Darf der Arbeitgeber einen kündigen, wenn man als Schöffe tätig ist?
Man kann sich ja während einer Gerichtsverhandlung als Schöffe bewerben. Aber dem Arbeitgeber gefällt das nicht. Er kündigt fristlos, weil er ihn freistellen muss.
Ist das rechtlich erlaubt?
9 Antworten
Nein, das ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber hat für die Zeit deiner Abwenseheit Anspruch auf Erstattung der entgangenen Lohnkosten. Bei dem einem kürzt der Arbeitgeber das Gehalt um die Fehlstunden, andere zahlen das volle Gehalt weiter und man muss den Betrag, den man vom Gericht bekommt an ihn überweisen.
Und es ist unerheblich, wie oft man fehlt, bei einem Umfangsverfahren können das schon mehrere Tage sein. Meistens ist es nur ein Tag, manchmal auch nur 1/2 , dann kann man hinterher ggf. noch arbeiten gehen.
Falsch ist: "man kann sich ja während einer Gerichtsverhandlung als Schöffe bewerben"
Das Schöffenamt wird vergeben für die Dauer von 5 Jahren. Man kann sich rechtzeitig vor den Wahlen dafür bei seiner Stadt oder Gemeinde melden, es gibt dazu einen Fragebogen und dann kann man hoffen, daß man ausgewählt wird. Eine Gruppe von Bürgern und Mitarbeitern des zuständigen Gerichtsbezirkes berät und entscheidet, wer zu welchem Gericht berufen wird. Da gibt es verschiedene: Amtsgericht, Landgericht, Jugendgericht.
Wird man berufen, kann man das Amt nur unter besonderen Umständen ablehnen. Der Arbeitgeber hat kein Recht, zu verlangen, daß man es nicht annimmt und muss dich für die Zeit der ausgelosten Verhandlung freistellen. Dazu legt man die Ladung vor, damit er Bescheid weiß.
Nach 5 Jahren kann man erneut antreten, danach muss man jedoch eine Periode aussetzen.
Ich habe es lange selbst gemacht, insgesamt mehr als 20 Jahre- es war sehr interessant.
Er darf deshalb weder fristlos noch ordentlich kündigen.
Du unterliegst offenbar dem Irrglaube, dass der AG einen Nachteil hätte, wegen Deines Ausfalls. Dem ist nicht so. Er hat das Recht entweder Dein Gehalt zeitanteilig zu kürzen oder Nacharbeit an anderen Tagen zu verlangen bzw. den Ausfall mit Deinen Überstunden zu verrechnen.
Falls der AG, z.B. wegen Schichtbetrieb, Probleme hat umzudisponieren, kann er dies Dir nicht zur Last legen. Zum einen weil ER der Unternehmer ist, welcher solche Risiken einfach in sein Geschäftsmodell mit einplanen muss, zum Anderen aber auch, weil Du ja so ein Schöffenamt auch nicht einfach ablehnen kannst. Du hast also gar keine Wahl den Ausfall im Betrieb zu verhindern.
Du wirst vom Gericht eine Aufwandsentschädigung erhalten, welche sich i.d.R. an Deinem Gehalt bemisst. Sollte es zur berechtigten Gehaltskürzung kommen, bist Du durch die Schöffenpauschale des Gerichts entschädigt. Falls Du aber z.B. eine Überstundenverrechnung mit dem AG vereinbarst und es so nicht zur Gehaltskürzung kommt, hast Du natürlich trotzdem Anspruch auf die Aufwandsentschädigung vom Gericht.
LG eine Periode Jugendschöffe
Das ist ein Ehrenamt, du bekommst deinen Lohnn in dieser Zeit weiter, der Arbeitgeber muss einen Antrag stellen und bekommt deinen Lohn von der Staatskasse zurück erstattet! So einfach deshalb kündigen geht nicht und das wird auch das Arbeitsgericht so sehen.
Sofort Kündigungsschutzklage erheben!
Eine fristlose Kündigung ist nur bei einem sehr schwerwiegenden Verstoß gegen die Verpflichtungen des Arbeitsvertrags möglich. Das ist hier nie und niemals der Fall.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Übernahme oder der Ausübung des Amtes ist unzulässig.