Ausbildungsvertrag und Behinderung

6 Antworten

Wir würden gerne mit offenen Karten spielen, fürchten aber, den Ausbildungsplatz dann nicht zu bekommen.

Der Ausbildungsbetrieb dürfte sich wohl beim Bewerbungsgespräch ein persönliches Bild machen oder gemacht haben, ob dein Sohn für den Ausbildungsberuf geeignet ist und zum Betrieb passt?

Mein Sohn hat eine autistische Störung und einen Schwerbehinderten Ausweis. Ist ein Ausbildungsvertrag gültig, wenn man das nicht sofort sagt.

Ein Verschweigen seiner Schwerbehinderung wäre da für eine Anfechtung durchaus ausreichend und der Ausbildungsvertrag kann beiderseits vor und innerhalb der ersten 1-4 Monate natürlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Welche Fragen darf ein "Amtsarzt" stellen, wie ehrlich darf, soll , muss man sein.

Tatsächlich kommt die Ausbildung eines Minderjährigen nur nach erfolgreicher obligatorische Erst- und ein Nachuntersuchung des Amtsarztes n. JArbSchG zustande. Hierbei prüft er allerdings vielmehr, ob er körperlich den erwartbaren Belastungen des Ausbildungbserufes gewachsen ist und Gesundheitsgefährdungen durch die Ausbildung ausgeschlossen sind.

Die Einstellungsuntersuchung eines Volljährigen prüft ebenso lediglich arbeitsrechtlich Relevantes wie Sehvermögen, Hörfähigkeit, allg. Gesundheitszustand.

G imager761

In der Regel, wenn die Beeinträchtigung in dieser Tätigkeit eine Rolle spielt, VOR Unterschrift des Vertrages. Das ist ein Grund zur fristlosen Vertragslösung wegen Verschweigens einer Beeinträchtigung - NICHT WEGEN DER BEEINTRÄCHTIGUNG!

Erkundige dich mal beim Integrationsamt und bei der Reha-Berufsberatung der Arbeitsagentur. Vielleicht bekommt die Firma sogar einen Zuschuss für die Ausbildung. Ein Arzt unterliegt zunächst immer der Schweigepflicht. Bei der Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (ich nehme mal an, dass diese gemeint ist) erstellt der Arzt einen Bericht, für welche Tätigkeiten der Jugendliche gesundheitlich nicht tauglich ist. Mein persönlicher Rat ist ehrlich zu sein. Entweder der Arbeitgeber akzeptiert einen Azubi mit autistischer Störung, oder er tut es nicht. Aber würdest du wollen, dass dein Sohn eine Ausbildung in einem Unternehmen macht, in dem Menschen mit Behinderungen eigentlich nicht akzeptiert werden?

Im Vorstellungsgespräch hat sich das Unternehmen eine persönliche Vorstellung von ihm gemacht. Er hat also nicht verschwiegen, wie er so ist. Wenn nicht konkret nach Behinderungen gefragt wird, muss er sie auch nicht von selbst ansprechen.

Bekanntgeben muss ein Arbeitgeber von sich aus gar nichts. Er sollte nur nicht lügen, wenn er direkt gefragt wird. Einen Schwerbehindertenausweis darf man geheim halten, dann hat man aber auch keine Ansprüche daraus. Das heißt, wenn man seinen Schwerbehindertenausweis verschweigt, verzichtet man damit auf alle Sonderrechte wie Kündigungsschutz und Mehrurlaub - dafür gilt man als "normal" und entgeht der zu erwartenden Diskriminierung.

Wann sollte er also seine Behinderung bekanntgeben? Das hängt ganz davon ab, wie gut er in der FIrma zurecht kommt:
(1)
Wenn er dermaßen aneckt, dass der Chef ihn rauswerfen will, dann lohnt es sich eventuell, den Schwerbehindertenausweis als Erklärung der Probleme vorzulegen. Ein netter Chef hat dann Verständnis. Ein weniger netter Chef wird weiter versuchen ihn rauszuwerfen, aber das hätte der ohnehin getan.
(2)
Kommt er aber gut zurecht und versteht sich mit den Kollegen, dann haltet sein Asperger-Syndrom lieber geheim. Es ist Privatsache und sollte seinem Berufswegs nicht im Weg stehen. Denn wenn er sich nach der Ausbildung auf normale Stellen bewirbt, wird er sowieso "undercover aspie" spielen müssen.

es gibt Fragen die man ehrlich beantworten muss und welche, die man erst gar nicht stellen darf. Es kommt natürlich drauf an, welche Art der Behinderung vorliegt. Wird er dadurch öfter krank sein als der Durchschnitt, kann er gewisse Tätigkeiten nicht ausüben, hat er durch die Behinderung mehr Rechte (längere Pausen, mehr Urlaubstage).....all das muss man ehrlich sagen BEVOR man den Ausbildungsvertrag unterschreibt. Wie gesagt, es kommt drauf an, ob die Behinderung deines Sohnes Auswirkungen auf seine Leistung hat und ob er dadurch unter das Schwerbehinderten Gesetz fällt....