Darf man sich gegen Autisten nicht wehren?
Hallo, also in der Schule habe ich einen Mitschüler mit Autismus. Letztens habe ich mit ihm etwas "gespielt". Er hat mich geärgert ich habe ihn geärgert, im Grunde habe ich nichts gegen ihm und er hasst mich auch nicht wirklich. Plötzlich wurf er sich mit seinem ganzen Körper auf mich. Als Reaktion darauf habe ich ihm auf den Tisch geworfen. Ich wollte ihm nicht wehtun und das habe ich auch nicht. Sollte nur so eine art Respekt schelle sein.
Als die Lehrerin das sah meinte sie zu mir ich dürfte mich gegen Autisten RECHTLICH nicht wehren und ich habe die alleinige Schuld an der Situation. Außerdem würde ich vor Gericht als alleiniger Schuldige gesprochen werden. Jetzt meine Frage stimmt das auch nur ansatzweise? Am besten mit Paragrafen mich interessiert das einfach.
Ist btw nicht weiteres passiert. Wahrscheinlich hat der Direktor, wenn sie überhaupt bei ihm war nicht ernst genommen.
11 Antworten
Der Autist handelt ohne Vorsatz und somit (nahezu) schuldlos und somit auch nicht haftbar. Dass du dich zur Wehr setzt, ist aber auch o.k., nur sollte es wirklich bei der reinen Abwehr bleiben!
Fehlende Empathie ist so ein Grund für vermiderte Schuldfähigkeit.
Aber gerate dann hinterfragt man doch viel mehr und reagiert nicht aus dem Effekt heraus.
Kommt aber vielleicht ganz auf die Persönlichkeit und Person an sich an. Ich meine nur, dass man nicht weniger schuldfähig ist, nur weil man Autist ist.
Es gilt immer: Solange jemand dich angreift und die Handlung noch nicht beendet ist, darfst du dich wehren. Wenn er dich angegriffen und wieder aufgehört hat, darfst du nicht mehr wehren, da es als Gegenangriff gilt.
Außerdem ist immer die mildeste Verteidigung zu wählen, sprich, wenn du beispielsweise eine Pistole und einen Schlagstock hast, nimm den Schlagstock.
Verteidigung gilt auch nur so lange, wie es auch von Nöten ist. Wenn du ihn auf den Tisch geworfen hast und er nicht wieder angreift, darfst du auch nichts mehr machen.
Dabei ist es meines Erachtens unwichtig, ob er Autist ist, oder nicht. Verteidigung bleibt Verteidigung. Was deine Lehrerin meinte ist wahrscheinlich, dass er "nicht zurechnungsfähig" wäre, was dich aber nicht schuldiger macht. Das ist eine falsche Schlussfolgerung.
Achja, ausweichen sollte immer bevorzugt werden, wie ich @AuroraAlpha nur zustimmen kann. (Mildestes Maß)
Mir sind hier mal die Paragraphen egal und ich hab da auch keine Ahnung!
Jeder Mensch hat seine Würde und jeder hat Respekt verdient in meinen Augen (außer Straftäter wie Kinderschänder etc., die sollen von mir aus in der Hölle schmoren), deshalb finde ich, dass sich jeder wehren darf!
Ist mir aber jemand gegenüber, der eben z.B. Autist ist, sollte ich darauf auch Rücksicht nehmen und ihn nicht unnötig ärgern! Ihr seid Klassenkamaraden, du kennst ihn also vielleicht nicht persönlich und weisst auch nicht, mit was er und seine Familie privat zu kämpfen haben!
Menschen sollten Rücksicht aufeinander nehmen und auf Menschen, die eben eine Krankheit haben oder einfach anders sind und selbst nix dafür können, die haben diese Rücksicht auch verdient wie jeder andere normalo!
Auf sie muss man auch keine größere Rücksicht nehmen, aber einfach eine andere! Man sollte sich mal damit auseinander setzen, mit seinen Ticks und dann wird man sehen, das du was für das ärgern kannst, dass er was für seine Reaktion aber vielleicht nix kann!
Und eine Respektschelle gegenüber einem Klassenkamaraden aus so einem Grund ist eh nicht angebracht! Belästigt da einer deine Klassenkamaradinnen oder einer mobbt einen anderen und der ist der Verzweiflung nah, da kannste mal eine Respektschelle verteilen, aber nicht bei sowas!
Solltest du dich auf die Notwehr beziehen:
Es reicht ein rechtswidriger Angriff, er muss nicht schuldhaft sein. D.h. du darfst dich gegen den Angriff eines geistig Behinderten, eines Schuldunfähigen, wehren.
Deine Lehrerin liegt also falsch.
Allerdings ist die Anwendung des Notwehrrechts nur in gemilderter Form zulässig. U.U. könnte bei Geisteskranken von dir verlangt werden, dem Angriff auszuweichen.
Notwehr ist immer erlaubt, egal ob der andere Autist ist, eine Psychose hat oder sonstwas.
Die Frage ist allerdings, ob das wirklich Notwehr war.
Du wusstest ja vielleicht, daß er sich nur auf Dich geworfen hat und Dich dann in Ruhe lassen würde.
Eine "Respektschelle" ist keine Notwehr, sondern Du wolltest ihm was beibringen. Das ist verboten.
Klingt mir nach Stigmatisierung. Bin selber Autist und könnte auch mit Vorsatz jemand angreifen, wenn ich es wollte. Genauso wie jeder andere Mensch auch. Ich kann mich nur emotional nicht in andere hineinversetzen und denke sehr logisch.