorrechte die er als Fußgänger gehabt hätte.
Wenn Du zunächst am Stoppschild angehalten hättest, dann hättest Du alles richtig gemacht.
Aber ich fürchte Du wirst mindestens eine Mitschuld bekommen.
Ggf lohnt es sich einen Anwalt zu konsultieren.
definiere die Sichtlinie vor einem Zebrastreifen
Das Stopschild bezieht sich auf die Straßenkreuzung. Dementsprechend geht es um die Sichtlinie, wo man sehen kann ob rechts und links Fahrzeuge die Straße entlang kommen.
Und der Radfahrer kam auch noch von rechts?
Da würde ich auch als Radfahrer sagen, hat er zu viel falsch gemacht. Dort muss man sich nicht das Schienenbein brechen, wenn du tatsächlich nur 10-15km/h langsam warst, was ja sehr wahrscheinlich ist, sonst stündest du nicht dort, sondern auf der Kreuzung.
Radfahrer kam von rechts (Gehweg)
interessant:
Ein Stopschild ohne Haltelinie und ein Radfahrer der einen Zebrastreifen fahrend überquert? Würde mir einen Anwalt nehmen ....
Ich sehe am Stoppschild keine Haltelinie. Dementsprechend ist an der Sichtlinie zu halten.