Vermieter verklagen wegen Urkundenfälschung und Betrug

9 Antworten

Da muss ja deine Unterschrift drauf sein. Es muss auch mehrere Ausfertigungen von geben. Er muss es auch vorher schon angekündigt haben. Wenn nicht, dann Mieterschutzbund und ggf. Anzeige. Suche dir aber schon mal eine andere Wohnung. denn mit solchen Vermietern wirst du nur noch Probleme haben.

katikaz 
Beitragsersteller
 22.12.2011, 13:34

Anfangs war alles super. Hat Weihnachten sogar Päckchen geschickt und dann plötzlich ?

schalte einen Rechtsanwalt ein, das ist sicherer, der Vertrag, der von beiden Seiten Unterschrieben ist, ist der der gültig ist.

Ohne Rechtsanwalt geht es nicht

Es ist der Meitvertrag gültig, der beide Unterschriften trägt. Es ist immer der Vertrag mit den originalen Unterschriften der gültige Vertrag - davon sollten 2 vorhanden sein (1 für den VM und 1 für den Mieter). Kopien muss man nicht anerkennen, warum auch? Was steht also in deinem Vertrag/ deinem Exemplar und ist es ein Original? Hast du die Ausfertigung des (anderen) Vertrages deines Vermieters schon mit originalen Unterschriften selbst gesehen?

Nun gibt es aber auch noch eine andere Tatsache, du hast anscheinend die laut dem (anderen) Vertrag deines VM zu zahlende Miete über 2 Jahre lang auch schon bezahlt, oder? Damit hast du durch dein konkludentes Handeln über diesen langen Zeitraum die höhere Miete anerkannt. Konkludentes Handeln bedeutet eine "stillschweigende Willenserklärung" und damit ein Anerkenntnis dieser Vereinbarung. Also alles in allem hast du keine Chance mehr, jetzt nach 2 Jahren die geringere Miete bzw. eine Rückzahlung zu verlangen.

Du wolltest ja auch die Sache auf sich beruhen lassen - und mit deiner regelmäßigen Zahlung der höheren Miete hast du das schließlich auch. Jetzt ist das nicht mehr "aufzumachen" oder "rückforderbar".

Pech für dich. Er hat recht mit seiner Äußerung ... du könntest ihn mal.

katikaz 
Beitragsersteller
 07.02.2012, 20:13

arglistige Täuschung, Betrug und Urkundenfälschung !

Also, ich weiss ja nicht. Es kann ja wohl nicht sein, dass die Seite (die zu seinem Gunsten ausgefertigte) meines Vermieters die rechtlich gültige ist ! Vertrauen erschleichen ist fast schlimmer, als die Urkundenfälschung an sich ! Ich kann deinen Worten fast nicht glauben !!!

Bist du Anwalt ? Ich werde ihn trotzdem anzeigen !

Man sollte zumindest mit solchen Aussagen vorsichtig sein. Dass hier ein Fehler vorliegt, ist klar, mehr aber zunächst nicht. Urkundenfälschung ist aber eine Straftat und setzt im Gegensatz zum reinen Irrtum einen Vorsatz voraus. Das mag zwar sein, sollte man aber auch beweisen können (was in der Regel schwierig ist). Wenn man das nicht kann, befindet man sich selbst ganz schnell im Straftatbestand der üblen Nachrede und darf selbst mit einer Anzeige rechnen...

katikaz 
Beitragsersteller
 12.02.2012, 15:35

also angst hab ich davor jetzt keine, dass er mich anzeigen könnte ! man muss auch bedenken, dass die leute hier auch nur das problem anreissen können. was letztendlich zu tun ist, weiss dann jeder selbst ! vielleicht hat auch nicht jeder gleich 80 euro für ne beratung beim anwalt. ich hatte eine und dem herrn advokat war die geschichte wahrscheinlich nicht "interessant" genug und hats nur noch schlimmer gemacht ! und ich habe die rechtschutzversicherung verloren !!!! JETZT hätte es "sein fall" werden können !!!!

ich bin mir sehr sicher, dass ich das sogar ohne rs-versicherung hinbekomme ^^ aber danke, dass du dir "normale" gedanken darüber gemacht hast. leider kann ich dir trotzdem NICHT die "hilfreichste antwort" geben ;o)