Beim raus fahren aus der Garage angeeckt, Probezeit, was nun? :(

12 Antworten

Die Probezeit spielt da keine Rolle wenn er dies so regelt, anders schaut es aus wenn ihr den Schaden an der Einfahrt nicht gemeldet habt, dann kann der Geschädigte eine Anzeige erstatten gegen Unbekannt, und wenn Du ermittelt wirst hast Du ein richtiges Problem wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort am Hals.

Haftungsfrage:
Für den Eigenschaden am Fahrzeug kommst Du oder wenn vorhanden eine Kasko Versicherung des Fahrzeuges auf.
Für den Fremdschaden an der Einfahrt die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Deine Privat Haftpflichtversicherung kommt für keinen der genannten Schäden auf, diese sind ausgeschlossen (siehe dazu Benzinklausel).

Julia1310 
Beitragsersteller
 24.08.2014, 13:41

Danke für die Antwort :) Nee mit Fahrerflucht braucht ihr euch keine Sorge machen. Bei der Tiefgarage handelt es sich um die Garage unter dem Haus meines Freundes. Also eine eigene. Um Ermittlungen brauche ich mir da keine Sorgen zu machen. Die Wand hat zudem auch keinen Schaden getragen :)

Du brauchst dir um deinen Führerschein keine Sorgen zu machen.

Die Teilkasko übernimmt den Schaden wohl aber kaum. Die Reparatur musst du aus eigener Tasche zahlen.

deine teilkasko ist uninteressant.

zum einen kann dein freund seiner versicherung den schaden melden, wenn er vollkasko versichert ist. kann je nach vetrag günstig sein oder man lässt es lieber, weil dadurch die versicherung steigt.

an sich muss er den schaden tragen, wenn ihr vorher nichts vereinbart habt.

Hey also genau kenne mich nicht aus. Aber wenn ihr das ganze privat abwickelt, also keine Versicherung davon erfährt und auch keine Polizei passiert glaube ich nichts.

Ich weiß nur, dass einer bekannten was ähnliches passiert ist. Sie an ein anderes Auto rangefahren, ganz leicht aber die wollten unbedingt die Polizei rufen. Und dadurch das Polizei kam hatte es Folgen (weiß nicht mehr genau was) weil sie noch in der Probezeit war. Wäre keine Polizei gekommen, dann wäre es egal gewesen (bis auf den Schaden halt). Ob sich das auch irgendwie negativ auswirkt wenn du es ohne Polizei aber über die Versicherung machst weiß ich nicht, glaube aber fast nicht.

Bei Eigenschaden haftet die Teilkasko nicht, wenn keine Anzeige erstellt wird, hat das für dich Führerscheintechnisch keine Konsequenzen. Dein Freund kann dich aber auf dem Privatweg zur Zahlung "veranlassen".

Julia1310 
Beitragsersteller
 24.08.2014, 13:44

Okay vielen Dank. Dann machen wir das wohl eher auf dem Privatweg. Dankesehr :)