Ausbildung zum 3 mal wechseln?
Hallo ,
ich habe was wichtiges zu fragen und zwar , im ersten habe ich eine Ausbildungsplatz im Bereich Gastronomie und danach habe ich Koch gemacht ( seit dem ersten August 2020 ) und in diesem neuen Vertrag habe ich 1 Monat Probezeit ( auch schon gemacht ) .
aus vielen Gründen möchte ich nicht mehr meine Ausbildung bei diesem Betrieb weitermachen . Nun habe ich einen Ausbildungsplatz in Hannover bei einem anderen Betrieb gefunden ( auch als Koch ) . Hier geht es schon am 15.9.2020 los und ich muss mit denen schon anfangen.
Der Arbeitsgeber vom Betrieb wo ich gerade meine Ausbildung mache , wollte mit mir keinen Aufhebungsvertrag und ich frage mich gerade was für andere Möglichkeiten gibt .
wäre eine fristlose Kündigung möglich? was kann am schlimmsten passieren wenn ich das mache ? Ich freue mich sehr auf ihre Hilfe .
LG
5 Antworten
Wie willst Du eine fristlose Kündigung erreichen? Durch klauen der silbernen Löffel, oder willst Du deinem Chef eins mit der Pfanne überbraten?
Das passiert halt, wenn man Verträge abschliesst, ohne sich vorher mit den anderen bestehenden Vertragspartnern zu unterhalten. Hättest Du fristgerecht gekündigt, bestände das Problem nicht. Auf einen Aufhebungsvertrag braucht dein Chef sich nicht einzulassen.
Hättest Du fristgerecht gekündigt, bestände das Problem nicht.
Eine fristgerechte (ordentliche) Kuendigung eines Ausbildungsverhaeltnisses ist nach Ablauf der Probezeit jedoch nur noch dann zulaessig, wenn man die Berufsausbildung ganz aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will. Das will die Fragestellerin aber gerade nicht. Vielmehr will sie das Ausbildungsverhaeltnis in einem anderen Betrieb fortsetzen. Das geht aber nach einer Eigenkuendigung nicht mehr. Dafuer braucht sie zwingend einen Aufhebungsvertrag (auf den sie aber keinen Rechtsanspruch hat).
Während der Ausbildung innerhalb der Probezeit kannst du stets fristlos -außerordentlich- kündigen ohne Einhaltung einer Frist.
Du warst so freundlich und hast dein AG sogar eine Alternative angeboten, aber möchte es nicht.
Danach bleibt dir nur noch die ordentliche Kündigung von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende übrig. Auch hier kannst du fristlos kündigen und nicht mehr kommen, da du es ja angekündigt hast, sollte er hier dein Gehalt streichen = Pech für dich allerdings...
Bevor man einen neuen Vertrag unterschreibt, schaut man zuerst den alten genau durch🙄
Kündige dann bitte unbedingt schriftlich und nicht mündlich!
Bei orfentlicher Kündigung: Passieren kann dir gar nichts, außer er zahlt dein Gehalt nicht, dann drohst du mit dem Arbeitsgericht mit einer Klage, dann zahlt er sofort, wenn er etwas intelligent ist👨⚖
Hoffe konnte dir helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden😉
Theorie & Praxis gehen hier sehr weit auseinander👨⚖ kein Chef/AG verklagt einen Azubi wegen ein paar Tagen... der hat glaub andere Sorgen😅
Theoretisch hast du recht, hab ich ja auch so geschrieben gehabt bei mir🤷♂️
*ordentlicher Kündigung: usw.... hatte mich verschrieben, sorry🤷♂️
Hättest Du fristgerecht gekündigt, bestände das Problem nicht.
Eine fristgerechte (ordentliche) Kuendigung eines Ausbildungsverhaeltnisses ist nach Ablauf der Probezeit jedoch nur noch dann zulaessig, wenn man die Berufsausbildung ganz aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will. Das will die Fragestellerin aber gerade nicht. Vielmehr will sie das Ausbildungsverhaeltnis in einem anderen Betrieb fortsetzen. Das geht aber nach einer Eigenkuendigung nicht mehr. Dafuer braucht sie zwingend einen Aufhebungsvertrag (auf den sie aber keinen Rechtsanspruch hat).
Irrtuemlich als Antwort gepostet. War als Kommentar zu ZuumZuums Antwort gedacht.
Bin offenbar noch nicht ganz wach. Sorry!
Ohne Aufhebungsvertrag kannst du den Ausbildungsbetrieb nicht wechseln. Eine ordentliche Kuendigung ist nach Ablauf der Probezeit nur zulaessig, wenn du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder dich in einem anderen Betrieb ausbilden lassen willst und fuer eine fristlose Kuendigung hast du keinen Grund.
Korrektur: "oder dich in einem anderen Betrieb ausbilden lassen willst" ist natuerlich falsch, richtig ist "oder dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst". Ein beabsichtigter Wechsel des Ausbildungsbetriebes ist ohne Wechsel des Ausbildungsberufs gerade kein zulaessiger Kuendigungsgrund.
Sorry wegen des Tippfehlers!
1 Monat Probezeit? So etwas ist nicht zulässig.
Innerhalb der Probezeit kannst du fristlos kündigen.
Unsinn! Natürlich ist es zulässig!
Bei einem Ausbildungsverhaeltnis zu jedem beliebigen Kalendertag, also nicht nur zum 15. oder zum Monatsende (BBiG § 22 Abs. 2 Nr. 2). Allerdings kann sie ihre Ausbildung danach nicht in einem anderen Betrieb fortsetzen. Darauf kommt es ihr aber gerade an.
Fuer eine fristlose Kuendigung bedarf es eines wichtigen Grundes (egal ob vorher angekuendigt oder nicht). Liegt ein solcher nicht vor und die Auszubildende beendet das Ausbildungsverhaeltnis dennoch vorzeitig oder ohne dazu berechtigt zu sein, setzt sie sich Schadensersatzforderungen des Ausbildungsbetriebs aus (BBiG § 23).