Darf man eine Vorarbeiterstellung nach 20 Jahren fristlos kündigen bzw. generell kündbar nach einer so langen Zeit?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hat der Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag als Vorarbeiter oder wurde er nach ein paar Jahren ohne Zusatz im Arbeitsvertrag stillschweigend befördert?

Gibt es eine Begründung des AG für diese Maßnahme? Hat der AN seinen Job nicht mehr ordentlich ausgeführt und wurde auch abgemahnt?

Wenn der AN einen Vertrag als Vorarbeiter hat, kann der AG diesen nicht so einfach kündigen und fristlos schon gar nicht. Will er den AN auf einem weniger gut bezahlten Posten einsetzen, muss er ihm zunächst eine Änderungskündigung geben. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten für den AN:

  1. Der AN nimmt an und arbeitet zu den neuen Bedingungen
  2. Er lehnt ab und aus der Änderungskündigung wird eine "Beendigungskündigung".
  3. Er nimmt unter Vorbehalt an, arbeitet zunächst zu den neuen Bedingungen und lässt die Änderungskündigung beim Arbeitsgericht prüfen. Stellt dieses fest, dass die Ä-Kündigung nicht rechtens ist, hat er seinen alten Job zurück.

Bei 2. und 3. muss der AN aber innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Änderungskündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen, sonst ist diese gültig.

Auch bei Änderungskündigungen muss im Übrigen die "normale" vereinbarte, tarifliche oder gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist (hier nach § 622 Abs. 2 BGB sieben Monate zum Monatsende) eingehalten werden. Von "Jetzt auf Gleich" geht also überhaupt nicht.

Sollte der AN keinen Arbeitsvertrag über den Vorarbeiterjob haben, diesen aber schon 20 Jahre ausüben, nennt man das "konkludentes Handeln". Nach so einer langen Zeit ist daher ein Vertrag über die Tätigkeit auch ohne Schriftform zustande gekommen.

Wenn es einen Betriebsrat gibt, was sagt dieser?

sublinin 
Beitragsersteller
 16.12.2015, 14:37

Das weiß ich nicht. Ich weiß, dass dieser AN den Posten eben die letzten 20 Jahre inne hatte und nun bei der wöchentlichen Dienstbesprechung erfahren hat, dass der neueingestellte Kollege (Arbeitsbeginn 15.12.15) diesen Posten nun inne hat. Betriebsrat??? Gewerkschaft??? Das gibt es leider nicht. Der AN um den es geht ist im öffentlichen Dienst (früher unter der Bezeichnung einfacher Dienst) tätig. Änderungsvertrag, denke nicht dass es das geben wird, hab ich gestern im Gespräch auch schon bemängelt und den AN gebeten, diesen zu verlangen. 

Hexle2  16.12.2015, 14:45
@sublinin

Dieser AN hat den Job jetzt 20 Jahre lang gemacht. Der AG hat dies gewollt und (nehme ich mal an) auch honoriert. Durch dieses "konkludente Handeln" ist m.E. ein Arbeitsvertrag für eben diese Aufgabe entstanden.

Der AG kann also jetzt nicht anordnen, dass der AN sofort seinen Posten verliert. Er muss ihm eine Änderungskündigung geben und auch die Kündigungsfrist von sieben Monaten einhalten. Die Möglichkeiten bei einer Änderungskündigung habe ich ja schon beschrieben.

Schick diesen AN sofort zu einem Anwalt für Arbeitsrecht. Er soll sich umgehend beraten lassen. Das geht so nicht.

Hexle2  17.12.2015, 19:15
@Hexle2

Danke fürs Sternchen. Wäre nett, wenn Du mal schreibst, wie das ausgegangen ist.

Dein erster Ansprechpartner sollte da der Betriebsrat oder die Gewerkschaft sein.

Aber natürlich darf dein Chef dich auf einer anderen Stelle einsetzen. Allerdings kann er dir nicht ohne Weiteres das Gehalt kürzen.

kündbar ist jeder, allerdings unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfristen.

Fristlos kündbar nur nach 2 Abmahnungen

Hier scheint es sich aber um eine sog. " Änderungskündigung" zu handeln   

http://arbeits-abc.de/die-aenderungskundigung-voraussetzungen-kundigungsfristen-und-urteile/        schau mal da rein!

Maximilian112  16.12.2015, 11:40

Fristlos kündbar nur nach 2 Abmahnungen

Also muß ich dreimal die silbernen Löffel mitgehen lassen um eine Fristlose zu erhalten??

Hexle2  16.12.2015, 11:45
@Maximilian112

@Maximilian112,

dieses Märchen von den "mindestens zwei Abmahnungen" hält sich leider schon seit Ewigkeiten und ist nicht auszurotten. Mancher AN merkt das leider erst dann, wenn er nach der ersten Abmahnung beim nächsten Verstoß die Kündigung bekommt.

fristlos geht so ohne weiteres gar nicht. 

da eine firma ihre vorarbeiter selbstständig ernennt, kann sie auch entscheiden das jemand diesen posten nicht mehr bekleidet. wenn ich betroffen wäre, würde ich zuerstmal fragen warum.