Darf Arbeitgeber persönliche Daten an Polizei weitergeben?
Die Frage ließe sich auch so stellen: Darf die Polizei beim Arbeitgeber persönliche Daten einholen, wenn es sich (nur) um eine Zeugenbefragung handelt? Besagter Polizist rief bei meinem Arbeitgeber an und ließ sich sofort mit der Personalabteilung verbinden, um meine persönlichen Daten inkl. Bankverbindung abzufragen. Er hätte m.E. nur in seinen Computer sehen müssen, um meine Anschrift etc. zu bekommen, bzw. hätte sich, ohne sich als Polizeibeamter erkennen zu geben, direkt mit mir verbinden lassen können. Er sagte auch nicht, dass ich (nur) als Zeugin befragt werden sollte, was dazu geführt hat, dass ich nun als "Kriminelle" dastehe und sogar mit dem Verlust meines Arbeitsplatzes rechnen muss, da die Sache natürlich sofort an die Geschäftsführung gemeldet wurde. Vielen Dank im voraus.
4 Antworten
Hierzu solltest du dich an deinen zuständigen Betriebsrat wenden, und zwar offiziell. Diese Gangart ist das letzte und die Personalabteilung hätte das nicht rausgeben dürfen ohne nachhaltige und nachweisbare Begründung.
In allererster Linie würd ich mich mal eher um den eignen Betrieb kümmern. Es ist schliesslich deren Fehler wenn die deine Daten einfach rausgeben.
Der Arbeitgeber muss im Zweifel sogar mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten. Gesetzesgrundlage, konkreter Sachverhalt und ermittelnde Behörde sollten dabei aber schon dokumentiert werden, um das Vorgehen später rechtfertigen zu können. Auch eine Meldung an die Geschäftsleitung ist aus mehreren Aspekten richtig.
Das geschilderte Verhalten des Polizisten und der Personalabteilung ist schon sehr merkwürdig, wenn es denn genauso stattgefunden hat. Hierzu wären aber weitergehende Infos über das warum hat der Polizist diese Daten abgefragt schon sinnvoll. War das Teil seiner Ermittlungen und im Sinne der eingesetzten Mittel verhältnisnäßig?
Ich würde sogar die Arbeit eures Datenschutzbeauftragten anzweifeln.
> dass alles rechtens war, da gegen mich ermittelt würde
Woher hat er die Info und wie hat sich der Polizist denn am Telefon ausgewiesen, der ihm das vielleicht gesagt hat?
Mit anderen Worten: Wenn's nicht schwarz-auf-weiß vorgelegt wird oder jemand mit dem Dienstausweis vor der Tür steht, sollte es keine Infos geben.
Abgesehen von einem Titel wg. säumiger Zahlungen (Unterstützung von Gerichtsvollziehern), wüsste ich auch nicht, warum ein Polizeibeamter Deine Kontodaten braucht.
Danke für die Antworten. Mein Rechtsverständnis hätte mir das auch so gesagt, leider sehen das alle anderen Beteiligten hier anders. Der Datenschutzbeauftragte beruft sich auf das BDSG und hat die Polizei sogar angehalten, ihn über den Stand der "Ermittlungen" auf dem Laufenden zu halten, um diese Info dann an die Personalabteilung weiterzugeben. Der Polizist kann also das Blaue vom Himmel herunterlügen, einem Uniformierten wird immer mehr geglaubt als einem Mitarbeiter, armes Deutschland. Der Betriebsrat ist auch ratlos, und ich kann mich nicht wehren, da ich mir keinen Anwalt leisten kann.
Der Polizist wird schon nicht lügen.
Es geht auch eher darum, dass dein betrieblicher DSB ohne schriftlichen Grund deine Kontodaten an irgendjemanden am Telefon rausgibt und dann auch noch die Personalabteilung über den Stand der Ermittlungen informieren will.
Versteh mich nicht falsch, die Ermittlungen laufen und es ist auch nicht sein Job dich davor zu schützen.
Er tut aber das Gegenteil von dem, was ein DSB tun sollte.
http://www.antispam.de/wiki/DatenschutzbeauftragteinDeutschland
Melde dich beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten, der ist der "Vorgesetzte" deines betrieblichen DSBs und lass das Verhalten deines DSB prüfen. Dazu brauchst Du auch keinen Anwalt.
Ganz klar nein! Ein Auskunftsersuchen darf nur schriftlich erfolgen, bzw. per Ladung durch die Ermittlungsbehörde. Sollte der Arbeitgeber telefonisch ohne jegliche Legitimierung des Anrufers persönliche Daten weitergeben, so handelt er grob fahrlässig und verstösst gegen das Datenschutzgesetz. Das sollte auch der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen wissen.
Danke dogit für den Rat. Unser Datenschutzbeauftragter hat mir (leider) erklärt, dass alles rechtens war, da gegen mich ermittelt würde (was nicht sein kann, weil auch der vom Trachtenverein mir sagte, dass ich als Zeugin gefragt würde). Erschütternd für mich ist, diese absolute Obrigkeitshörigkeit. Sobald so einer anruft, stehen alle Gewehr bei Fuß, ohne wenn und aber. Sollte ich gegen diesen Beamten eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten? Falls ja, bei welcher Behörde?