Darf man Grundstück in Wohngebiet nur mit Garage bebauen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn im Bebauungsplan ein Wohngebiet (WR, WA, WB oder WS) festgesetzt ist dürfen Garagen nur in dem Umfang gebaut werden, wie sie für die "Hauptnutzung" (Anzahl der Wohnungen) erforderlich sind, also nie ohne Wohngebäude.

In Mischgebieten (MI, MD) und Gewerbegebieten (GE , GI) darfst Du Garagen ohne sonstige Gebäude errichten. Wie viel ist abhängig von der in dem BPl festgesetzen GRZ und GFZ und evtl. Baugrenzen. Diese Garagen sind baugenehmigungspflichtig.

Das müsste vom Bebauungsplan des Wohngebietes abhängen. Darüber musst du dich bei deiner Gemeinde, beziehungsweise der örtlichen Baubehörde informieren. In den darin befindlichen Satzungen wird festgelegt was erlaubt ist und was nicht. Grundsätzlich ist eine Baugenehmigung erforderlich. In einigen Bundesländern wird sie zwar beim Bau einer Garage unter bestimmten Vorraussetzungen wie einer maximalgröße von 30-50qm...usw. nicht verlangt. Bei der größe deines Bauvorhabens kommst du da wohl nicht drumrum.