Kann ich mich noch als Justizvollzugsangestellter bewerben?
Hallo,
Ich habe dieses Jahr leider echt Mist gebaut und aufgrund psychischer Probleme eine Straftat begangen. Ich habe das wirklich nicht aus böser Absicht getan sondern weil ich psychisch krank bin. Ich habe das Asperger Syndrom und habe in meiner Zeit in Untersuchungshaft den Beruf des JVA Angestellten recht interessant gefunden und habe mich auch immer an die Regeln gehalten und habe sogar mein Selbstbewusstsein stärken können. Ich habe letzendlich den Paragrafen 63 auf Bewährung als Urteil bekommen, keine Haftstrafe. Die Frage ist jetzt: Steht das in meinem Führungszeugnis und kann ich mich noch als Justizvollzugsbeamter bewerben?
Was hast du denn getan
es war eine oberflächliche Hautverletzung mit einem Gegenstand. Ich war auch als erstes nur nach Psychkg untergebracht bis die Staatsanwaltschaft entschieden hat mich anzuzeigen
Also wurdest du angeklagt und wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen?
Ich habe wie gesagt den Paragraf 63 auf Bewährung bekommen, also einen Freispruch von der Tat und eine zur Bewährung ausgesetzte Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus
4 Antworten
Also ich möchte ganz ehrlich zu dir sein.
Du kannst dich bewerben, aber deine Chancen, dass du angenommen wirst sehen auf Grund deiner Vorgeschichte sehr schlecht aus.
Die Unterbringung nach 63 StGB(auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wurde 67d StGB) setzt voraus das du eine erhebliche Tat begangen hast oder eine erhebliche Gefahr von dir ausgeht.
In letzter Zeit wurden die Vorraussetzungen für eine Unterbringen wegen des massiven Grundrechtseingriff sehr stark angehoben .
Du wirst wegen der Straffälligkeit und der psychischen Erkrankung die Vorraussetzungen nicht erfüllen
Versuche daher lieber dich woanders zu bewerben !
Viel Glück und viel Kraft dir !
Das steht jetzt in deinem Führungszeugnis, ja. Nur bei Geldstrafen unter 90 Tagessätzen kommt das nicht rein.
Das Asperger-Syndrom ist nicht heilbar. Es zählt zwar nicht als Krankheit, allerdings nimmt man dich ganz sicher nicht, wenn du dadurch sogar straffällig wirst.
Wenn es nur eine Diagnose wäre, hättest du noch Chancen gehabt. Aber mit dieser Vorgeschichte, dass du erstens vorbestraft und zweitens durch diese "Krankheit" soweit beeinflusst bist, dass du straffällig geworden bist.
Der Beruf ist für dich nicht geeignet. Du kannst dich bewerben aber wirst spätestens bei der amtsärztlichen Untersuchung ausgemustert. Für den Beruf muss man psychisch stabil sein und in der Lage sein in Stresssituationen angemessen zu reagieren. Die überlegen sich schon sehr genau wem sie eine scharfe Schusswaffe in die Hand geben.
Mit Vorstrafen kannst du das schon zweimal vergessen.
Bewerben kannst du dich selbstverständlich, genommen wirst du mit deiner Vorgeschichte (Straffälligkeit, psychische Erkrankung) allerdings nicht!