Darf die Polizei ungebrauchte Sprühdosen beschlagnahmen?
Ich war neulich zum falschen Zeitpunkt (Spät abends) am falschen Ort (auf einer selten befahrenen Landstraße) und wurde von einem Streifenwagen angehalten. Ich händigte den Polizisten meinen Ausweis aus und diese waren der Meinung ohne begründeten Verdacht in meine Tasche zu schauen. Dies verweigerte ich ausdrücklich. Als es mir schließlich egal war und ich langsam nach hause kommen wollte, zeigte ich den Beamten den Inhalt meiner Tasche und sie fanden unter anderem einige Sprühdosen, die randvoll waren und nicht einmal benutzt worden waren. Sie warfen mir vor dass ich sprühen gehen wollte, was ich abstritt. Schließlich beschlagnahmten sie die Sprühdosen, weil sie als Beweismittel (wofür auch immer) dienen könnten. Darf die Polizei mich durchsuchen weil ich spät abends unterwegs bin? Durfte die Polizei mir die Sprühdosen beschlagnahmen? Bekomme ich sie zurrück? wenn ja, wann?
6 Antworten
Du hast richtig gehandelt, wenn Du Angaben zur Person gemacht hast, wenn die Polizei Dich auffordert. Den Ausweis mußstet Du nicht zeigen.
Eine Taschendurchsuchung mußt Du nicht zustimmen und ermöglichen, Du hättest es aushalten sollen und die Polizei auffordern sollen, dass sie Dich gehen lassen. Erst dann solltest Du ankündigen zu gehen, weil es zu keinem Verdacht kam der eine Taschendurchsuchung rechtfertigte. Auch wenn Du wegen Graffiti schonmal mit der Polizei zu tun hattest, aber aktuell keine Farbspuren an Händen oder Kleidung zu erkennen sind,
gibt es garantiert keinen Verdacht.
Selbst mit Farbspuren bezweifele ich, dass man einen Anstreicher oder Modelbauer verdächtigen darf, etwas mit Graffiti gemacht zu haben!
Ausserdem die Frage ist immer - WO, wurde gesprüht. Ohne tat keine Straftat.
Du solltest jetzt die sofortige Herausgabe Deines Eigentum schriftlich fordern und papralell dazu direkt Strafanzeige bei der Staatsanwalt stellen
und Dienstaufsichtsbeschwerde beim Polizeipräsidenten.
Nochmal dazu, wenn Du von der Polizei nichts willst und angekündigt hast wegzugehen, dann hast Du Dich nicht der Polizei widersetzt, sondern widersprochen und das ist legal. Was die Polizei machen darf ist, Dir zu erklären, dass Du nicht gehen darfst. Aber auch das widersprichst Du und sagst das Du ein freier Mensch bist und jetzt gehst. Keinesfalls solltest Du Dich wehren, wenn sie Dich festhalten
Diskutiere nicht, gehe.
Ich würde in so einer Situation zu den Polizeibeamten sagen; "Sie gehen mir auf den Senkel und ich zeige ihnen jetzt, dass ich gehen kann."
Nachtrag; Wegen dem Besitz von Sprühdosen mußt Du nicht nachweisen, dass Du der Eigentümer bist. Falls man Dich fragt, ob Du den Bon oder eine Rechnung hast, dann fragst Du nur; " Warum das?"
Den Polizisten darfst Du sagen: " Sie sind bestimmt nicht Eigentümer meiner Dosen, so wie sie sich jetzt benehmen."
Oder; "Sie wissen doch sowieso nicht, etwas gescheites mit den Dosen anzufangen."
Und das noch; "Wehe Sie betätigen den Sprühknopf. Ich habe eine Spezialfarblösung gemischt, die einen unermeßlichen Wert hat, wen sie nur einen Tropfen verschwenden, dann haften Sie dafür."
Du hast nix zu verlieren, deshalb kannst Du ruhig frech sein.
Die Polizei darf dich Durchsuchen JA! Hatte selber schon so einige Probleme deshalb. Sie dürfen dir auch in die Taschen schauen. Das ist die verf* Staatsgewalt. Die Sprühdosen solltest du aber auch wieder bekommen solange es keinen Grund gibt sie zu behalten. Ruf halt mal dort an und beschwer dich. Wenn du eine Anzeige gegen die W** machen willst (wegen was auch immer) dann geh zum Staatsanwalt, denn auf der Dienststelle wird der eine Beamte nicht den anderen anschwärzen.
Hab mich nur gewundert, weil die eigentlich einen begründeten Verdacht haben müssen. Das heißt : Die müssen gesehen haben wie ich grad gemalt habe oder eingebrochen bin..oder was auch immer Sonst wäre es Verfolgung Unschuldiger.
Stimmt aber auch nicht ganz. Klar brauchen die Jungs beweise aber wenn dort wo du Kontrolliert wurdest oft zu Sachbeschädigungen kommt durch Graffitis ist es Grund genug dir die Dosen abzunehmen. Wenn du aber nicht verbrochen hast dann solltest du echt auf der Dienststelle anrufen und deine Dosen zurück fordern.
Sie werden wohl eine "allgemeine" Personenkontrolle gemacht haben, also dürfen sie dich kontrollieren und deine Tasche durchsuchen. Die Dosen haben sie wahrscheinlich mitgenommen um an deine Fingerabrücke zu kommen, um sie mit an anderen Orten gefundenen Abdrücken an Sprühdosen zu vergleichen, ohne dir etwas genaues vorwerfen zu müssen.
Es wäre hochinteressant jetzt zu wissen was das BZR über dich und Sprühdosen sagt.
Ich wurde schon einmal verdächtigt Graffiti zu sprühen. Das Verfahren wurde allerdings eingestellt. Mir ist aber nicht verständlich was es damit zutun hat wenn die Dosen noch nicht einmal angebrochen waren und ich garnichts gesprüht haben konnte.
Aha. Dann hat deren Computer wohl bei deinem Ausweis geklingelt; und wenn du für die Dosen keine plausible Erklärung hattest....
...und aus diesem Grund sind sie berechtigt mir meine Sachen wegzunehmen?
Du warst doch gar nicht zur Mitwirkung verpflichtet. Warum hast Du kalte Füsse bekommen?
Endlich mal jemand der sich wirklich auskennt ! Vielen Dank für die Antwort!