Ausbildung zum 3 mal wechseln?

5 Antworten

Wie willst Du eine fristlose Kündigung erreichen? Durch klauen der silbernen Löffel, oder willst Du deinem Chef eins mit der Pfanne überbraten?

Das passiert halt, wenn man Verträge abschliesst, ohne sich vorher mit den anderen bestehenden Vertragspartnern zu unterhalten. Hättest Du fristgerecht gekündigt, bestände das Problem nicht. Auf einen Aufhebungsvertrag braucht dein Chef sich nicht einzulassen.

DerCaveman  10.09.2020, 02:07
Hättest Du fristgerecht gekündigt, bestände das Problem nicht. 

Eine fristgerechte (ordentliche) Kuendigung eines Ausbildungsverhaeltnisses ist nach Ablauf der Probezeit jedoch nur noch dann zulaessig, wenn man die Berufsausbildung ganz aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will. Das will die Fragestellerin aber gerade nicht. Vielmehr will sie das Ausbildungsverhaeltnis in einem anderen Betrieb fortsetzen. Das geht aber nach einer Eigenkuendigung nicht mehr. Dafuer braucht sie zwingend einen Aufhebungsvertrag (auf den sie aber keinen Rechtsanspruch hat).

Während der Ausbildung innerhalb der Probezeit kannst du stets fristlos -außerordentlich- kündigen ohne Einhaltung einer Frist.

Du warst so freundlich und hast dein AG sogar eine Alternative angeboten, aber möchte es nicht.

Danach bleibt dir nur noch die ordentliche Kündigung von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende übrig. Auch hier kannst du fristlos kündigen und nicht mehr kommen, da du es ja angekündigt hast, sollte er hier dein Gehalt streichen = Pech für dich allerdings...

Bevor man einen neuen Vertrag unterschreibt, schaut man zuerst den alten genau durch🙄

Kündige dann bitte unbedingt schriftlich und nicht mündlich!

Bei orfentlicher Kündigung: Passieren kann dir gar nichts, außer er zahlt dein Gehalt nicht, dann drohst du mit dem Arbeitsgericht mit einer Klage, dann zahlt er sofort, wenn er etwas intelligent ist👨‍⚖

Hoffe konnte dir helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden😉

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DerCaveman  11.09.2020, 01:16
Danach bleibt dir nur noch die ordentliche Kündigung von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende übrig.

Bei einem Ausbildungsverhaeltnis zu jedem beliebigen Kalendertag, also nicht nur zum 15. oder zum Monatsende (BBiG § 22 Abs. 2 Nr. 2). Allerdings kann sie ihre Ausbildung danach nicht in einem anderen Betrieb fortsetzen. Darauf kommt es ihr aber gerade an.

Auch hier kannst du fristlos kündigen und nicht mehr kommen, da du es ja angekündigt hast ...

Fuer eine fristlose Kuendigung bedarf es eines wichtigen Grundes (egal ob vorher angekuendigt oder nicht). Liegt ein solcher nicht vor und die Auszubildende beendet das Ausbildungsverhaeltnis dennoch vorzeitig oder ohne dazu berechtigt zu sein, setzt sie sich Schadensersatzforderungen des Ausbildungsbetriebs aus (BBiG § 23).

Kuddel321  11.09.2020, 06:44
@DerCaveman

Theorie & Praxis gehen hier sehr weit auseinander👨‍⚖ kein Chef/AG verklagt einen Azubi wegen ein paar Tagen... der hat glaub andere Sorgen😅

Theoretisch hast du recht, hab ich ja auch so geschrieben gehabt bei mir🤷‍♂️

Kuddel321  10.09.2020, 07:07

*ordentlicher Kündigung: usw.... hatte mich verschrieben, sorry🤷‍♂️

Hättest Du fristgerecht gekündigt, bestände das Problem nicht. 

Eine fristgerechte (ordentliche) Kuendigung eines Ausbildungsverhaeltnisses ist nach Ablauf der Probezeit jedoch nur noch dann zulaessig, wenn man die Berufsausbildung ganz aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will. Das will die Fragestellerin aber gerade nicht. Vielmehr will sie das Ausbildungsverhaeltnis in einem anderen Betrieb fortsetzen. Das geht aber nach einer Eigenkuendigung nicht mehr. Dafuer braucht sie zwingend einen Aufhebungsvertrag (auf den sie aber keinen Rechtsanspruch hat).

DerCaveman  10.09.2020, 02:09

Irrtuemlich als Antwort gepostet. War als Kommentar zu ZuumZuums Antwort gedacht.

Bin offenbar noch nicht ganz wach. Sorry!

Ohne Aufhebungsvertrag kannst du den Ausbildungsbetrieb nicht wechseln. Eine ordentliche Kuendigung ist nach Ablauf der Probezeit nur zulaessig, wenn du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder dich in einem anderen Betrieb ausbilden lassen willst und fuer eine fristlose Kuendigung hast du keinen Grund.

DerCaveman  10.09.2020, 01:58

Korrektur: "oder dich in einem anderen Betrieb ausbilden lassen willst" ist natuerlich falsch, richtig ist "oder dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst". Ein beabsichtigter Wechsel des Ausbildungsbetriebes ist ohne Wechsel des Ausbildungsberufs gerade kein zulaessiger Kuendigungsgrund.

Sorry wegen des Tippfehlers!

1 Monat Probezeit? So etwas ist nicht zulässig.

Innerhalb der Probezeit kannst du fristlos kündigen.