Parken auf Versorgungsschächten: auf der Fahrbahn erlaubt; auf dem Gehweg verboten?
Laut StVO darf ich, wenn ich legal auf dem Gehweg parken, nicht auf den Zugängen zu Versorgungsschächten stehen. Wenn ich auf der Fahrbahn jedoch legal parke, darf ich selbst Hydranten blockieren, ohne das ich verwarnt werden dürfte. Wie blöd ist das denn?!
4 Antworten
Aber auch bei Fahrbahnparken gibt es doch Spielregeln, so jedenfalls hier bei uns. Siehe ggf.:
Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5. vor Bordsteinabsenkungen.
Ich darf also, wenn Parken auf Gehwegen erlaubt ist, nicht auf der Fahrbahn parken und die Dinger zustellen!
Zu Punkt 3. muss ich folgendes sagen.
Vor meiner Grundstückseinfahrt parkte eine Frau 2 Tage lang ihr Fahrzeug. Ich konnte mit meinem Fahrzeug nicht in die Hofeinfahrt fahren.Da ich die Halterin des Fahrzeugs nicht kannte, holte ich schliesslich die Polizei, damit das Fahrzeug abgeschleppt wird und die Hofeinfahrt frei ist.
Die Polizei sagte dazu folgendes: Solange mein Fahrzeug nicht am Ausfahren vom Grundstück behindert wird, kann ich zwar abschleppen lassen, muss aber die Abschleppkosten selber bezahlen. Mein Fahrzeug stand auf der Strasse.
Die Halterin des Fahrzeugs wurde zu einer Ordnungswidrigkeit mit 15 €
bestraft, weil sie über 3 Stunden die Hofeinfahrt blockiert hatte. Wäre die Zeitdauer weniger als 3 Stunden, wäre die Falschparkerin ohne Strafe davongekommen. So die Polizei.
Nun stellt sich mir die Frage, welchen Sinn ein Parkverbot hat, wenn es so ausgelegt wird, wie es die Polizei in meinem Falle sah ?
Entweder ist das Parken vor Hofein.-und Hofausfahrten verboten, oder über eine gewisse Zeitdauer doch erlaubt. Evtl. lernen die Polizisten auch unterschiedliche Verbotsregeln.
Es gibt aber meiner Beobachtung nach reichlich Straßenparkplätze unter/auf denen sich Schachtdeckel befinden! Warum also auf der Fahrbahn straffrei und auf dem Gehweg (Zeichen 315) verboten?
Das Parkverbot soll den Zugang zu unterirdisch verlegten Leitungen sichern, wo das Parken auf Gehwegen durch Parkflächenmarkierungen oder die Zeichen 315 erlaubt ist. Indessen darf dort nicht über Schachtdeckeln und anderen Öffnungen wie z.B. Gullys, Unterflurhydranten, Notausstiege von U-Bahnen oder Kabelschächten geparkt werden. Diese Verschlüsse müssen aber noch eine technische Funktion haben, wenn ein Parkverbot wirksam sein soll.
Ein entsprechendes Parkverbot auf Fahrbahnen und Seitenstreifen besteht nicht, da die Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Gas und Telefon meist im Bereich der Gehwege verlegt sind. Wartungen und Arbeiten an diesen Anlagen führen, sofern sie sich im Bereich der Fahrbahnen befinden würden, zu vermeidbaren Behinderungen des fließenden Verkehrs. Deshalb liegen Versorgungsleitungen überwiegend im Bereich außerhalb des fließenden Verkehrs.
....aber scheinbar nicht solche, an denen regelmäßig gearbeitet oder gewartet werden muß?
Außerdem, im Bereich von fahrenden Kfz ist es leichter, eine Absperrung um einen Hydranten zu bauen, da die Örtlichkeit fortwährend (zwischen fahrenden Kfz) erreicht werden kann. Anders bei parkenden Pkw, die regelmäßig eine längere Zeit unbewegt auf so einem Anschluß stehen. Diese müssten erst standortverändert werden, was mit Zusatzkosten durch das Abschleppen verbunden ist.
Anschlüsse auf der Fahrbahn sind halt schneller zu erreichen als Anschlüsse unter parkenden Kfz.
Das ist halt so... Trotzdem würde ich den Hydranten nicht so blockieren, dass im Ernstfall die Feuerwehr deinen Wagen beschädigen, weil sie nicht rankommen ^^
Das wundert dich noch ?
Sagen wir mal so: es könnten mehr Bußgelder kassiert werden, wenn es auch auf der Fahrbahn verboten würde ; - )
Das ist jetzt argumentativ aber eher blass "das ist halt so...." Politiker sollten zumindest einer Logik folgen, wenn sie Gesetze/Verordnungen erlassen.
Was soll ich da großartig argumentieren. Es ist kein Einzelfall der deutschen Gesetzgebung oder politischen Verordnung, die keinen Sinn ergibt oder nicht angepasst wurde.
Als Normalsterblicher kann man es entweder akzeptieren oder man versammelt Menschen, um dieses System zu ändern. Doch dann kommen Leute und sagen "Ja, bist du denn wahnsinnig? Würden wir Abstand halten, hätten wir bei Millionen Stellen keine Parkplätze mehr, ist eh knapp!"
Das ist eine der wenigen Regelungen der StVO, die ich auch nicht nachvollziehen kann ...
Yep, und wie man an den Antworten sieht, schon fast ein unerklärbares Phänomen 😉
Einzige Idee, die ich dazu habe:
Wenn's auch auf der Fahrbahn verboten wäre, könnte man im Grunde nirgendwo mehr parken ...
Meiner Beobachtung nach liegen fast sämtliche Haus-Wasser-Absperrventile auf der asphaltierten Fahrbahn. Auch Hydranten sind mehrheitlich auf der Fahrbahn verbaut.