Grundsteuer genauso teuer auf einem Landschaftsschutzgebiet?
Hallo Leute,
meine Frage wäre ob ich auf einem Landschaftsschutzgebiet genauso viel Grundsteuer zahlen muss wie auf ein Baugrundstück...
aus meiner reinen Logik nicht denn ein LSG kann ich nicht bebauen als Garten nehmen usw.
mir ist in der letzen Abrechnung der Grundsteuer aufgefallen dass alle Grundstücke gleich bewertet wurden....
Ich bitte um Aufklärung
mit freundlichen Grüßen
timo
3 Antworten
Die Grundsteuer erhebt die Gemeinde als Produkt aus Hebesatz (typisch Faktor 3) und Einheitswert. Der Einheitswert wurde vom Finanzamt mit dem Einheitswertbescheid festgestellt.
Dennoch bin ich im Besitz eines LSGs und einem bebauten Grundstück. Und diese 2 Grundstücke werden in der Grundsteuer gleich behandelt.
Was heißt "gleich behandelt"? Gleicher Einheitswert pro Quadratmeter? Oder gleicher Hebesatz? Oder gleicher Steuerbetrag?
> war dieses LSG bis vor 2012 bauland
Dann hat wohl jemand im Jahr 2012 versäumt, einen neuen Einheitswertbescheid zu beantragen - der wäre entsprechend dem gesunkenen Wert des Grundstücks dann deutlich geringer ausgefallen.
Von wann ist denn der Einheitswertbescheid? Oder hast Du den gar nicht vorliegen? Evtl. kann Dir das Finanzamt eine Kopie davon erstellen. Auf jeden Fall solltest Du einen Steuerberater aufsuchen: Dir scheint die Materie nicht sonderlich vertraut zu sein, und uns hier ist eine Beratung weder erlaubt noch - mangels Detailkenntnis - möglich.
Der Einheitwertbescheid ist im Jahre 2002 festgelegt worden
Danke für die Erklärung
mir ist in der letzen Abrechnung der Grundsteuer aufgefallen dass alle Grundstücke gleich bewertet wurden....
Da müsste mansich wirklich die Werte genau ansehen. Grundstücke, die nicht bebaut werden können sind grundsätzlich weniger wert und dadurch auch mit weniger Grundsteuer belastet. Wende dich deswegen ggf. an das für die Einheitsbewertung zuständige Finanzamt.
Es gibt also keine Regelung die besagt dass ich weniger Grundsteuer auf ein lsg zahlen muss?
Wende dich deswegen ggf. an das für die Einheitsbewertung zuständige Finanzamt.
Was genau hast du daran nicht verstanden? Es gibt für die zwei Grundstücke zwei Einheitswertbescheide. Das Finanzamt wird dir den Unterschied erklären und ggf. feststellen was falsch ist.
Das kannst du am besten bei der entsprechende zuständigen Gemeinde nachfragen.
Jedoch darf ein Grundstück im Landschaftsschutzgebiet nicht bebaut werden.
bei der entsprechende zuständigen Gemeinde nachfragen.
Nein, die Gemeinde ist für die Wertermittlung für die Grundsteuer nicht zuständig.
? Dass man auf einem LSG bauen darf hat Niemand behauptet. Dennoch bin ich im Besitz eines LSGs und einem bebauten Grundstück. Und diese 2Grundstücke werden in der Grundsteuer gleich behandelt. Was mir wegen dem Beabaungsverbot komisch vorkommt. Denn dass Grundstück ist erstens gegenüber dem anderen fast wertlos 2tens gibt es aus dem lsg keine Erträge.
Hallo,
Ich zahle auf beide den gleichen Steuerbetrag wenn ich die Steuer durch die qm rechne. Der Einheitswert pro qm kann durch dass LSG nicht so hoch sein. Dazu aber nochmal eine Info und zwar war dieses LSG bis vor 2012 bauland (4790qm)