Darf man sich gegen Polizisten wehren?

6 Antworten

Der Notwehrartikel würde auch für einen Polizisten gelten, der Dich nicht in Ausübung seiner hoheitlichen Tätigkeit, sondern aus reiner Lust an der Gewalt angreift. Da das aber immer schwer abzuschätzen ist und die Polizei im Notfall zur Ausübung von Gewalt berechtigt ist, wird es immer schwierig, eine Notwehrsituation nachzuweisen!

Wenn ein Polizist körperliche Gewalt einsetzt, hat er sich an die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu halten. Kannst Du ihm nachweisen, dass er zu diesem Angriff nicht befugt war, kommst Du auch mit Notwehr durch.

Wird aber bei der Zeugenlage: "mehr Polizei als Passanten" immer schwierig.

Wenn es keinen Grund für das polizeiliche Handeln gibt/gäbe, wäre es rechtens, sich zu Wehr zu setzen. Da in Deutschland unter Garantie jedoch eine polizeiliche Maßnahme als Anlass zu einer Kontrolle vorliegt, darfst du dich nicht zur Wehr setzen. Nennt sich Widerstand.

Wenn du in Notwehr handelst, darfst du dich selbstverständlich auch gegen einen Polizisten wehren. Problematisch könnte es aber mit der Beweisführung werden, da Gerichte gerne Polizisten Glauben schenken.

Weiter musst du dir der Tatsache bewusst sein, dass sich Polizisten in der Regel zu wehren wissen und bewaffnet sind.oft sind sie auch nicht alleine unterwegs.

Ich würde mir dieses Vorhaben also schon zweimal überlegen

Wenn du dich gegen einen Polizisten wehrst machst du dich wegen 'Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte' strafbar. Es ist nicht erlaubt sich zu wehren (auch wenn es unrechtmäßig ist. Dann solltest du dir alles genaustens merken und sie anzeigen.)
Ansonsten kann es dir auch passieren dass sie mehr gewalt anwenden (dann zu Recht).

In Deutschland kann so etwas sicher auch passieren, allerdings ist die Möglichkeit weitaus geringer als in den USA.

Notwehr ist immer möglich, wenn ein rechtswidriger Angriff vorliegt. Ob der Angriff von einem Amtsträger oder einer Zivilperson erfolgt, ist unbeachtlich.

Allerdings sollte man i.d.R. von einem rechtmäßigen Handeln ausgehen. 

Interessant in diesem Zusammenhang ist der § 113 StGB, denn ein großer Teil dieser Vorschrift befasst sich mit rechtswidrigem Handeln bzw. der irrigen Annahme rechtswidrigem Handelns. Solltest du mal lesen. 

http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html