Dürfen Wäsche nur an bestimmten Tagen waschen?
Hallo,
folgender Sachverhalt:
wir wohnen in einer Mietwohnung. Jede Partei hat ihre eigene Waschmaschine unten im Keller stehen. Wir haben von unserem Mieter jetzt aber einen Waschplan bekommen, wo drauf vermerkt ist, in welcher Kalenderwoche wir waschen dürfen.
Aktuell haben wir das Problem, dass wir eine Woche GAR NICHT waschen dürfen, laut Plan. Das ist blöd, da ich beruflich natürlich auch waschen muss. Außerdem wohnt meine Freundin jetzt bei mir und es kann nicht sein, dass wir einfach 1 - 1,5 ANDERTHALB Wochen gar nicht waschen dürfen. Gerade, wo jeder seine eigene Waschmaschine unten stehen hat.
Kann uns jemand sagen, wie das jetzt GENAU gesetzlich geregelt ist? Müssen wir jetzt immer diesen Zeitraum abwarten oder ist es uns frei, wann wir unsere Wäsche waschen, so lang wir Ruhezeiten und den Sonntag beachten?
Es ist extrem störend und freuen uns auf jede Hilfe, die wir da bekommen können.
7 Antworten
Du meinst von Eurem VERmieter, nicht wahr?
Es gibt eine Hausordnung, die normalerweise am Mietvertrag hängt. Schau Dir diese an. Manchmal hängt sie auch im Keller oder an einem Board im Hausflur aus, dann kopiert sie schleunigst. - Alles andere ist Makulatur.
Niemand kann das Wäschewaschen für anderhalb Wochen verbieten. Gesetzlich gilt: Ihr habt die üblichen Ruhezeiten einzuhalten.
so etwas habe ich noch nie gehört außer bei meiner Großmutter die in einer betreuten Wohnanlage wohnt.
Mit welcher Begründung vor allen Dingen macht der Vermieter den so etwas?
Das würde ich mir nicht gefallen lassen und auch nicht unterschreiben.
ich würde hier ganz direkt ein Gespräch suchen und ihn damit konfrontieren.
Also kannst Du waschen und darfst aber nur zu den Dir vorgegebenen Zeiten auch die Leine benutzen. Du wirst doch sicher eine andere Möglichkeit finden, um Deine Wäsche zu trocknen.
An den Waschplan, der als Nutzungsordnung Teil des MV wäre, hat man sich natürlich zu halten.
- Es spräche nichts dagegen, seine Waschmaschine zu benutzen, wenn man die Wäsche nicht während der Nutzungszeiten anderer auf die dann benötigte Wäscheleine im Gemeinschaftsraum aufhinge. Denn genau deren Nutzung ist mit der Regelung verbunden.
G imager761
Hilft dir das? Du kannst selbstverständlich die Waschküche ganz normal benutzen.
Und falls ich das in der Hausordnung so unterschrieben habe?
Dann hast du Pech, stellt die WM in dem Fall in die Wohnung wenn irgendwie platztechnisch möglich.
Ist dieser Waschplan teils des Mietvertrages oder der Hausordnung die mit dem Mietvertrag unterschreiben wurde. Wenn nicht dann ist solch eine einseitige Auflage des Vermieters nicht so ohne weiteres möglich.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine es steht so im Mietvertrag. Aber kann doch nicht rechtens sein, so lang das Waschen zu verwehren.
Es wird wohl nicht das Waschen an sich verwehrt, sondern die Benutzung des Waschraums. Selbstverständlich kannst Du Deine Wäsche woanders waschen. Aber das wäre natürlich schön blöd!
Die Wäscheleine würde ja voll hängen und was wir davon halten würden, wenn andere Menschen durch die Wäsche, falls wir sie aufhängen sollten, halten