Darf man aus Eigenschutz in Hamburg sich und einen Polizisten filmen, bei Verdacht das er/sie seine Autorität missbraucht?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich ist es erlaubt, Polizeibeamte zu filmen. So wie bei jeder anderen natürlichen Person. Ein Polizeibeamter hat keine höheren schützenswerten Persönlichkeitsrechte als Jedermann. Wäre also die Aufnahme bei Jedermann erlaubt, wäre sie auch beim Polizeibeamten erlaubt.

Ob es sich bei dem Polizeibeamten um eine relative Person der Zeitgeschichte handelt, ist für das Fotografieren an sich unbeachtlich. Es ist nur bei einer ungenehmigten Veröffentlichung relevant (§ 23 KustUrhG).

Aber auch wenn du keinesfalls vorhast, das Foto zu veröffentlichen, so schützt es dich nicht davor, dass der Polizeibeamte den Datenträger beschlagnahmt, wenn aufgrund bestimmter Anhaltspunkte der Verdacht einer geplanten Veröffentlichung entsteht. 

Edit: Beitrag gilt nur für Bildaufnahmen


Schwierig das ganze.

Das grundsätzliche Problem dabei ist schon, dass das Aufzeichnen von Gesprächen ohne Zustimmung strafbar ist (§ 201 StGB). Bei einem Video ist das immer mit dabei.

Würdest du präventiv bei jeder Kontrolle was mitlaufen lassen, wärst du also schonmal gut dabei.

Darüberhinaus ist das wirklich Einzelfallabhängig ob die Aufnahme gerechtfertigt ist. Der vage Verdacht es könnte rechtswidrig sein ist da schon sehr schwammig. D.h. Keine Ahnung zu haben ob ein Polizist so etwas darf ist eigentlich kein richtiger Grund. Du müsstest also zumindest ein gewisses Basiswissen vorweisen können um zu erkennen, dass das Verhalten des Polizisten tatsächlich rechtswidrig sein könnte.

Das ganze wird sich nicht pauschal beantworten lassen können. Es kann situationsabhängig gerechtfertigt sein, muss es aber nicht.

Versuch mal ein paar Beispielsituationen zu konstruieren in welchen das Filmen dir tatsächlich etwas bringen würde, dann kann man zumindest die mal beurteilen.

AllwissendTino 
Beitragsersteller
 24.09.2017, 21:57

Ein Beispiel Szenario:


Max Mustermann kurz Max M.

Der Max M. fährt auf der Schnellstraße am hellichten Tage, wo er dann von einer Polizistin am Straßenrand eingewinkt wird und darauf hingewiesen wird rechts ranzufahren.

Es passiert eine ganz normale Verkehrskontrolle. Dazu zählen die Feststellung der Identität des Fahrers, die Überprüfung von Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sowie die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers.

Der Verkehrspolizist ist der Meinung er würde ein "Cannabis" ähnlichen Geruch warnehmen und fordert, dass Max M. sein Auto komplett untersuchen lassen tut.

Max M. schildert er käme vom täglichen Sport und sein Körpergeruch ähnelt dem des vermeintlichen Cannabis Geruches. Die Polizisten verlangen daraufhin dann seine Sporttasche, Hosentaschen und die Sitze abzuchecken. 

Max M. hat bei dem ersten Verdacht des Polizisten sein Handy zum aufnehmen angeschaltet. Ob das nur Ton oder auch Bild ist, ist nicht klar.

(Ausgedachtes Szenario, was ich mir vorstellen würde bei mir, da ich und meine Freunde der Meinung sind, dass mein Schweiß sehr dem des Cannabis ähnelt.)

furbo  24.09.2017, 22:38
@AllwissendTino

Ich sehe da kein Problem, den/die Beamten zu filmen oder zu fotografieren. Es gilt aber auch dann der Grundsatz, dass die Persönlichkeitsrechte wie bei jedem anderen Menschen gewahrt bleiben. 

Natürlich darf kein nicht öffentlich gesprochenes Wort aufgenommen oder der Film/das Foto veröffentlicht werden. 

Ahnunglos  25.09.2017, 09:26
@AllwissendTino

Fraglich ist jetzt was die Aufnahme zum Schluss beweisen soll.

Man riecht ja den zugrundeliegenden Verdacht nicht auf dem Video ;) 

Da besagter Max M. den Umstand des Geruchs schon selbst bestätigt, ist die Annahme eines "erfundenen" Durchsuchungsgrundes schonmal vom Tisch.

Wo genau sähe Max M. denn den möglichenrechtsbruch welchen er dokumentieren möchte?

Bezüglich des Aufnehmens selbst hält es sich wie furbo hier schon geschrieben hat.

feinerle  25.09.2017, 10:21
@AllwissendTino

Der Verkehrspolizist ist der Meinung er würde ein "Cannabis" ähnlichen Geruch warnehmen und fordert, dass Max M. sein Auto komplett untersuchen lassen tut.

