Schuldner öffentlich in sozialem Netzwerk nennen?

11 Antworten

Das ist ein ganz gefährlicher Weg, denn dadurch haben sich schon viele Menschen umgebracht, die öffentlich angeprangert wurden. Natürlich ist es verlockend. Aber wohin entwickelt sich unsere Gesellschaft, wenn jeder jeden anprangert? Es ist also auch eine ethische Frage. Oft stehen Probleme dahinter, die viele nicht kennen. Aber im Verurteilen sind wir ja so groß. Ja, wenn wir Christen wären, dann gäbe es das Problem nicht, denn da haben wir ja gelernt zu vergeben. Aber sobald es um eigene Dinge geht verwandeln sich Christen in Hyänen.

Das Beste ist, jemandem nur so viel geben, wie man verkraften kann ohne zurückfordern zu müssen. Eine weitere Möglichkeit ist, denjenigen zu warnen, dass diese Sache in Internet gestellt wird, wenn er nicht zu dem und dem Zeitpunkt bezahlt. Ist man selbst der Betroffene wendet man sich an diese Seite und bittet um Löschung und Entfernung des Verursachers aus der Community. Solche Sachen haben in einer Community nichts zu suchen. So unschön sie auch sind. Nach 400.000 Jahren Entwicklung des menschlichen Großhirns, sollten wir auf andere Lösungen kommen.

Person B sollte einen vollstreckbaren Titel (Mahnbescheid- Vollstreckungsbescheid) erwirken. Wenn dann immer noch nicht gezahlt wird den Gerichtsvollzieher vorbei schicken eine eidesstattliche Versicherung oder einen Haftbefehl zur Beugehaft erwirken.

Dieser wird ohnehin in das öffentliche Schuldnerverzeichnis eingetragen und die Kreditwürdigkeit für Person A ist mind. 3 Jahre nicht mehr gegeben.

Schöne Grüße

Das Verhalten des A ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings sollte er § 186 StGB beachten: http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html Er könnte sich nämlich wegen übler Nachrede strafbar machen, wenn er seine Behauptungen nicht belegen kann. Wenn es also Quittungen, Schuldscheine, Zeugen usw. gibt, die alle aufgestellten Behauptungen beweisen, ist das kein Problem. Anderenfalls sollte man von so etwas besser die Finger lassen.

Das ist eine strafbare Handlung. Wir sind nicht im Mittelalter und man kann niemanden an den Pranger stellen. Es gibt legale juristische Schritte: 1. Schiedsamt kann bei Forderungen helfen - sehr günstig, weil es ehrenamtliche in dieser vorgerichtilchen Einrichtung sind, die müssen nur Schreibgebühren nehmen. Das ganze ist anschließend 30 Jahre gültig und ist beitreibemöglich (durch Gerichtvollzieher pfändbar). Googel mal Schiedsamt. 2. Zievielprozess, setzt eine vorgeschaltete Gerichtsbarkeit voraus (z.B. Schiedsamt), oder bei sehr hohen Summen Rechtsanwalt (sehr teuer - nach Stretiwert), diese Prozesse können sehr lange dauern. Bitte nie Selbstjustiz!!! Das ist strafbar.

was soll das denn bringen,das juckt doch den schuldner nicht. mahnbescheid erwirken und gerichtlich eintreiben,wenn etwas zu holen ist.