GoPro am Fahrzeug - Darf ein Polizist das Video auswerten?
Also.. ich habe vor, eine GoPro an meinem Helm oder Motorrad zu befestigen. Ich befürchte dadurch öfter in Verkehrskontrollen zu geraten, wenn ein Polizist die Kamera sieht. Dagegen hätte ich noch nichts, mein Motorrad hat TÜV und keine Umbauten oder ähnliches, ich besitze auch den Führerschein für diese Maschine. Aber dürfte er mir dann auch die Speicherkarte der GoPro oder gleich die ganze Kamera wegnehmen, wenn der Verdacht bestünde, dass ich zu schnell unterwegs gewesen bin? Denn, dass ich das Tempolimit überschreite, kommt bei mir schon öfters mal vor. Dabei sei gesagt, dass ich vorausschauend und vorsichtig fahre, aber ab und an eine freie Gerade einfach dazu einlädt, am Gas zu drehen. Aber nochmal die komplette Frage:
Darf ein Polizist, während einer normalen Verkehrskontrolle meine Kamera aufgrund irgendeines Verdachts beschlagnahmen und/oder das sich auf ihr befindende Videomaterial auswerten und in irgendeiner Weise gegen mich verwenden?
5 Antworten
Die Polizei darf bei Verdacht auf eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit Beweismittel sicherstellen. Die GoPro wäre ein solches Beweismittel. Bei Widerspruch darf die Polizei bei Gefahr im Verzug gegen den Willen auch beschlagnahmen. Dann muss die Polizei einen Richter innerhalb von 3 Tagen benachrichtigen. Dieser entscheidet über die weitere Beschlagnahme.
Schade, aber danke für die Antwort.
Die Frage wurde mal bei SternTV gestellt und der Jurist dort meinte dass man der Polizei die Kamera nicht aushändigen muss und sie die Kamera auch nicht einfach nehmen darf, weil sich in Deutschland niemand selbst belasten muss und die Polizei einen Konkreten Verdacht haben muss um die Kamera beschlagnahmen zu dürfen (ob sie dafür auch noch einen richterlichen Beschluss braucht weiß ich aber nicht mehr).
weil sich in Deutschland niemand selbst belasten muss
Das hätte ich auch gesagt, auch wenn ich es nicht sicher weiß. Bei Wohnungsdurchsuchungen oder Verkehrskontrollen ist es jedenfalls so, dass niemand bei seiner eigenen Überführung mithelfen muss, ergo sollten die Beamten das Material deiner GoPro nicht auf Verdacht und ohne Durchsuchungsbeschluss auswerten dürfen, um dann zu überprüfen, ob du die Geschwindigkeitsbegrenzungen überhaupt überschritten hast.
Ich lasse mich allerdings auch gern eines Besseren belehren. ;)
Hört sich ja gar nicht so schlecht an. Danke für die Antwort!
Vermutlich nicht bei Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit, außderdem würde das Video ja nicht die Geschwindigkeit angeben, wäre also relativ wertlos. Bei Verdacht auf eine Straftat darf die Kamera ebenso beschlagnahmt werden, wie das ganze Motorrad.
Lies hier oder Google die entsprechenden Paragrafen:
- Die vorläufige Sicherstellung und die förmliche Beschlagnahme von Beweisgegenständen ist in § 94 StPO geregelt http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090616_2bvr090206.html
Weiter unten auf der Seite steht auch etwas zu Speichermedien.
Die Sicherstellung ist möglich, ob die Auswertung jedoch stattfindet, solltest du durch Widerspruch bei einem Gericht klären lassen. Außerdem reicht die Speicherkarte. Die Kamera ist kein Beweismittel.
Kann dir jetzt nichts genaues nennen, aber ich würde eher dazu tendieren, dass er es nicht darf. Dazu wird der Datenschutz in Deutschland immer noch zu hoch gehalten - du könntest auf deiner Kamera ja auch irgendetwas privates aufgenommen haben, das jemand Fremdes nun nicht unbedingt sehen sollte... Ohne Gerichtsbeschluss wird da nichts gehen.
Danke für die Einschätzung :)
Bei Gefahr im Verzug oder zur Gefahrenabwehr dürfen auch Polizeibeamte sicherstellen. Zumindest vorläufig.