Und schwupp ist man dabei. Natürlich begründet das bereits einen ausreichenden Verdacht, das Zeugs geruchsmäßig in einem Fahrzeuginnenraum wahrzunehmen. Und ein Solcher Verdacht ist es, der dann zwingend strafprozessuale Maßnahmen erfordert.

Nur zur Verdeutlichung, wenn ein Polizist einen solchen Hinweispunkt wahrnimmt, dann kann der nicht, dann muss der handeln. Zwingend!

Der hat gar keine Wahl, der hat nichts zu entscheiden, die Polizei hat niemals etwas zu entscheiden. Sie hat exakt das zu tun, was ihr aufgegeben worden ist.

Es gilt bei Straftaten, er muss zwingend alles zur Aufklärung tun. Nicht wie Falschparken oder sowas, wo er einen Entscheidungsspielraum hat, er ist sofort bei auch nur geringsten Anzeichen zum vollen Programm verpflichtet.

Wehe, er tuts nicht, dann isser selbst dran, nennt sich Strafvereitelung im Amt. Dafür zieht man die Uniform aus und reiht sich hinterher in die Hartz IV Schlange beim Arbeitsamt ein.

Das ist also kein Machtgehabe oder ein saublödes Spielchen beis Polizeis - das ist purer Zwang. Das muss der dann, und wenn er 5 mal nicht will.

Und was genau sollte hierbei eine Filmaufnahmen machen? Riecht man dann beim Anschauen hinterher, was der gerochen hat?

Eben, ist unzureichend, so oder so, oder?

Max M. schildert er käme vom täglichen Sport und sein Körpergeruch ähnelt dem des vermeintlichen Cannabis Geruches.

Wenn Du nur eine Woche mal den Job eines Polizisten machen würdest, wüsstest Du mit absoluter Sicherheit, niemand wird so oft angelogen wie der Pfarrer und der Polizist.

Jeder Piesepampel hat stets die tollsten Ausreden parat - das ganze Gejammere und angebliche Entschuldige und Rausgerede nimmst Du als Polizist nicht mehr ernst. Gar nicht mehr. Das ist nur noch Hintergrundrauschen. Du merkst Dir das, schreibst es hinterher rein, dass klar wird, mit welch lächerlicher Geschichte sich wieder einmal jemand rauszureden gedachte, mehr nicht.

Und wenns mal stimmt?

Kein Problem, es stellt sich ja raus. Es kommt die Durchsuchung, der BTM-Hund schnüffelt mal fix durchs Auto durch, findet nix, klasse, schon weniger Arbeit, schönen Tag noch, gute Weiterfahrt.

Also, wo genau ist das Problem?

Die Polizisten verlangen daraufhin dann seine Sporttasche, Hosentaschen und die Sitze abzuchecken.

Ganz normal, ja. Das läuft so und muss so auch laufen.

Max M. hat bei dem ersten Verdacht des Polizisten sein Handy zum aufnehmen angeschaltet. Ob das nur Ton oder auch Bild ist, ist nicht klar.

Ist klar. Denn Handy bedeutet immer beides. Keine einzige App macht Filmaufnahmen ohne Ton. Vergiss es also gleich, die Polizei kennt Handys, weißt Du? Die sind nicht doof.

Und die Aufnahme ohne Einwilligung ist bereits eine Straftat.

Tja, tut mir leid, aber das Handy ist weg, denn es ist Beweismittel gegen Dich geworden und zudem ist es Tatwerkzeug. Die Chancen stehen also gut, dass das Ding für immer weg ist, denn ein Einbrecher bekommt seine Brechstange, das Tatwerkzeug, ja auch nicht mehr.

Es folgt ein Strafverfahren..... Kosten.... Anwalt.... Strafgeld....

Frage, lohnt sich das?

(Ausgedachtes Szenario,

Ja? Dafür wars nah dran. Selten, dass sich Leute sowas so nah dran ausdenken, es sei denn...... naja, gewisse Erfahrungen.....

Nein.

Das Problem ist nicht so sehr die Bildaufnahme, die Tonaufnahme ist widerrechtlich.

Du darfst das nichtöffentlich gesprochene Wort nur mit Genehmigung Deines Gegenübers aufnehmen.

Du musst also jeden zunächst fragen, ob er mit einer Aufnahme einverstanden ist.

Diese Zustimmung wird Dir ein Pozelant kaum geben.

Nimmst Du trotzdem auf, ist dies eine Straftat gemäß § 201 StGB und Du bist ja sowas von dran. 

Da Du eine Filmaufnahme mit einem Mobiltelefon technsich gar nicht ohne Ton herstellen könntest, kannst Du in jedem Fall eine Aufnahme vergessen.

Du könntest eine alte Super 8 Kamera auspacken und zu Filmen anfangen, also ohne Ton, das gabs mal... so vor Urzeiten.....