Kann diese Person das Sorgerecht bekommen?
Ein Paar adoptiert ein Kind. Später dann verstirbt seine Frau und er heiratet erneut. Frau 2 möchte dann aber die Scheidung und das Kind.
Ist das zulässig?
Wäre es sein leibliches Kind, hätte sie keine Chance aber so?
9 Antworten
Der Adoptivvater ist vom Stellenwert wie ein leiblicher Vater.
Die neue Ehefrau hatte mit der Adoption nichts zutun und hat durch die Eheschließung nicht automatisch ein „Recht“ dem Kind gegenüber.
Hat die neue Ehefrau das Kind adoptiert nach der Eheschließung?
Das Kind kann sie ja nicht bekommen, da es ja wie sein eigenes ist er hat das Kind großgezogen und das Sorgegerecht bzw. auch seine verstorbene Frau. Wenn dann müsste seine neue Frau das Sorgegerecht beantragen, dazu braucht sie aber die Unterschrift des Mannes.
Es gibt kein geteiltes Sorgerecht.
Da hier nicht geschrieben wurde, dass sie das Kind adoptiert hat, kannst Du davon ausgehen, dass sie das nicht hat.
Sie könnte allenfalls ein Umgangsrecht durchsetzen. Wenn das Kind will.
Was gibt es nicht? Ein geteiltes Sorgerecht? Okay, das behauptest du, weil?
„Da hier nicht geschrieben wurde, dass sie das Kind adoptiert hat, kannst Du davon ausgehen, dass sie das nicht hat.“
Warum kann ich davon ausgehen und nicht vom Gegenteil?
Bei der Frage fehlen nunmal diverse relevanten Details. Somit kann man getrost das Spekulationsboot aus dem Schuppen holen und im dunklen Teich in alle Richtung rudern! Nicht nur in die, die dir passt!
„...Wenn das Kind will.“. Hierzu braucht das Kind ein gewisses Alter und eine entsprechende Reife. Aber daher hier nicht geschrieben wurde, ...bla bla bla. Du weißt was ich meine!
Es gibt nur das gemeinsame Sorgerecht.
Weil er es sonst geschrieben hätte, dass auch sie das Kind adoptiert hat.
Naja, wenn da eine Mutter verstorben ist und eine zweite Frau geheiratet wurde und jetzt auch wieder die Scheidung ansteht - dann vermute ich, dass das Kind älter als 3 ist.
Und nein, ein Kind das nicht will, muss keine Umgangskontakte zu Expartnern pflegen.
Die gibt es nur dann, wenn das Kind will.
Alles klar! 🤦🏻♂️
Es gibt zum einen das alleinige Sorgerecht und zum andern das gemeinsame. Bei dem einen hat ein Elternteil, im Normalfall, das alleinige SR. Beim gemeinsamen SR, ist es zwischen beiden Eltern geteilt!
Was du machst, ist unnötige Wortklauberei, welche dich weder schlauer, noch meine Aussage dümmer macht. 😉 Aber wenn du das brauchst, dann bitte, ich gönn es dir!
„Und nein, ein Kind das nicht will, muss keine Umgangskontakte zu Expartnern pflegen.
Die gibt es nur dann, wenn das Kind will.“
Ist ohne die gesamten Umstände zu kennen, eine gewagte Aussage.
Denn angenommen, man geht vom (extra für dich) gemeinsamen SR aus, besteht zunächst auch ein Umgangsrecht. Auch wenn es seitens des Kinds keine Umgangspflicht zunächst gibt, muss es ernsthafte Gründe geben, andernfalls muss man dem Umgangsrecht nachkommen. Ein „Ich habe keine Lust“ ist keine ausreichende Begründung. Das Kindeswohl steht immer an erster Stelle, aber elterliche Rechte sind dennoch noch völlig zu vernachlässigen.
Ich weiß nicht woher du deine Meinung bzw. Ansichten nimmst. Ich möchte dir diese nicht absprechen, aber ich habe lange beruflich mit dem Bereich zutun gehabt und zahlreiche Erfahrungen gemacht. Also bitte ich dich, auch meine Aussagen zu akzeptieren und nicht so zutun, als hätte ich mal einen Artikel in einer TV-Zeitung dazu gelesen und würde jetzt hier deshalb auf Experte machen!
Für mich ist dieses Thread an dieser Stelle abgeschlossen!
Ich wünsche dir alles Gute und einen schönen Abend. Pass auf dich auf und bleibe gesund.
Vielleicht trifft man sich hier mal wieder.
Ciao 🕊
Es gibt hier keine gemeinsame Sorge.
Und deshalb gibt es keinen erzwungenen Umgang.
Ich habe beruflich mit diesem Thema zu tun.
Ich vermute mal nicht da der Vater das sorgerecht hat aber hier gibt es bestimmt leute die mehr wissen als ich
Wenn er das Kind adoptiert hat, dann hat das Kind denselben Status wie ein leibliches Kind.
Die Ex hat keine Chance.
Mit der Addition kannst du den Vater dem leiblichen gleich setzen .
Mit der Hochzeit ist die zweite Frau die Stiefmutter geworden, es sei denn sie hat das Kind auch adoptiert.
Bei kleinen Kindern könnte noch von Bedeutung sein wer die Bezugsperson für das Kind ist .
Wenn der Vater zum Beispiel kaum Kontakt zum Kind hatte und die Stiefmutter die einzige Bezugsperson ist , dann muss zumindest für den Übergang eine Lösung gefunden werden . (Kindeswohl)
Falsch! Man kann auch, in diesem Fall die Frau, ohne Zustimmung des zweiten Elternteils den Antrag auf geteiltes Sorgerecht stellen.
Aber ob die neue Frau das Kind nun auch adoptiert hat, wie lange war die Ehe und wer war erste Bezugsperson, sind alles relevante Faktoren!