GoPro am Fahrzeug - Darf ein Polizist das Video auswerten?

5 Antworten

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Die Polizei darf bei Verdacht auf eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit Beweismittel sicherstellen. Die GoPro wäre ein solches Beweismittel. Bei Widerspruch darf die Polizei bei Gefahr im Verzug gegen den Willen auch beschlagnahmen. Dann muss die Polizei einen Richter innerhalb von 3 Tagen benachrichtigen. Dieser entscheidet über die weitere Beschlagnahme.

MrTrick 
Beitragsersteller
 16.04.2014, 01:32

Schade, aber danke für die Antwort.

Die Frage wurde mal bei SternTV gestellt und der Jurist dort meinte dass man der Polizei die Kamera nicht aushändigen muss und sie die Kamera auch nicht einfach nehmen darf, weil sich in Deutschland niemand selbst belasten muss und die Polizei einen Konkreten Verdacht haben muss um die Kamera beschlagnahmen zu dürfen (ob sie dafür auch noch einen richterlichen Beschluss braucht weiß ich aber nicht mehr).

Scylla94941  14.04.2014, 00:51

weil sich in Deutschland niemand selbst belasten muss

Das hätte ich auch gesagt, auch wenn ich es nicht sicher weiß. Bei Wohnungsdurchsuchungen oder Verkehrskontrollen ist es jedenfalls so, dass niemand bei seiner eigenen Überführung mithelfen muss, ergo sollten die Beamten das Material deiner GoPro nicht auf Verdacht und ohne Durchsuchungsbeschluss auswerten dürfen, um dann zu überprüfen, ob du die Geschwindigkeitsbegrenzungen überhaupt überschritten hast.

Ich lasse mich allerdings auch gern eines Besseren belehren. ;)

MrTrick 
Beitragsersteller
 13.04.2014, 23:58

Hört sich ja gar nicht so schlecht an. Danke für die Antwort!

Vermutlich nicht bei Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit, außderdem würde das Video ja nicht die Geschwindigkeit angeben, wäre also relativ wertlos. Bei Verdacht auf eine Straftat darf die Kamera ebenso beschlagnahmt werden, wie das ganze Motorrad.

Bitterkraut  14.04.2014, 00:16

Bei Gefahr im Verzug oder zur Gefahrenabwehr dürfen auch Polizeibeamte sicherstellen. Zumindest vorläufig.

Die Sicherstellung ist möglich, ob die Auswertung jedoch stattfindet, solltest du durch Widerspruch bei einem Gericht klären lassen. Außerdem reicht die Speicherkarte. Die Kamera ist kein Beweismittel.

Kann dir jetzt nichts genaues nennen, aber ich würde eher dazu tendieren, dass er es nicht darf. Dazu wird der Datenschutz in Deutschland immer noch zu hoch gehalten - du könntest auf deiner Kamera ja auch irgendetwas privates aufgenommen haben, das jemand Fremdes nun nicht unbedingt sehen sollte... Ohne Gerichtsbeschluss wird da nichts gehen.

MrTrick 
Beitragsersteller
 13.04.2014, 23:57

Danke für die Einschätzung :)